Urlaub bei 24/7 Schichtbetrieb

  • Zitat

    Original geschrieben von Amerikaner
    Natürlich geht das aus dem Urlaubs-Gesetz hervor:


    § 9 Sonn- und Feiertagsruhe
    (1) Arbeitnehmer dürfen an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen von 0 bis 24 Uhr nicht beschäftigt werden.


    § 11 Ausgleich für Sonn- und Feiertagsbeschäftigung
    (3) [...] Werden Arbeitnehmer an einem auf einen Werktag fallenden Feiertag beschäftigt, müssen sie einen Ersatzruhetag haben, der innerhalb eines den Beschäftigungstag einschließenden Zeitraums von acht Wochen zu gewähren ist.

    Aha. Und was bitte hat das jetzt mit unserer Fragestellung zu tun, ob einem die auf den Feiertag entfallende Wochenarbeitszeit gutgeschrieben wird, wenn man an dem betreffenden Feiertag gerade nicht beschäftigt wird, weil dies der Schichtplan nicht vorsieht, oder man in der Woche Urlaub nimmt?


    Im Übrigen handelt sich nicht um das Bundes-Urlaubsgesetz, sondern um das Arbeitszeitgesetz.

  • "Geschenkt" in Anführungszeichen, weil es in dem Sinne kein geschenk ist, vielmehr wird dem AG für den feiertag keine arbeitszeit geschuldet. wenn es sich um eine 6 tage woche handelt, gilt das natürlich auch für feiertage, die auf einen samstag fallen. nur bei sonntage sind ohnehin schon ruhetage. auch im schichtdienst, nur bestehen da beschäftigungsausnahmen, da ja zb ein hochofen nicht einfach heruntergefahren werden kann, krankenhäuser besetzt sein müssen und andere betriebe auch am laufen gehalten werden müssen.


    ich lege sowieso nahe, im konkreten einzelfall eine fachkundige beratungsstelle aufzusuchen, da über forenbeiträge maximal ein erster eindruck vermittelt werden kann.

  • Nochmal: Wenn es sich wie in unserem Fall um 24/7 Schichtdienst mit einer vereinbarten Wochenarbeitszeit handelt, ergibt sich aus dem Feiertagsgesetz eben gerade nicht, dass für den Feiertag keine Arbeitszeit geschuldet ist.

  • welche betriebszeiten das unternehmen handelt, ist egal. das würde ja bedeuten, dass alle mitarbeiter von unternehmen, die rund um die uhr (stahlhütten, autowerke, krankenhäuser, usw) nichts von feiertagen hätten.


    natürlich müssen hochöfen auch an feiertagen beaufsichtigt werden, deshalb steht den menschen auch ein freier tag als ersatz vor.


    zu guter letzt noch die bemerkung, dass sich einem juristischen laien nicht jeder sachverhalt aus dem reinen gesetzertext erschließt. vieles kann man in den zugehörigen gesetzeskommentaren nachlesen oder eben einen fachmann fragen.

  • Das sehe ich ja genauso, nur finde ich nirgends einen entsprechenden Kommentar, nur eben andersrum, dass man eben der blöde ist wenn man in einem Schichtbetieb arbeitet, siehe das Urteil welches oben gepostet wurde.


    Ich wäre dir sehr dankbar wenn du ein Urteil oder Gesetzeskommentar Posten könntest, was deine Meinung untermauert.


    Dass ich die derzeitige Lösung mehr als unschön finde muss ich wohl nicht erwähnen, nur fehlen mir eben die Argumente. Was nützt es wenn ich sage, dass das bestimmt irgendwo steht, mir aber gleichzeitig das o.g. Urteil unter die Nase halten lassen muss?

    Der Teufel sitzt nachts an meinem Bett und bewundert mich :-D

  • Weil: frage 2 Anwälte und erhalte 3 Meinungen. :) und im optimalfall will der RA dann diese Frage gerichtlich klären lassen, was natürlich einem gesunden Arbeitsverhältnis nicht gerade zuträglich ist. Ein gut geführtes und argumentiertes Gespräch hingegen schon.
    Daher dachte ich, dass du vielleicht Urteile die deine Meinung bestätigen kennst.

    Der Teufel sitzt nachts an meinem Bett und bewundert mich :-D

  • Ein Anwalt wird dir aber klipp und klar sagen können, ob du einen Urlaubsanspruch hast oder nicht. Das Problem ist sicher nicht so exotisch, als dass es da keine Urteile oder entsprechende Literaturmeinungen zu geben wird. Außerdem wird er deinen Chef sicher nicht verklagen, wenn du das nicht willst, keine Angst. ;)
    Ich kenne mich mit Arbeitsrecht nicht aus, sorry.

  • Re: Urlaub bei 24/7 Schichtbetrieb



    Hallo A1234,


    ich arbeite in einem "vergleichbaren" Unternehmen - mit dem großen Unterschied, dass wir einen ganz passablen Tarifvertrag haben.


    Bei uns wird auch 24 Stunden am Tag, 7 Tage in der Woche, 365 Tage im Jahr gearbeitet - es gibt eine Jahresarbeitszeit und Wechselschichtdienst (Spät-Früh-Nacht :( )...


    Im Tarifvertrag ist geregelt, dass wir 5 Urlaubstage nehmen müssen um eine Woche frei zu bekommen. Alles andere wäre mit unserer Gewerkschaft wohl kaum machbar, wenn man schaut zu welchen Bedingungen wir arbeiten und was wir rund um die Uhr leisten, das würde sich bei uns keiner gefallen lassen dann noch 6 oder gar 7 Urlaubstage für eine Woche Urlaub verbraten zu müssen. Fürchte nur das hilft dir auch nicht weiter weil es bei dir ja keinen Tarifvertrag gibt.


    Ergänzung: Wenn innerhalb der Woche ein Feiertag ist, sind es auch nur 4 Urlaubstage, die abgezogen werden.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!