Meinst Du mich oder den TE?
Urlaub bei 24/7 Schichtbetrieb
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Ich kann es leider nicht mit urteilen etc untermauern, weil ich damit nicht viel zu tun habe, das ist noch aus der rechtsvorlesung hängengeblieben und darauf basiert meine meinung dazu. ein anwalt wird dir das klipp und klar beantworten können inkl. begründung.
die andere frage ist, warum du dich so abhängig von deinem arbeitgeber machst, ich würde die sache mit ihm besprechen und ggf eine individualvereinbarung raushandeln oder gehen. erstmal in der personalabteilung nachhaken und dann mit der geschäftsleitung.
für arbeitgeber, die mich schon bei sowas übers ohr hauen wollen würde ich gar nicht zusammenarbeiten wollen...
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jdf, ich meinte dich

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Ok

Arbeite im Bereich Verkehr/Transport, reicht das als Andeutung des AG?
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Was ihr immer so meint, was ein Anwalt aus dem Stegreif beantworten können müsste...

Ich habe jetzt nochmal durch die einschlägigen Kommentare geblättert und danach sieht es in unserem Fall (kein Tarifvertrag, Schichtsystem mit grundsätzlicher Arbeitspflicht auch an Sonn- und Feiertagen, Arbeitszeit vereinbart als 40 Wochenstunden unter der Annahme, dass sich diese auf 5 Schichten à 8 Stunden verteilt) so aus:
Es bleibt auch in Wochen, in denen ein Feiertag liegt, an der vertraglich vereinbarten Arbeitspflicht von 40 Wochenstunden. Dementsprechend müssen für solche Wochen auch 5 Urlaubstage verwendet werden, unabhängig davon, ob für diese Wochen die Schichten schon geplant sind oder nicht. Der entsprechende Arbeitnehmer ist also schlechter gestellt als ein vergleichbarer Arbeitnehmer mit gleicher Zahl an Urlaubstagen, der eine Arbeitsverpflichtung an Werktagen von Montag bis Freitag hat.
Das hier mehrfach angeführte Arbeitszeitgesetz hilft überhaupt nicht. Zwar gewährt es einen Anspruch auf einen Ersatzruhetag, wenn an Sonn- oder Feiertagen gearbeitet wird, aber unser Arbeitnehmer hier hat ja ohnehin jede Woche an zwei Tagen frei. Diese Tage gelten dann als Ersatzruhetage, zusätzliche Tage gibt's nicht.
Die Frage ist natürlich noch, ob diese Schlechterstellung hier nicht dadurch ausgeglichen wird, dass der Arbeitnehmer mehr Urlaubstage hat als der gesetzlich festgelegte Mindestanspruch (dies wären in seinem Fall 20 Tage = 4 Wochen).
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Das hilft doch schonmal weiter und von "Stegreif" hat ja niemand gesprochen.

