Der Fall Mollath

  • 1. sind Leute aus Berlin hier auf TT aktiv?


    Auf deutschem Boden, in Berlin, ist eine Mahnwache vor der bayerischen Botschaft geplant.


    Das dortige Regime soll an die Menschenrechte erinnert werden ;)


    http://opablog.net/2013/06/06/…-von-der-idee-zur-aktion/


    2. sind Leute aus Bayern hier auf TT aktiv?
    zirka nächste Woche soll Hr. Mollath 2 1/2 Stunden lang vor dem Untersuchungsausschuss aussagen.


    Die meisten (UA-) Ausschuss-Sitzungen im Landtag sind öffentlich.
    Weiss jemand wie man dahinkommt?


    Hat jemand aus der Region Interesse, eine dieser Sitzungen live zu verfolgen?

  • Allzuviel neues zu den Hintergründen - ausser zu seinem persönlichen Schicksal - kann Mollath ohnehin nicht bringen (also was nicht schon von Ihm oder seinem Anwalt geäussert worden ist), da er ja seit Jahren isoliert war. Und auch früher kannte er nur Details, aber kein Gesamtbild.


    Was mich mich mehr interessiert, ist, wessen Bauernopfer er eigentlich war. Zum bayerischen Rotarier- und Justiz-Sumpf zwecks Steuerhinterziehung müssen aber andere mit mehr Recherchemöglichkeiten Aufklärungsarbeit leisten.

    LG: V30
    Samsung: Galaxy Tab S2 LTE, A5 (2017);
    Sony: Xperia X Compact;

  • Zitat

    Original geschrieben von iStephan
    ...
    Auf deutschem Boden, in Berlin, ist eine Mahnwache vor der bayerischen Botschaft geplant.
    ...

    Genau solcher Druck könnte Gustl Mollath helfen.


    In der Regel kontraproduktiv dürfte solche öffentliche Anteilnahme im Sachen Mollath ihre Wirkung durchaus nicht verfehlen. Zuweilen erinnert sich die Justiz daran, dass sie ihre Urteile "im Namens des Volkes" fällt. Und dem Volk dürfte die Notwendigkeit einer weiteren Unterbringung von Herrn Mollath nur schwer zu vermitteln sein.


    Der ursprüngliche Gutachter täte gut daran, sich bereits rechtlichen Beistand zu suchen, um seine Obliegenheitspflichten gegenüber seiner Haftpflichtversicherung zu gewährleisten. :p


    Allerdings möchte ich noch einmal darauf hinweisen, dass die Angelegenheit in der Sache durchaus komplex ist. Immerhin stellt das aufzuhebende Urteil unter anderem fest, dass Gustl Mollath gegen Personen (Ehefrau) und Sachen gewalttätig geworden ist. Auch wenn man es nun nicht Rechtskraft, sondern anders nennen will, läge es trotzdem an Gustl Mollath, mit im Wiederaufnahmeverfahren zulässigen Beweismitteln darzulegen, dass dem nicht so war. Denkbar wäre etwa eine Äußerung der EF ggü. Dritten, dass sie im Prozess gelogen habe.


    Aus der Richtigkeit seiner Vorwürfe im Steuerkomplex folgt natürlich nicht zwingend, dass er die festgestellten Gewalthandlungen nicht verübt hat. Hier wird es in den Köpfen schon rauchen. Eine Entlassung von Gustl Mollath ist aus Sicht des Gerichts nicht ganz einfach zu begründen, wenn man nicht eigene Fehler zugestehen will. Und bevor letzteres geschieht, dürfte eher die Hölle zufrieren ...


    Frankie

  • Zitat

    Original geschrieben von frank_aus_wedau
    ...folgt natürlich nicht zwingend, dass er die festgestellten Gewalthandlungen nicht verübt hat. ...


    Das hat Mollath in seinem Schreiben an den damaligen Richter auch zugegeben und die Ursachen dargelegt, aber jener Richter hat den Brief wegen "Arbeitsüberlastung" nicht mal zur Kenntnis genommen.

