ZitatOriginal geschrieben von Pitter
Genau, die sind im gleichen Boot. Der Arbeitnehmer muss sich seine Abfindung, wenn er denn eine erhält, auf das Arbeitlosengeld anrechnen lassen und der Geschäftsführer/Vorstand, muss sich ggf. mit ein paar Milliönchen begnügen, wenn er denn keine Lust mehr hat weiterzumachen.
Dir ist bewusst, dass einen einen Unterschied zwischen Inhaber, Geschäftsführer und Vorstand gibt bzw. geben kann?