Urlaub bei 24/7 Schichtbetrieb

  • Also kann man sagen: Ihr wisst genauso wenig ne Antwort wie ich :)
    Es ist ja eben nicht so, dass wenn man eine 5-Tage-Woche hat, man nur von Montag bis Freitag arbeitet, sondern eben auch zum Beispiel von Mittwoch bis Sonntag oder eben Von Mo-Mi und dann wieder Sa-So.
    Und ich glaube da liegt der Hund begraben.
    Haben wir denn echt keine Arbeitsrechtler hier die die Frage eindeutig beantworten können? Ich meine mal das BUrlG können wir ja alle lesen, aber da wird eben auf solche Fälle gar nicht eingegangen.

    Der Teufel sitzt nachts an meinem Bett und bewundert mich :-D

  • Feiertage sind niemals Urlaubstage. (im sinne dass man dafür urlaub nehmen muss!)


    Ansonsten muss eben noch zwischen Werktagen und Arbeitstagen unterschieden werden. Bei Teilzeitkräften wird eben anteilig gerechnet.


    Schon dreist, was manche Arbeitgeber behaupten, da würde ich mich fragen, ob ich in so einem Unternehmen arbeiten möchte, die mich entweder übers ohr hauen wollen oder inkompetent sind.


    Ich möchte auch nicht wissen, wieviele Aushilfen, Schüler/Studenten, Minijobber usw übers ohr gehauen werden, denn grundsättlich hat JEDER arbeitnehmer urlaubsanspruch, egal ob es der schüler ist, der in den ferien spült, oder der minijobber. ist nichts vereinbart, gilt der gesetzliche mindesturlaub umgerechnet auf die anteilige arbeitszeit. ein vertraglicher ausschluss von urlaubsanspruch ist sogar unwirksam, der anspruch besteht mithin weiter.

  • Na dann gehen wir doch mal nen Schritt weiter. Vereinbart sind 40 Wochenstunden und in der Woche ist ein Feiertag, sagen wir am Dienstag. Vereinbart ist ein Feiertagszuschlag von 100 Prozent.
    Wer am Feiertag also arbeiten kommt, erhält anstatt 8 Stunden, 16 Stunden vergütet, wer aber nicht arbeiten geht, darf an den verbleibenden 6 Tagen seine 40 Stunden abreißen, denn die Wochenarbeitszeit verringert sich ja durch den Feiertag nicht.
    Im Gesetz steht ja nur dass wer an einem Feiertag arbeitet an eine anderen Tag dafür frei bekommen muss. Da das Gesetz aber auch von einer 6-Tage-Woche ausgeht, reicht es wenn ein Feiertag in der Woche ist, wenn de AN 2 Tage frei hat, obwohl er die ja theoretisch sowieso hätte.
    Ich hoffe das ist einigermaßen verständlich rübergekommen.

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  • generell gilt: Ein Feiertag ist grundsätzlich ein "geschenkter" Tag, d.h. wer am Feiertag arbeitet, muss dafür einen anderen Tag "geschenkt" bekommen, den er sonst nicht frei bekommen würde. selbst wenn jemand gar nicht im betrieb ist, weil er im urlaub ist bekommt der den feiertag geschenkt und spart einen urlaubstag.


    wenn ich wochenstunden vereinbart sind und ein feiertag in der woche ist, sind nur noch 36/32 stunden zu leisten, je nachdem ob 5 oder 6 tage woche.


    Du darfst hier nicht gesetz und tarif-/arbeitsvertrag vermischen, das gesetz sieht nur mindestregelungen vor, falls vertraglich nichts anderes bzw. für den AN besseres vereinbart wurde. bei einer 6 tage woche muss halt nur nichts auf 5 tage woche oder teilzeit umgerechnet werden.

  • Ok, soweit bin ich ja bei dir, nur frage ich dich, wo geschrieben steht, dass ein Feiertag die Wochenarbeitszeit verringert.

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  • Im Arbeitszeitgesetz. Details weiß ich aber nicht mehr, das ist zu lange her, dass ich mich damit beschäftigt habe und ich bin kein arbeitsrechtler ;)


    Sonn- und Feiertage sind ruhetage, an denen AN grundsätzlich nicht beschäftigt werden dürfen. natürlich gibt es ausnahmeregelungen.


    aber schon durch die tatsache dass Sonn- und Feiertage im gesetz in einem atemzug genannt werden kann ein hinweis darauf sein, dass diese sich nicht groß unterscheiden, würde ich persönlich so einschätzen.

  • Also ich sehe das ja genauso. Aber eben wo kann ich das nachlesen. Ich bin das Arbeitszeitgesetz und auch das Urlaubsgesetz durchgegangen, aber habe keine eindeutigen Dinge gefunden.

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  • sonn- und feiertage sind im schichtdienst aber wohl keine ruhetage. im schichtdienst liegt der unterschied.


    hier mal was zum öffentlichen dienst:
    http://www.berlin.de/special/j…age-gelten-als-werkt.html


    aus dem bauch heraus kann ich mir nicht vorstellen, dass die gerichte in der privatwirtschaft anders urteilen würden.
    auch ist es aus dem bauch heraus etwas befremdlich, dass es sowas wie "nachholbare" feiertage geben soll. feiertage haben ja nicht einfach den zweck, dass man frei bekommt, sondern einen konkreten anlass. dieser konkrete anlass ist eine woche später ja nicht mehr gegeben...


    beim normalo-angestellten gibt es auch keinen "nachgeholten" feiertag, wenn dieser auf einem samstag oder sonntag liegt.

  • Mich würde mal interessieren, um welches Schichtsystem es sich handelt. Da gibt es ja diverse Modelle. Ich selbst arbeite im 21-Schichtsystem und muß auch Sonntags Urlaub nehmen. Feiertage allerdings nicht, da an Feiertagen nur auf freiwilliger Basis gearbeitet wird.

  • Also hat der AG mit seiner Meinung recht.


    Schade eigentlich, aber wohl nicht zu ändern.

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