    LG: V30
    Samsung: Galaxy Tab S2 LTE, A5 (2017);
    Sony: Xperia X Compact;

  • Zitat

    Original geschrieben von frank_aus_wedau
    Genau solcher Druck könnte Gustl Mollath helfen.
    (..)
    Der ursprüngliche Gutachter täte gut daran, sich bereits rechtlichen Beistand zu suchen, um seine Obliegenheitspflichten gegenüber seiner Haftpflichtversicherung zu gewährleisten. :p


    Sehr sarkastisch ^^ ich kenn mich nicht aus - ist das Fehl-Gutachten denn nicht genauso verjährt wie das darauf beruhende Fehl-Urteil mit der R.-beugung? siehe aber Oliver Garcia hierzu.

    Zitat


    Allerdings möchte ich noch einmal darauf hinweisen, dass die Angelegenheit in der Sache durchaus komplex ist. Immerhin stellt das aufzuhebende Urteil unter anderem fest, dass Gustl Mollath gegen Personen (Ehefrau) und Sachen gewalttätig geworden ist.


    Ja das ist ja das kuriose dabei dass auch für die "Reifenprobleme/problematik" die Ehefrau als glaubwürdige Quelle herangezogen wurde - aber als Beweismittel gar nicht in den Prozess eingeführt wurde. Im Urteil wurde einfach gesagt (behauptet) , sie hielt es für möglich dass der Mann auf dem Video ihr Mann ist , anhand seiner Jacke und Bewegungsweise.
    Sie wurde nicht mal einvernommen, obwohl im Prozess anwesend... auf die Weise hat man ihr nicht mal das Risiko zugemutet uneidlich zu lügen und dafür Verantwortung zu tragen ...
    Die auf dem Video sichtbare charakteristische Jacke soll es sich übrigens nach Ansicht der Verteidigung um ein Theaterkostüm o.ä. handeln, das sich ursprünglich tatsächlich in Mollaths Haus befunden haben mag, aber zum Zeitpunkt der Erstellung des Videos (!) bereits in den Asservaten der Polizei befunden haben(!!) - weil einige Zeit vorher eine Hausdurchsuchung bei M. stattgefunden hatte - diese wiederum weil seine Ehefrau ihm vorgeworfen hatte eine scharfe Waffe ohne Waffenschein zu besitzen (was wiederum nicht zutraf, es war ein geerbtes erlaubnisfreies Luftgewehr).


    Wie sagt der Jurist (?) Oliver Garcia so schön:
    Die Behandlung Mollaths durch die Justiz war sozusagen – technisch gesprochen – “mehrfach redundant rechtswidrig”. Wäre die eine oder andere Rechtswidrigkeit unterblieben, es bliebe immer noch genug zurück, um den Umgang mit Mollath insgesamt als rechtswidrig zu bezeichnen. Oliver Garcia


    Beispiele laut Professor Henning Ernst Müller, der die WA-Anträge komprimiert zusammengefasst hat:
    Im Einzelnen:
    [list=1]


    [*]V1. Die Nichteinräumung einer Erklärungsfrist nach § 225 a II 1 StPO (S. 6 ff., S. 34-36),


    [*]V2. Das Versäumnis, Herrn Mollath nach Festnahme unverzüglich einem Richter vorzuführen (S. 6 ff., 37-43)


    [*]V3. Nichtbearbeitung von Beschwerden in der Vollstreckung der vorl. Unterbringung (S. 6 ff., 44 – 48)


    [*]V4. Nichtbearbeitung der Beschwerde gegen den Unterbringungsbefehl (S. 6 ff., 49 – 51)


    [*]V5. Verweigerung des Widerrufs der Verteidigerbestellung ( S. 52 – 90)


    [*]V6. Manipulation der Gerichtsbesetzung (S. 91 – 94)


    [*]V7. Hauptverfahren ohne Eröffnungsbeschluss durchgeführt, als neue Tatsache nach § 359 Nr.5 StPO (S. 95 – 105)


    V[*]8. Der Sonderrevisionsbericht der Hypo-Vereinsbank vom 17.03.2003, als neue Tatsache nach § 359 Nr.5 StPO (S. 106 – 113)


