Wann kann ich einen DSL Vertrag spätestens widerrufen?

  • hallo!


    um meine frage zu präzisieren, wann kann ich einen DSL Vertrag spätestens widerrufen?


    folgendes beispiel, mein kumpel hat einen tarif von vodafone bestellt. dies war im dezember 2012! bis zum heutigen tag wurde dort aber keine leistung erbracht, und den widerruf hat VF nicht anerkannt. (ich weiß aber leider nicht genau wann er den widerruf verschickt hat)


    wann kann man denn spätestens den vertrag widerrufen? muss man hier vom bestelldatum (ich stelle jetzt einfach mal den 15.12.12 in den raum) ausgehen?
    oder vom datum der leistungserbringung?


    wäre nett wenn hier jemand eine antwort parat hätte!


    mfg

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  • Das ist ein sehr komplexes Thema - sowohl aus rechtlicher als auch unternehmensspezifischer Sicht.


    Begründet Vodafone das denn, warum noch keine Leistung erbracht wurde? Denn dafür muss es ja eine plausible Ursache geben ("absichtlich" macht Vodafone das natürlich nicht).


    Handelt es sich um einen Neuanschluss oder einen Providerwechsel?

  • Also laut VSZ NRW beginnt die Widerrufsfrist mit Eingang der Widerrufbelehrung.
    Da aber keine Leistung erbracht wurde kann man hier u.U. eine Kündigung des Vertrags wegen Nichtleistung machen. Geht am besten mal zum Anwalt.

  • Wer soll das beantworten können, ohne dass man die Verträge und Vertragsbedingungen gesehen hat, geschweige denn die weiteren Umstände kennt?


    Gruß Jörg

  • Die Widerrufsfrist beträgt im Falle eines online oder telefonisch bestellten DSL-Anschlußes 14 Tage, sofern die Voraussetzungen des § 355 Abs. 2 BGB erfüllt sind (rechtzeitige und formgerechte Widerrufsbelehrung). Im Deinem Fall ist vom Vorliegen dieser Voraussetzungen auszugehen.
    Demnach ist die Widerrufsfrist bei einer Bestellung am 15.12.2012 am 29.12.2012 abgelaufen und ein Widerruf somit nicht mehr möglich.


    In Frage kommt aber ungeachtet des Widerrufsrechts ein Rücktritt vom Vertrag wegen Verzuges. Dazu müßte Dein Kumpel Vodafone aber erst einmal in Verzug setzen. Hierzu müßte er Vodafone ermahnen den vereinbarten Anschlusses binnen angemessener Frist bereitzustellen. Erst wenn diese Frist verstreicht kann er den Rücktritt vom Vertrag erklären.


    Also einfach einen Brief aufsetzen, in dem Dein Kumpel Vodafone auffordert binnen zehn Tagen den gegenständlichen Anschluß bereitzustellen, den Brief unterschreiben und zur Dokumentation kopieren und dann am besten sowohl per Fax als auch per Einschreiben an Vodafone senden.
    Verstreicht die gesetzte Frist fruchtlos, so kann Dein Kumpel Vodafone den Rücktritt wegen Verzuges erklären. Der Beweisbarkeit halber würde ich den entsprechenden Brief auch kopieren und dann faxen und per Einschreiben abschicken.

  • danke erstmal für die antworten!
    ich werd mich mal schlau machen was genau zu welchem datum unternommen wurde!
    bin leider selbst nicht auf dem laufendem, werde mich aber hoffentlich morgen mit allem wissenswertem und wichtigem zurückmelden!
    schönen abend noch!
    mfg

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