Ärger mit Abo nach angeklicktem Banner

  • Zitat

    Original geschrieben von Guron
    Du findest es also völlig okay, wenn man unbedarften Personen Dinge andreht, die sie eigentlich gar nicht brauchen? :rolleyes:


    Ich habe nicht gesagt, das ich es völlig okay finde, aber man sollte schon achten WAS man unterschreibt, egal ob man ein Auto kauft, eine Wohnung mietet oder Handyverträge abschließt.

  • Mit LTE auf dem flachgebirgigem, von DSL teils ausgeklammertem Land mag das nun anders sein, aber das Internetcafe X oder die Firma Y oder die Wohnanlage Z mit Anbindung über das Mobilfunknetz wird man wohl ausgiebig suchen müssen, und zwar schon wegen der dort nicht entkommbaren Volumenlimitierung und -drosselung. Und einer IP-Nummer kann man nicht einfach eine Rechnung schicken, unkompliziert einziehen noch viel weniger. Das geht nur bei Anbindung über Mobilfunk, also SIM-Karte in Telefon, Router oder sonstwas.


    Es kann auch jemand über's herumliegende Handy zum Mond telefonieren, zumindest aber zum Iridium-Satellitentelefon zu Preisen von 300 bis 600 Euro pro Stunde. Auch da wird man nicht um vorherige Unterschrift und Abstimmung der Zahlungsweise gebeten, sondern laut den gemeinsam vereinbarten, vertraglichen Grundlagen abgerechnet.


    Wille und Handlung zählen. Wer Extrawürste will, der muss Anbieter und Vertrag vorher entsprechend auswählen oder aushandeln.

    Je suis Charlie

  • Du hast aber bei Vertragsschluß mit Vodafone vereinbart, daß Du bis auf Widerruf (= Drittanbietersperre) Leistungen von Vertragspartnern von Vodafone bequem direkt über die Rechnung Deiner Karte begleichen kannst. Nun hast Du das in Anspruch genommen (= Button "kostenpflichtig bestellen betätigt, also eine Willenserklärung abfegeben), und Vodafone nimmt Dir vereinbarungsgemäß die Begleichung ab.


    Bedenke bitte daß auch ohne Vodafones Zutun ein Kaufvertrag zustande gekommen ist. Und daß der Anbieter seinen entstandenen Anspruch auch durchsetzt, damit musst Du rechnen.

  • Dass der Betreiber sein Geld möchte, wenn ich auf "Zahlungspflichtig bestellen" klicke, ist mir klar.


    Übrigens, beim Onlineshop der Telekom war (ist?) es so, dass man erst auf diesen Button klickt, und anschließend seine Kreditkartendaten eingibt, danach wurde ja gefragt.



    Dennoch setzt eine zahlungspflichtige Bestellung voraus, dass es eine vereinbarte Zahlungsmethode gibt. Beim Bäcker kann ich ja auch nicht mit Heilsteinen und Gewürzen bezahlen. Wenn Vodafone nun der Payment Processor ist, schön und gut. Dann sollte das aber beim Abschließen der Bestellung auch dranstehen!


    Wenn ich online etwas kaufe und den Zahlungsdienstleister PayPal verwende, welcher dann mein Bankkonto oder die KK billt, steht im letzten Schritt schließlich auch "Zahlungsmethode: Paypal".

  • Zitat

    Original geschrieben von Vodafone602
    Dennoch setzt eine zahlungspflichtige Bestellung voraus, dass es eine vorher vereinbarte Zahlungsmethode gibt.

    Das wird auch durch staendiges Wiederholen deinerseits nicht wahrer.

  • Und ich korrigiere während schon die Antwort postest manchmal noch meine Beiträge. Dein zitiertes habe ich nicht ausdrücken wollen und bereits zeitgleich mit deinem Post geändert!

  • Vielleicht will einer von den Usern auch mal aufklären, wie das technisch geht. Ja, alle reden von Vertragsabschluss, aber mir ist immer noch nicht klar, wie die Rufnummer an eine Webseite übermittelt wurde. Und das mit WAP Billing bezweifle ich, da es eine Sache von max. 5Sekunden war bis er die SMS bekam. Wap Billing braucht mehr Zeit.


    Daher würde ich gerne mal wissen, wie das geht.

    Dodge This!
    Rules of Acquisition: Free advice is seldom free. [Nov2011-Marke7000 // Nov2012- Marke 8000 // Inventar-Status seit Januar 2012-Juchu]

  • Zitat

    Original geschrieben von Vodafone602
    Und ich korrigiere während schon die Antwort postest manchmal noch meine Beiträge.

    Sicher auch mein Fehler, dass ich dir schon antworte wenn du dein Posting hier abgesetzt hast, und nicht erst nachdem du es das 7. Mal korrigiert hast. Erst denken, dann handeln ;)

    Zitat

    Dein zitiertes habe ich nicht ausdrücken wollen und bereits zeitgleich mit deinem Post geändert!

    Was ich zitiert habe steht auch jetzt noch Wort fuer Wort in deinem Beitrag:



    [small]Ausnahmsweise als Screenshot, um Manipulationen vorzubeugen[/small]

  • Für alle die jetzt lange suchen müssen: "vorher" fehlt.


    Worauf ich hinaus will, es muss ein offizielles Zahlungsmittel sein. Und da diese festgelegt sind, und VOR KAUF AUSGESCHRIEBEN SIND (aka alle Beträge verstehen sich in Euro), SOLLTE DAS GLEICHE AUCH FÜR DIE ZAHLUNGSMETHODE GELTEN.

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