    V[*]9. Der Sachverhalt um Dr. Wörthmüller und seinen Nachbarn, als neue Tatsache nach § 359 Nr.5 StPO (S. 114 – 128)


    V[*]10. Beweisverwertung nach verfassungswidriger Anordnung der Unterbringung zur Beobachtung im Ermittlungsverfahren vom 16.09.2004 als WA-Grund nach § 79 I BVerfGG (S. 129 – 133)


    V[*]11. Sachverhaltsverfälschungen in den Urteilsgründen als Wiederaufnahmegrund nach § 359 Nr. 3 StPO (S. 134 – 135)


    V[*]12. Mängel in den Gutachten von Prof. Kröber und Prof. Pfäfflin (S. 136 – 139).
    [/list=1]

    Zitat

    Auch wenn man es nun nicht Rechtskraft, sondern anders nennen will, läge es trotzdem an Gustl Mollath, mit im Wiederaufnahmeverfahren zulässigen Beweismitteln darzulegen, dass dem nicht so war.


    hmmm... eigentlich dachte ich mal, dass nicht der Angeklagte beweisen muss, dass er unschuldig ist - sondern eher "muss" die eventuelle Schuld nachgewiesen werden ... wo ist der Denkfehler?

    Zitat

    Denkbar wäre etwa eine Äußerung der EF ggü. Dritten, dass sie im Prozess gelogen habe.


    EF = Ehefrau?
    Dass dein Ansatz zielführend ist, obwohl ich ihn weiter oben beinahe für unnötig klassifiziert hätte, ersieht man genau an der Aussage des Zahnarztes Edward Braun, eines Freundes von Herrn Mollath, der sich an einen Anruf der Petra M. bei ihm, am 31.5.2002 erinnert worin sie ihn um Vermittlung bittet: Gustl möge die Klappe halten, dann lasse sie ihm 500 000 Euro von seinem Vermögen, wenn nicht, werde sie ihm was anhängen, sie wisse auch "wie". Das sei ihr letztes Wort. Edward Braun hat diesen Anruf ja auch auf seinem Terminplaner notiert.
    Also dieser Weg wird bereits beschritten

    Zitat

    Aus der Richtigkeit seiner Vorwürfe im Steuerkomplex folgt natürlich nicht zwingend, dass er die festgestellten Gewalthandlungen nicht verübt hat.


    Das ist richtig, der Eindruck entsteht vielleicht durch die Auswahl der Thematik in den Medien bzw. Untersuchungsausschuss (der wegen Gewaltenteilung bzw. Gerichts-Privileg nicht den Prozes selber aufarbeiten darf, sondern nur drumherum-fragen z.b. zur Behandlung der Behörden der Steuerangelegenheit)


    Aber wenn man nachliest wie hanebüchen die Reifengeschichte bzw. die angebliche Freiheitsberaubung behandelt wurde und auch, dass sie nicht mal richtig angeklagt bzw. das Hauptsacheverfahren darüber nicht eröffnet (Strate vermutet, um das Verfahren revisionssicher zu machen und den BGH zu täuschen), dann kommt man unweigerlich wieder zu obiger Einschätzung von Herrn Garcia ...


    Zitat

    Hier wird es in den Köpfen schon rauchen. Eine Entlassung von Gustl Mollath ist aus Sicht des Gerichts nicht ganz einfach zu begründen, wenn man nicht eigene Fehler zugestehen will. Und bevor letzteres geschieht, dürfte eher die Hölle zufrieren ...


