Problem mit UPS Nachbarschaftszustellung

  • Zitat

    Original geschrieben von horstihorsthorst
    Du bist also der Meinung man kann vor Versand widerrufen, während des Versands dann nicht und nach Erhalt der Ware geht es wieder?


    Da kann ich irgendwie nicht folgen.



    Ich auch nicht.
    Zudem geht es ja auch noch darum dass der Händler die vom Nachbarn bestrittene Nachbarschaftszustellung gar nicht interessiert. Er hat doch den Vertrag mit UPS und trägt das Risiko wenn eine solche schiefgeht. Ist doch richtig so?




    Apfelbrei
    Danke für den zweiten Link. Den ersten kannte ich schon.


    Fakt bleibt. Der Händler interessiert sich offensichtlich nicht für die allgemeine Rechtsprechung und bleibt bei seiner Meinung alles sei alleine mein Problem.

  • Wie sieht es eigentlich mit den Mobilfunkverträgen aus? Die 2 SIM-Karten waren ja im Paket.


    Widerruf an den Netzbetreiber obwohl ich überhaupt keine Kundendaten habe? Lt. Hotline bin ich dort gar kein Kunde. Trotzdem sicherheitshalber widerrufen unter Schilderung des Sachverhaltes?

  • daher ist und bleibt alleine der Händler dein einziger Ansprechpartner, verlange


    Erfüllung


    oder erkläre


    Rücktritt




    klage oder werde verklagt


    wenn keiner nachgibt :cool:

  • Zitat

    Original geschrieben von Apfelbrei
    Es kann noch nicht widerrufen werden, da du die Ware noch nicht erhalten hast.


    Warum sollte man nicht vorher widerrufen können?


    Zitat

    Original geschrieben von Apfelbrei
    Er hat doch den Vertrag mit UPS und trägt das Risiko wenn eine solche schiefgeht. Ist doch richtig so?


    Jedenfalls kann es dir erstmal egal sein. Das muss der Händler mit UPS regeln. Solange du dein Paket nicht erhalten hast ist es nicht dein Problem, sondern das des Händlers.

  • Zitat

    Original geschrieben von horstihorsthorst
    Warum sollte man nicht vorher widerrufen können?



    Zitat


    Um wirksam zu werden, muss der Widerruf innerhalb der Widerrufsfrist ausgeübt werden. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die Absendung des Widerrufs vor Fristablauf. Die Länge der Widerrufsfrist beträgt im Normalfall zwei Wochen. Die Widerrufsfrist beginnt frühestens dann zu laufen, wenn der Verbraucher eine wirksame Widerrufsbelehrung erhalten hat, im Fernabsatz jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger



    https://de.wikipedia.org/wiki/Widerrufsrecht



    Ich als juristischer Laie würde daraus ableiten, dass man formal korrekt erst innerhalb der Widerrufsfrist widerrufen kann, diese aber erst mit Eingang der Ware beim Empfänger beginnt. ;)

  • Zitat

    Original geschrieben von shelter
    Ich als juristischer Laie würde daraus ableiten, dass man formal korrekt erst innerhalb der Widerrufsfrist widerrufen kann, diese aber erst mit Eingang der Ware beim Empfänger beginnt. ;)


    Dem ist aber nicht so. Nach deiner Argumentation würde folgen, dass man nicht widerrufen könnte wenn man nicht über sein Widerrufsrecht belehrt wurde, da dann die Widerrufsfrist ja niemals begonnen hätte.
    Das Gegenteil ist aber gerade der Fall. Ohne Belehrung beginnt die Frist nicht zu laufen und man kann ziemlich lange widerrufen. ;)

  • Dann zitiere ich mich mal selbst.



    Zitat

    Original geschrieben von juerglein
    Wie sieht es eigentlich mit den Mobilfunkverträgen aus? Die 2 SIM-Karten waren ja im Paket.


    Widerruf an den Netzbetreiber obwohl ich überhaupt keine Kundendaten habe? Lt. Hotline bin ich dort gar kein Kunde. Trotzdem sicherheitshalber widerrufen unter Schilderung des Sachverhaltes?


    Auch nach 3 Wochen kann ich die 2 beantragten Verträge nicht widerrufen, da ich dort immer noch kein Kunde sei. Was für ein Chaos. Ich soll aber zu meiner Sicherheit den gesamten Sachverhalt schildern, nicht dass ich es unfreiwillig doch noch werde.

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