Ebay-Kunden müssen 300-Euro-Scheine an die Bundesbank übergeben


  • Quelle: Yahoo

  • ich finde es ehrlichgesagt sehr gut, dass das unterbunden wird. Sonst kostet irgendwann ein Stück Butter noch ein paar Millionen Euro :D

    Viele Grüße
    Martin

  • oder die eu arbeitet selber an 300 euro scheinen und wenn es dann heisst es gibt neue 300 euro scheine und keine sau weiß wie sie aussehen ...... denkts euch :rolleyes: :D


    wie damals mit den neuen dm scheinen
    keiner wusste genau wie die dinger aussehen (vor allem im ausland) und bekam jede menge self made hundertrer

    .:Gate 13:.
    Vor die Wahl gestellt zwischen Unordnung und Unrecht, entscheidet sich der Deutsche für das Unrecht.
    Johann Wolfgang von Goethe

  • Ich finde es nur verwunderlich, dass die Bundesbank so einfach an die Adressen der Käufer kommen kann. Müsste sich da eigentlich nicht der Staatsanwalt drum kümmern?

    "Technisch sind wir Übermenschen; moralisch sind wir noch nicht einmal Menschen." Aldous Huxley

  • Wenn i ch die Scheine besitze und sie in meinem Schrank liegen habe und nicht ausgebe, ist dagegen IMHO nichts strafbares einzuwenden. Denn es heißt "Wer Banknoten nachmacht oder fälscht oder nachgemachte oder gefälschte Banknoten in Umlauf bringt wird mit Freiheitsstrafe ..."
    Es steht im Gesetz aber nichts von "wer besitzt"

    \/\/olfgangS

  • WolfgangS


    Stimmt, stand so auf jedem Markschein.


    Zudem bezweifele ich nach wie vor, daß es sich bei diesem Scherzartikel strafrechtlich um eine "Banknote" handelt.


    Da ich selbst ein paar dieser Scheinchen habe, bin ich mal gespannt auf die Post der Deutschen Bundesbank. Ich sehe es nicht ein, diese (unter Ganratie ohne Erstattung des Kaufpreises) quasi zu verschenken und sehe auch einem Ermittlungsverfahren gelassen entgegen...


    Luposen

    Handys sind die einzigen Objekte, bei denen Männer sich streiten, wer das kleinere hat.

  • Zitat

    Original geschrieben von WolfgangS
    ... Es steht im Gesetz aber nichts von "wer besitzt"


    Anm.: wer Hehlerware (auch in gutem Glauben) in seinem Besitz hat, muss z.B. auch damit rechnen, diese zurück oder an die ermittelnden Behörden geben zu müssen. So viel zum Thema "besitzen" - schau mal ins BGB unter "Guter Glaube" ;)

  • Huberle


    Hehlerware? Wie kommst Du darauf, es könne sich bei legal erworbenen Scherzartikeln um Hehlerware handeln? Das kann ich nicht nachvollziehen.


    Luposen

    Handys sind die einzigen Objekte, bei denen Männer sich streiten, wer das kleinere hat.

  • Das war nur ein Beispiel, um zu verdeutlichen, dass auch "der Besitz" durchaus Folgen haben kann (happich abba auch in meinem Posting als Bsp. geschrieben -> lesen ;) )

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