Urlaub bei 24/7 Schichtbetrieb

  • Das finde ich auch seltsam. Wenn vereinbart ist, dass der AN 5 Tage/ Woche arbeitet, kann es nicht richtig sein, dass er 6 "Werktage" Urlaub nehmen muss. Nach dieser Lesart könnte der AN z.B. niemals an einem Sonntag frei nehmen, weil Sonntage keine Werktage sind und sich sein Urlaubsanspruch eben nur auf "Werktage" bezieht. Der Urlaubsanspruch muss m.E. so auszulegen sein, dass er sich pauschal auf "Arbeitstage" bezieht, auch wenn von "Werktagen" die Rede ist. Alles andere macht keinen Sinn.


    Smartshopper: Doch, vorliegend ist das so. Der Feiertag vermindert nicht die wöchentliche Arbietszeit, das hat Phonefux unter Verweis auf den Kommentar doch dargelegt. Etwas anderes gilt nur, wenn aus dem Schichtplan hervorgeht, dass der AN an dem Feiertag eingeteilt war.

  • Zitat

    Original geschrieben von A1234
    Soweit richtig, aber im konkreten Fall muss der AN ja 6 Wektage Urlaub nehmen und nicht 5 Arbeitstage. Da die Woche dann aber keine 6 Werktage hat, müsste er meiner Meinung ja nur 5 Werktage nehmen, denn die Woche mit einem Feiertag hat ja bloß 5 Werktage.


    Denkfehler?

    Mal ganz konkret: Wie ist die Regelaufteilung der 40 Wochenstunden im Ausgangsfall, d.h. wie viele Schichten arbeitet die Person üblicherweise? Dies sollte dann der Anzahl der Urlaubstage entsprechen, die genommen werden müssen.


    Und wie ist der Urlaubsanspruch im Arbeitsvertrag konkret formuliert? Ist da von "Werktagen" oder von "Arbeitstagen" die Rede? Und wieviele Urlaubstage sind es?

  • Zitat

    Original geschrieben von A1234
    Soweit richtig, aber im konkreten Fall muss der AN ja 6 Wektage Urlaub nehmen und nicht 5 Arbeitstage. Da die Woche dann aber keine 6 Werktage hat, müsste er meiner Meinung ja nur 5 Werktage nehmen, denn die Woche mit einem Feiertag hat ja bloß 5 Werktage.


    Denkfehler?


    Bei 6 Tage woche mit feiertag müssen natürlich nur 5 urlaubstage genommen werde, bei 5 tage woche nur 4. "brückentage" planen wäre sonst obsolet.

  • Zitat

    Original geschrieben von Jimmythebob
    Das finde ich auch seltsam. Wenn vereinbart ist, dass der AN 5 Tage/ Woche arbeitet, kann es nicht richtig sein, dass er 6 "Werktage" Urlaub nehmen muss. Nach dieser Lesart könnte der AN z.B. niemals an einem Sonntag frei nehmen, weil Sonntage keine Werktage sind und sich sein Urlaubsanspruch eben nur auf "Werktage" bezieht. Der Urlaubsanspruch muss m.E. so auszulegen sein, dass er sich pauschal auf "Arbeitstage" bezieht, auch wenn von "Werktagen" die Rede ist. Alles andere macht keinen Sinn.


    Im Arbeitsvertrag ist von einer wöchentlichen Arbeitszeit von 40 Stunden die Rede. Keine Angabe von Arbeitstagen. Urlaub wird in Werktagen angegeben.

    Der Teufel sitzt nachts an meinem Bett und bewundert mich :-D

  • Zitat

    Original geschrieben von A1234
    Im Arbeitsvertrag ist von einer wöchentlichen Arbeitszeit von 40 Stunden die Rede. Keine Angabe von Arbeitstagen. Urlaub wird in Werktagen angegeben.

    Und gibt es eine regelmäßige/reguläre Anzahl von Arbeitstagen oder kann sich der AN die 40 h relativ frei auf die Tage aufteilen? Wenn Werktage angegeben sind und man dies nicht in Arbeitstage "umdeuten" muss, weil es eben keine reguläre Anzahl von Arbeitstagen gibt, dann wäre es in Ordnung, 6 Tage abzuziehen. Voraussetzung ist, es gibt mindestens 24 Urlaubstage, denn das ist das gesetzliche Minimum.

    Zitat

    Original geschrieben von Smartshopper
    Bei 6 Tage woche mit feiertag müssen natürlich nur 5 urlaubstage genommen werde, bei 5 tage woche nur 4. "brückentage" planen wäre sonst obsolet.

    Wieso "natürlich"? Natürlich nicht. Das Gegenteil ist der Fall. Siehe meinen längeren Beitrag oben.

  • Jimmythebob: diese "Klitsche" ist eines von vielen Callcentern in Deutschland, was nicht 1000 Angestellte hat und auch keinen Betriebsrat, was im Gegenzug zu vielen anderen Callcentern aber eigentlich sehr gut zahlt.
    Ich will dem AG nichtmal Böswilligkeit unterstellen, eher Unwissenheit, was man ja aufgrund der Diskussion hier, nicht zwingend verübeln kann.


    Edit: theoretisch ist die Arbeitszeit vom AG frei einteilbar, praktisch wird eine 5-Tage-Woche praktiziert, kann aber auch mal mehr werden, im großen und ganzen läuft es im Monatsschnitt aber auf eine 5-Tage-Woche hinaus.

    Der Teufel sitzt nachts an meinem Bett und bewundert mich :-D

  • Dann kommt es jetzt noch auf die Anzahl der Urlaubstage an, und den dahinter stehenden Willen, wie viele Wochen Urlaub diese Anzahl entsprechen soll. Da der Samstag ein Werktag ist, der im konkreten Fall auch ein ganz normaler Arbeitstag ist, wird man mangels entgegen stehender Anhaltspunkte auch davon ausgehen können, dass "Werktage" gemeint sind; also etwa im Vertrag genannte 30 Werktage 5 Wochen Urlaub entsprechen soll.


    Unsere Frage zum Feiertag ist davon aber unberührt: Der Feiertag ist als Urlaubstag mitzuzählen.

  • Das "Problem" taucht doch bei besagtem Arbeitgeber nicht plötzlich auf, sondern ist doch regelmäßig vorhanden. Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Sicht des Arbeitgebers nicht bereits geprüft wurde.


    Ferner wundert es mich, dass die Urlaubsregelung nicht schon im Zuge der Einstellung der AN besprochen wird bzw. bereits mit Vertragsunterzeichnung seitens des AG feststeht, wieviele Urlaubstage jeder bekommt und wie die zu nehmenden Urlaubstage angesetzt werden.


    Mein Eindruck der letzten 4 Seiten ist der, dass A1234 irgendeinen "juristischen Trick" oder Kunstgriff sucht, Urlaub zu bekommen, der ihm vertraglich (bzw. vereinbarungsgemäß) nicht zusteht.


    Gruß Jörg

  • Da aber auch Sonntags gearbeitet wird, sehe ich die Vereinbarung von "Werktagen" nicht so eindeutig. Der Sonntag ist nämlich niemals ein Werktag, auch nicht wenn an diesem Tag gearbeitet wird. Also kann sich der AN nach dieser Auslegung nie eine Woche frei nehmen. Das kann jedoch nicht gewollt sein. Also müssen Werktage als Arbeitstage verstanden werden. ;)

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!