Das Ergebnis, dass der AN schlechter gestellt ist als ein vergleichbarer AN mit einer Arbeitsverpflichtung von Montag bis Freitag, stammt das von dir, oder steht das auch im Kommentar? Hast du vielleicht mal eine Fußnote? Ist diese Schlechterstellung dann von der Rspr. abgesegnet oder muss sie irgendwie ausgeglichen werden? Mehr Urlaubstage als der gesetzliche Mindesturlaub dürfte ja so gut wie jeder AN in Deutschland haben, das kann also kein echter Ausgleich sein.
Wenn das tatsächlich so ist, kann man Arbeitgebern ja nur raten eine wöchentliche Arbeitszeit von 5 Werktagen a 8 Stunden zu vereinbaren. Fällt dann z.B. ein Dienstag auf einen Feiertag, muss der AN eben am Samstag ran. Das kann es doch irgendwie nicht sein und ist m.E. eine Umgehung von § 2 Abs. 1 EntgFG, der ja Weiterzahlung des Lohns an einem Feiertag vorsieht. -
der knackpunkt ist wohl die tatsache, dass es sich um schichtarbeit handelt. daher ist das auch nicht grundsätzlich bei allen AN anwendbar...
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@Jimmmythebob: Der Schluss stammt von mir, liegt aber ja auf der Hand. Rechtlich problematisch kann eine solche Ungleichbehandlung ja erst dann werden, wenn sie innerhalb des gleichen Betriebs oder Unternehmen stattfindet.
Eine Umgehung von § 2 Abs. 1 EFZG sehe ich nicht. Dazu sagt das BAG, dass ein solcher Anspruch auf Entgeltfortzahlung für einen Feiertag nur besteht, wenn der Feiertag der alleinige Grund für einen Arbeitsausfall ist. Liegt der Arbeitsausfall hingegen daran, dass der Arbeitnehmer an dem entsprechenden Wochentag laut Schichtplan ohnehin nicht gearbeitet hätte, gibt's auch kein Geld.
Und in der Tat wäre es möglich, eine Arbeitsverpflichtung von 5 Werktagen pro Woche zu vereinbaren. Es ist aber halt nicht mehr üblich, auch nicht einzelvertraglich, seit die Gewerkschaften mit der Aktion "Samstags gehört Vati mir" die 5-Tage-Woche allgemein durchgesetzt haben. Gleichwohl gibt es ja noch "Branchen", in denen das üblich ist. Die Müllabfuhr kommt ja beispielsweise vielerorts samstags, wenn in der Woche ein Tag wegen Feiertag ausgefallen ist. Aber da gibt's dann wiederum Tarifverträge, die mit Sicherheit einen entsprechenden Ausgleich vorsehen. Überhaupt wird es einen Fall wie unseren hier, wo es ein 24/7-Schichtdienst ohne tarifvertragliche Regelungen gibt, wohl nur selten geben.
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ZitatAlles anzeigen
Original geschrieben von phonefux
Was ihr immer so meint, was ein Anwalt aus dem Stegreif beantworten können müsste...
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Das hier mehrfach angeführte Arbeitszeitgesetz hilft überhaupt nicht. Zwar gewährt es einen Anspruch auf einen Ersatzruhetag, wenn an Sonn- oder Feiertagen gearbeitet wird, aber unser Arbeitnehmer hier hat ja ohnehin jede Woche an zwei Tagen frei. Diese Tage gelten dann als Ersatzruhetage, zusätzliche Tage gibt's nicht.
Die Frage ist natürlich noch, ob diese Schlechterstellung hier nicht dadurch ausgeglichen wird, dass der Arbeitnehmer mehr Urlaubstage hat als der gesetzlich festgelegte Mindestanspruch (dies wären in seinem Fall 20 Tage = 4 Wochen).
Soweit richtig, aber im konkreten Fall muss der AN ja 6 Wektage Urlaub nehmen und nicht 5 Arbeitstage. Da die Woche dann aber keine 6 Werktage hat, müsste er meiner Meinung ja nur 5 Werktage nehmen, denn die Woche mit einem Feiertag hat ja bloß 5 Werktage.
Denkfehler?
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Zitat
Original geschrieben von Jimmythebob
Wenn das tatsächlich so ist, kann man Arbeitgebern ja nur raten eine wöchentliche Arbeitszeit von 5 Werktagen a 8 Stunden zu vereinbaren. Fällt dann z.B. ein Dienstag auf einen Feiertag, muss der AN eben am Samstag ran. Das kann es doch irgendwie nicht sein und ist m.E. eine Umgehung von § 2 Abs. 1 EntgFG, der ja Weiterzahlung des Lohns an einem Feiertag vorsieht.Das ist eben nicht so, sonst müssten ja alle büromenschen feiertage nacharbeiten...aber ein gutes Beispiel dafür, warum Juristen Gesetze verstehen und Maurer Häuser bauen und nicht umgekehrt. Alleine hier haben 5 Leute 6 meinungen was dem TE sicher nicht zu einer besseren einschätzung verhilft.
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