Das finde ich auch seltsam. Wenn vereinbart ist, dass der AN 5 Tage/ Woche arbeitet, kann es nicht richtig sein, dass er 6 "Werktage" Urlaub nehmen muss. Nach dieser Lesart könnte der AN z.B. niemals an einem Sonntag frei nehmen, weil Sonntage keine Werktage sind und sich sein Urlaubsanspruch eben nur auf "Werktage" bezieht. Der Urlaubsanspruch muss m.E. so auszulegen sein, dass er sich pauschal auf "Arbeitstage" bezieht, auch wenn von "Werktagen" die Rede ist. Alles andere macht keinen Sinn.
Smartshopper: Doch, vorliegend ist das so. Der Feiertag vermindert nicht die wöchentliche Arbietszeit, das hat Phonefux unter Verweis auf den Kommentar doch dargelegt. Etwas anderes gilt nur, wenn aus dem Schichtplan hervorgeht, dass der AN an dem Feiertag eingeteilt war.