Fremdzugriff auf Festnetzleitung möglich?

  • Zitat

    Original geschrieben von cookie74
    im online-Kundencenter konnte man die 0137 nicht sperren - leider... ein Kundendienstmitarbeiter hat mich nach Beschwerden von mir extra angerufen, selbst der wußte das nicht, und hat es dann halt für 9,90 € gesperrt


    Gemäß TKG 46d Abs. 2 darf die Sperrung von Rufnummernbereichen nichts Kosten. Die Freischaltung kann kostenpflichtig sein, die Sperre auf keinen Fall.

  • Auszug aus dem Gesetzestext
    § 45d Netzzugang
    (2) Der Teilnehmer kann von dem Anbieter öffentlich zugänglicher Telefondienste und von dem Anbieter des Anschlusses an das öffentliche Telekommunikationsnetz verlangen, dass die Nutzung seines Netzzugangs für bestimmte Rufnummernbereiche im Sinne von § 3 Nummer 18a unentgeltlich netzseitig gesperrt wird,


    denn so klar eindeutig ist das nicht geregelt > kann verlangen heißt nicht ist prinzipiell kostenfrei

  • Zitat

    Original geschrieben von Telefonklempner
    denn so klar eindeutig ist das nicht geregelt > kann verlangen heißt nicht ist prinzipiell kostenfrei


    ...kann...verlangen, dass...unentgeltlich...gesperrt wird.

  • Ist schon ziemlich eindeutig. Vor allem auch mit dem Satz danach "die Freischaltung der gesperrten Rufnummernbereiche kann kostenpflichtig sein".

  • Zitat

    Original geschrieben von Telefonklempner Und nein, deinen Anschluß kann man nur über deinen Kabel-Router zum Telefonieren und Surfen mißbrauchen, nicht parallel dazu im Haus irgendwo!


    Wenn der Router aber z.B. ein unsicheres WLAN aufbaut, kann evtl. der Nachbar drauf zugreifen.
    Die Sache würde ich als Threadersteller nochmal prüfen.
    Wenn es allerdings nur kabelgebundenen Zugang gibt (oder das sichere DECT), dann ist der Mitbewohner der Bösewicht.


    Wir hatten auch mal den Fall, daß ein Mitbewohner eine 013x angerufen hat, weil er gar nicht wußte, daß diese Nummer nicht zum normalen Festnetzpreis abgerechnet wird. Er hatte dann aber die Extra- Kosten sofort bezahlt.

  • Wenn in irgendwelchen Gesetzen oder Richtlinien das Wörtchen kann steht, also nicht es ist so zu handhaben , was meint der Gesetzgeber dann wohl damit?


    Können tut man viel, müssen muß man in dem Fall gar Nichts (kostenlos).
    In dem Fall wohl bis jetzt deutlich sichtbar.


    Ermessensspielräume nennt sich sowas wohl dann auch ganz treffend.


    Bzgl. WLAN : das Thema heißt Fremdzugriff auf Festsnetzleitung möglich,
    wenn WLAN offen ohne Verschlüsselung, und dies ja, wie man hier schon öfter lesen konnte, nur kostenpflichtig freigeschaltet wird, aus der Ferne, wer hat dann die Hoheit über die Technik WLAN?
    Ganz so klar wie bei eigener Routertechnik sehe ich da den Anschlußeigentümer als Nutzer der verkappten Blackbox auch nicht in der Verantwortung, bei verdongelter Ware.
    Müßte man wieder in den Preistabellen und AGBn nachlesen, wer da welche Verantwortung wie inne hat.

  • Zitat

    Original geschrieben von Telefonklempner
    Wenn in irgendwelchen Gesetzen oder Richtlinien das Wörtchen kann steht, also nicht es ist so zu handhaben , was meint der Gesetzgeber dann wohl damit?


    Können tut man viel, müssen muß man in dem Fall gar Nichts (kostenlos).
    In dem Fall wohl bis jetzt deutlich sichtbar.


    Ermessensspielräume nennt sich sowas wohl dann auch ganz treffend.

    Ist das jetzt Dein Ernst?


    Der Gesetzeswortlaut ist "der Teilnehmer kann..." - einen Ermessens- bzw. Entscheidungsspielraum hat also alleine der Teilnehmer.


    Daraus ergibt sich ein Anspruch des Teilnehmers auf kostenlose Sperre der gegenständlichen Rufnummern und spiegelbildlich für den Anbieter die Sperre kostenlos einzurichten, sofern der Teilnehmer dies verlangt.


    Eindeutiger geht es überhaupt nicht. Du läßt wirklich an Deinen kognitiven Fähigkeiten zweifeln, wenn Du das nicht verstehst.

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