Schulpflicht bis zu welchem Alter?
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Jeeves, erstmal Danke, dass du mir so viele Tipps gibst!
Naja, ich hab offiziell seit Dienstag keine Schule mehr, morgen wär der Letzte Tag um da nochmal nachzufragen, weil da Bücherabgabe ist. Dummerweise muss ich aber morgen Früh zu einer Beerdigung in Hessen, muss also schon ziemlich früh raus und kann meine Bücher also nicht selber abgeben. Werd also wohl mal nen Termin mit meinem Klassenlehrer ausmachen müssen.
Das mit der anderen Schule und anderem Berufskolleg ist praktisch nicht möglich, weil die nächste Berufschule über 20KM weg ist und ich auf nem Dorf am A***** der Welt wohn und da net weg komm, ich hab schon Schwierigkeiten auf die Schule in Aalen zu kommen. Außerdem sind die Anmeldetermine offiziell im März (glaube ich zumindest) abgelaufen - und die in Aalen mussten mich also quasi nehmen, weil ich ja noch schulpflichtig bin - normalerweise muss man sich für den Berufskolleg ja bewerben und nen bestimmten Notendurchschnitt haben.
Das mit der Schulaufsichtsbehörde wär natürlich auch noch ne Möglichkeit, aber ob die da grade ausgerechnet wegen mir ne Ausnahme machen? Naja, ich weiß ja nicht.
Naja, das mit meiner Schule, dass die da geschlampt haben glaub ich auch irgendwie, unsere Schule ist eh das Letzte hier in der Umgebung!
Was mich sonst so interessieren würde?
Naja, so Sachen am PC halt, wie websites gestalten usw. -
@WoC: Cooler Link! Da steht's ja auch auf Deutsch

Als Ergänzung zur Vollzeitschulpflicht von 9 bzw. 10 Jahren habe ich noch was zur Berufsschulpflicht gefunden:ZitatJugendliche Arbeitnehmer bis zum 18. Lebensjahr müssen neben ihrer Berufstätigkeit eine Berufsschule besuchen. Quelle (das selbe Lexikon)
alien4: Sowas ähnliches hab ich schon befürchtet... Vermutlich gibt's bei dir in der Nähe auch keinen Betroeb, der dich in die entsprechende Fachrichtung ausbilden würde?! Naja, ist ja auch nur ein Jahr...

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Ich werde mal konkreter, es geht um folgenden Fall.
Die Person ist momentan knapp 17.
Sie hat die Hauptschule mit einem guten Abschluß beendet und
ist anschließend auf die gewerbliche Schule gegangen.
Sie ist nun seit einem Jahr dort, allerdings ist der gewerbliche Bereich absolut nicht ihr Fall.Darum hat sie nun aufgehört, nur der Lehrer meint nun auf einmal
daß sie schulpflichtig bis zu ihrem 18. Geburtstag sei.Sie hat aber 9 Jahre auf der Hauptschule + 1 Jahr auf der gewerblichen verbracht.
Und somit hätte sie ja die erforderlichen 10 Jahre, oder? -
Hi chico! Hast du dir mal die §§ 78, 80 81 durchgelesen? Das sollte deine Frage beantworten. Nach 9 Jahren Schulpflicht gibt es noch eine Berufsschulpflicht, mit gewissen Ausnahmen... Einfach mal nachlesen...
Das Jahr auf der gewerblichen Schule wird IMHO - ja nach genauerer Schulform - wohl als Berufsschuljahr gerechnet, folglich ist sie weiterhin schulpflichtig, wenn keine der Ausnahmen greifen. -
Und wer entscheidet gemäß §81 (1) 2. ? [...der Besuch der Berufsschule nicht sinnvoll erscheint]
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Steht doch in § 81 I S.2 unter Bezug auf S.1: ...die Schule...
Gem. § 41 I Satz 3, 2. Halbsatz ist der Schulleiter für die Erfüllung der Schulpflicht zuständig. Als Leiter der Schule ist er also IMHO im Zeifelsfall auch für 'Sinn oder Unsinn' zuständig. In den §§ 32ff sind die Aufgaben der Schulaufsicht, der obersten, oberen und unteren Schulbehörde, sowie der Schulleiter, Lehrer etc. gereglt. Falls es dich noch genauer interessiert.
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