Wie sieht denn ein 21-Schichtsystem aus? :confused:
Urlaub bei 24/7 Schichtbetrieb
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Montag, Dienstag: Frühschicht. Mittwoch, Donnerstag: Spätschicht. Freitag, Samstag, Sonntag: Nachtschicht. Dann 2 Tage frei. Und dann geht es so weiter, wobei Freitag, Samstag, Sonntag immer 3 mal die gleiche Schicht gefahren wird. Das heißt aber auch wenn der Freiblock auf's Wochenende fällt, hat man dann 3 Tage frei. Hoffe das war einigermaßen verständlich....?
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Im konkreten Fall Fall handelt es sich um ein CallCenter, welches einen durchgehenden Betrieb hat. Schichten sind nicht rollierend, sondern frei. Heißt also es kann sein dass man heute Frühschicht und morgen spätschicht hat, übermorgen frei und dann wieder spätschicht und danach Nachtschicht.
Also ohne System. -
Zitat
Original geschrieben von A1234
Ok, soweit bin ich ja bei dir, nur frage ich dich, wo geschrieben steht, dass ein Feiertag die Wochenarbeitszeit verringert.Du hättest ja auch mal auf den Link in meinem Post (direkt nach deiner Frage) klicken können.
Gruß
Pitter -
Zitat
Original geschrieben von stanglwirt
...auch ist es aus dem bauch heraus etwas befremdlich, dass es sowas wie "nachholbare" feiertage geben soll. feiertage haben ja nicht einfach den zweck, dass man frei bekommt, sondern einen konkreten anlass. dieser konkrete anlass ist eine woche später ja nicht mehr gegeben....Tja, nicht für normale Angestellte. Aber beim neu installierten ESM gilt genau das für die Arbeitnehmer/Beamten. Der Euro ist uns halt gut und teuer, vor allen Dingen teuer.
Gruß
Pitter -
Zitat
Original geschrieben von Pitter
Du hättest ja auch mal auf den Link in meinem Post (direkt nach deiner Frage) klicken können.Und wo genau soll das dort stehen?
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Ich lese das aus dem Arbeitszeitgesetz auch nicht raus.
Aber vielleicht kann uns Pitter ja doch noch erhellen. -
Das wird nicht passieren. Weil es dort schlichtweg nicht steht.
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Natürlich geht das aus dem Urlaubs-Gesetz hervor:
§ 9 Sonn- und Feiertagsruhe
(1) Arbeitnehmer dürfen an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen von 0 bis 24 Uhr nicht beschäftigt werden.§ 11 Ausgleich für Sonn- und Feiertagsbeschäftigung
(3) [...] Werden Arbeitnehmer an einem auf einen Werktag fallenden Feiertag beschäftigt, müssen sie einen Ersatzruhetag haben, der innerhalb eines den Beschäftigungstag einschließenden Zeitraums von acht Wochen zu gewähren ist. -
imho wird dort geregelt, dass es eben grundsätzlich ruhetage geben muss, an denen nicht gearbeitet wird. also dass nicht 3 monate am stück durchgearbeitet wird.
davon ab kann der zitierte §11 durch §12 wieder umgangen werden.
§9 gilt nicht grundsätzlich, die ausnahmen stehen ja gleich dabei.
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