    Naja, der Weg ist ja vorgezeichnet bereits durch den WA-Antrag der auf Geheiss der Ministerin erarbeitet wurde: unechte Urkunde (Attest) durch den Sohn der Ärztin aber in ihrem Namen, welches als Belastungsdokument für die Anlasstaten der Unterbringung verwendet wurde (M. habe seine Frau geschlagen) und rund 1 Jahr nach der angeblichen Tat erstellt wurde; auch sei die Hauptbelastungszeugin - eben Frau M. - in ihrer Glaubwürdigkeit schwer erschüttert. Somit lässt sich halt ein Ersatzschuldiger finden.. ;)

  • Zitat

    Original geschrieben von saintsimon
    Das hat Mollath in seinem Schreiben an den damaligen Richter auch zugegeben und die Ursachen dargelegt, aber jener Richter hat den Brief wegen "Arbeitsüberlastung" nicht mal zur Kenntnis genommen.


    nur kurz zum besseren Verständnis: du spielst auf das "halb zugegeben" an in bezug darauf dass er mal meinte , er habe sich "natürlich gewehrt" - sie habe (zuerst) ihn geschlagen?


    Bekanntlich fällt es Männern schwer, unter ihresgleichen zuzugeben wenn sie von einer / ihrer Frau geschlagen werden :o

  • Zitat

    Original geschrieben von saintsimon
    ...
    Was mich mich mehr interessiert, ist, wessen Bauernopfer er eigentlich war. Zum bayerischen Rotarier- und Justiz-Sumpf zwecks Steuerhinterziehung müssen aber andere mit mehr Recherchemöglichkeiten Aufklärungsarbeit leisten.


    Die Lösung dürfte in meinen Augen viel einfacher sein.


    Herrn Mollath würde ich noch im ehesten als Opfer einer "Arroganz der Macht" ansehen wollen ... die Überheblichkeit von Justizorganen kann zuweilen erschreckend sein. Wer die Wahrheit gepachtet hat, hebt schnell ab.


    Ich gehe (jedenfalls bisher) nicht davon aus, dass das seinerzeitige Gericht krumme Geschäfte deckten wollte - solche Vorwürfe gegenüber der deutschen Gerichtsbarkeit dürften (ganz allgemein gesehen) unbegründet sein. Eine gehörige Portion Überheblichkeit gepaart mit Gedankenlosigkeit und Ignoranz gegenüber Einzelschicksalen hielte ich schon für sehr viel wahrscheinlicher.


    Frankie

  • Aufgrund der Signatur von iStephan bin ich auf diese Story gekommen und hab mal reingeschaut. Das alles ist sehr erschreckend und man möchte am liebsten wegschauen. Wenn ich ohne Wertung nur auf die fakten schaue und was jetzt im nachhinein noch aller herauskommt...wie soll man sich gegen soetwas wehren?

  • Zitat

    Original geschrieben von frank_aus_wedau


    Herrn Mollath würde ich noch im ehesten als Opfer einer "Arroganz der Macht" ansehen wollen ...


    Eine gehörige Portion Überheblichkeit gepaart mit Gedankenlosigkeit und Ignoranz gegenüber Einzelschicksalen hielte ich schon für sehr viel wahrscheinlicher.


    Rein aus Interesse: Warum formulierst du deine Meinung eigentlich im Konjunktiv? Warum schreibst du nicht: "Ich sehe an" oder "halte ich für wahrscheinlich"? :confused:

  • Zitat

    Original geschrieben von phone-company
    ...wie soll man sich gegen soetwas wehren?


    Löse diese Frage und Reichtum wie Berühmtheit sind Dir ganantiert.


    Schau Dich in der Welt um ... das ideale Verhältnis zwischen staatlichem Machtanspruch und Bürgerrechten dürftest Du nirgends finden können. Sogar in der Theorie wüsste ich nicht einmal, wie das aussehen könnte (wenn es in der Praxis denn funktionieren soll).


    Die juristische Ebene allein reicht vielleicht gerade für einen Lösungsansatz ... man müsste in die Tiefen der Phisolosophie abtauchen, wollte man eine Erkenntnis gewinnen. Und von dort ist noch keiner zurückgekehrt, den ich kenne ... man verirrt sich schnell und die Probleme werden eher mehr denn weniger, je intensiver man sich um deren Lösung bemüht ... :rolleyes:


    Aus praktischer Sicht dürfte es jedenfalls bei der Erkenntnis bleiben, dass man sich als Durchschnittsbürger (leider) nicht dagegen wehren kann.


    Frankie

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