Urlaub bei 24/7 Schichtbetrieb

  • Darauf kommt es doch nicht an. Entscheidend ist der Wille der Vertragsparteien, wie viele Wochen Urlaub der vereinbarte, in Werktagen bezifferte Urlaub entsprechen soll.


    Vielleicht wird es deutlicher, wenn man das in Stunden umrechnet. Steht im Vertrag 30 Werktage, und soll dies nach dem Willen der Parteien auch 5 Wochen entsprechen (wovon auch das Gesetz ausgeht), so ergibt sich daraus ein Urlaubsanspruch von 5 * 40 = 200 Stunden. Nimmt sich der AN jetzt eine Woche Urlaub, sind von diesem Urlaubsanspruch 40 Stunden abzuziehen, denn dies ist die für diese Woche geschuldete Arbeitszeit, und zwar ganz unabhängig davon, ob die Woche einen Feiertag enthält oder nicht. In Werktagen gerechnet wären dies eben 6 Tage.

  • jof: danke für die Blumen, aber ich will weder etwas was mir nicht zusteht, noch will ich Tricks oder Kniffe anwenden.
    Ich will es einfach nur wissen, und offensichtlich ist das ja doch nicht so einfach zu beantworten. Also entspann dich mal wieder.
    Ich weiß auch nicht wie du deine Vertragsverhandlungen führst und ob du immer jede Einzelheit bedenkst, mir zumindest geht es nicht so und ich halte mich an Eckpunkte die da wären: wieviel Arbeit, wieviel Geld und wieviel Urlaub. Da ich bis jetzt noch nie im 24/7 Schichtdienst gearbeitet habe, habe ich das Problem noch nie gesehen. Für mich waren 24 Werktage mit geschicktem Ausnutzen von Brückentagen ganz locker 5 Wochen Urlaub, was ja nun nicht mehr der Fall ist. Nun sind 24 Werktage genau 4 Wochen, also der gesetzliche Mindesturlaub, egal ob ich Urlaub in Wochen mit Feiertagen nehme oder eben nicht.


    Thats all.

    Der Teufel sitzt nachts an meinem Bett und bewundert mich :-D

  • Ja, so sieht's wohl aus. Besonders arbeitnehmerfreundlich ist das nicht, zumal also nur der gesetzliche Mindesturlaub gewährt wird, aber rechtlich wohl nicht zu beanstanden.

  • Zitat

    Original geschrieben von phonefux
    Darauf kommt es doch nicht an. Entscheidend ist der Wille der Vertragsparteien, wie viele Wochen Urlaub der vereinbarte, in Werktagen bezifferte Urlaub entsprechen soll.


    Warum das? Das BUrlG spricht auch nicht von Wochen, sondern von der Anzahl an "Werktagen".

  • Zitat

    Original geschrieben von Jimmythebob
    Warum das? Das BUrlG spricht auch nicht von Wochen, sondern von der Anzahl an "Werktagen".

    Es ist einfach Vertragsauslegung. Das BUrlG geht von der 6-Tage-Woche aus, wenn es von 24 Werktagen spricht. Wenn die Arbeitspflicht aber nur während einer 5-Tages-Woche besteht, muss man diesen Anspruch auf Arbeitstage umrechnen, dann sind es 20.


    Eine Auslegung von im Vertrag genannten "Werktagen" als "Arbeitstage" (ohne Umrechnung), kommt nur in Betracht, wenn dafür konkrete Anhaltspunkte vorliegen. Und in einem Schichtbetrieb, bei dem eben auch am WE gearbeitet wird, spricht zunächst alles dafür, dass im Vertrag genannte "24 Werktage" einem Urlaubsanspruch von vier Wochen entsprechen soll.


    Wie man es dreht und wendet, der TE hat einen Urlaubsanspruch von 4 Wochen = 24 Werktage = 20 Arbeitstage (bezogen auf die im Betrieb übliche 5-Tages-Woche) = 160 Arbeitsstunden. Und Feiertage zählen mit, welche Einheit man fürs Rechnen auch verwendet.

  • Zitat

    Original geschrieben von A1234 Also entspann dich mal wieder.

    Ich bin völlig entspannt...


    Zitat

    Ich weiß auch nicht wie du deine Vertragsverhandlungen führst und ob du immer jede Einzelheit bedenkst. (...)und ich halte mich an Eckpunkte die da wären: wieviel Arbeit, wieviel Geld und wieviel Urlaub.

    Bevor ich einen Vertrag unterschreibe - insbesondere einen Arbeitsvertrag oder Mietvertrag (aber auch einen Mobilfunkvertrag) möchte ich ihn verstehen.


    Und tatsächlich ist der Urlaub (neben Arbeit und Entlohnung) ein wichtiger Punkt. Und anscheinend hast du Dich da verkalkuliert. Insbesondere da Du noch nie in einem vergleichbaren Arbeitsverhältnis gestanden hast, wäre eine diesbezügliche detaillierte Nachfrage Deinerseits sicherlich angebracht gewesen.


    Bei Teilzeitarbeit (z.B. nur die Wochentage Montag und Dienstag) kannst Du bei 30 Tagen Urlaub auch nicht daraus schließen, dass Du damit 15 Kalenderwochen freimachen kannst...


    Und wenn man eine Frage wie Deine in einem öffentlichen Forum niederschreibt, dann muss man sich auch die ein oder andere Gegenfrage und/oder Kritik gefallen lassen.


    Thats all.


    Danke an phonefux für die sachlichen und nachvollziehbaren Erläuterungen zum Thema.


    Gruß Jörg

  • Zitat

    Original geschrieben von A1234
    Für mich waren 24 Werktage mit geschicktem Ausnutzen von Brückentagen ganz locker 5 Wochen Urlaub, was ja nun nicht mehr der Fall ist. Nun sind 24 Werktage genau 4 Wochen, also der gesetzliche Mindesturlaub, egal ob ich Urlaub in Wochen mit Feiertagen nehme oder eben nicht.


    Das ist in der Tat nicht sehr befriedigend für jemand, der ständig den Belastungen der Wechselschichtarbeit ausgesetzt ist, das wäre mir viel zu wenig.


    Bei uns sind es zum Glück 29 Urlaubstage plus weitere 4 für eine bestimme Anzahl geleisteter Nachtstunden, somit komme ich mit 33 Urlaubstagen und Brückentagen bzw. Feiertagen meist auf 7 Wochen Urlaub, also 3 Wochen mehr ;)


    An deiner Stelle würde ich versuchen zu diesen Bedingungen wieder aus dem Schichtdienst rauszukommen oder mich nach einem anderen AG mit besseren Bedingungen umzusehen!

  • § 2
    Entgeltzahlung an Feiertagen


    (1) Für Arbeitszeit, die infolge eines gesetzlichen Feiertages ausfällt, hat der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer das Arbeitsentgelt zu zahlen, das er ohne den Arbeitsausfall erhalten hätte.

  • oh mann...
    es gibt im schichtbetrieb keinen "arbeitsausfall", wenn an feiertagen grundsätzlich gearbeitet wird.


    man darf nicht immer von einem normalen angestelltenverhältnis ausgehen. im schichtbetrieb ist einiges anders und wurde hier nun auch schon zigmal aufgeführt.
    mittlerweile dreht sich hier alles nurnoch im kreis.

  • Aber nur, weil es einer nicht wahrhaben will und hier in Unkenntnis der Rechtslage pseudo-juristisches Zeug reinruft. Und es erscheint in der Tat müßig, alles nochmal zu erklären.

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