Problem mit UPS Nachbarschaftszustellung

  • Zitat

    Original geschrieben von happiestalive
    beharrt der Händler auf seiner Position gibt es keine Grundlage für einen Rücktritt, siehe dazu Machtbereich


    Was meinst du mit Machtbereich? Mit Zustellung an den Nachbarn gelangt grundsätzlich nichts in den Machtbereich von juerglein.



    Zitat

    Original geschrieben von happiestalive
    du hast kein Recht auf einen Widerruf


    ??

  • Hallo,
    eine Nachbarschaftszustellung ist nur gültig, wenn der Nachbar eine Vollmacht von Dir hat. Hat er diese, hast Du Pech gehabt, wenn nicht, hast Du die Ware nicht bekommen und der Widerruf ist gültig.

  • Zitat

    Original geschrieben von Vieltaenzer
    Hallo,
    eine Nachbarschaftszustellung ist nur gültig, wenn der Nachbar eine Vollmacht von Dir hat. Hat er diese, hast Du Pech gehabt, wenn nicht, hast Du die Ware nicht bekommen und der Widerruf ist gültig.


    so ein Quatsch

  • Zitat

    Original geschrieben von Vieltaenzer
    Hallo,
    eine Nachbarschaftszustellung ist nur gültig, wenn der Nachbar eine Vollmacht von Dir hat. Hat er diese, hast Du Pech gehabt, wenn nicht, hast Du die Ware nicht bekommen und der Widerruf ist gültig.


    So sieht es auch nach meinen Kenntnissen aus.


    juerglein: Mich würde interessieren, welcher Händler sich so verhält. Gerne auch per PN, wenn du es hier nicht in den Thread schreiben möchtest.

  • Ich kannte den Nachbarn nur vom sehen, kannte noch nicht mal seinen Namen.


    Nach meiner Meinung geht das Risiko der fehlerhaften Nachbarschaftszustellung / verlorenen Sendung alleine an den Auftraggeber. Ich kann das doch alles gar nicht beeinflussen.

  • Zitat

    Original geschrieben von happiestalive
    dann widerrufe mal und schick die Ware zurück, dazu müsstest du sie allerdings erst haben, oder?!


    Genau deshalb erkennen sie ja meinen Widerruf nicht an. Hatte ich ja geschrieben.

  • Zitat

    Original geschrieben von juerglein
    Genau deshalb erkennen sie ja meinen Widerruf nicht an. Hatte ich ja geschrieben.


    Also nochmal zur Klarstellung. Der Widerruf ist eine einseitig empfangsbedürftige Willenerklärung. Da hat er Händler nichts anzuerkennen. Du kannst auch schon vor Erhalt der Ware einen Widerruf erklären.

  • Zitat

    Original geschrieben von horstihorsthorst
    Also nochmal zur Klarstellung. Der Widerruf ist eine einseitig empfangsbedürftige Willenerklärung. Da hat er Händler nichts anzuerkennen. Du kannst auch schon vor Erhalt der Ware einen Widerruf erklären.


    nicht wenn sie versendet ist


    alles weitere ist erlerntes Entgegenkommen

  • Zitat

    Original geschrieben von happiestalive
    nicht wenn sie versendet ist


    Du bist also der Meinung man kann vor Versand widerrufen, während des Versands dann nicht und nach Erhalt der Ware geht es wieder?


    Da kann ich irgendwie nicht folgen.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!