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Winter- und Sommerschlussverkauf in ihrer bisherigen Form werden abgeschafft:
Das Kabinett beschloss die Reform des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG).
Rabattaktionen sollen künftig das ganze Jahr über erlaubt sein. Zudem wurden weitere Änderungen zu Gunsten der Verbraucher verabschiedet: Die Händler sollen unter anderem nicht mehr mit Rabatten auf künstlich erhöhte Preise werben dürfen und bei Sonderangeboten zu ausreichendem Vorrat verpflichtet werden. Der Einzelhandel will weiter für den Erhalt des Schlussverkaufs in ähnlicher Form wie bisher kämpfen.
Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) erklärte, das neue UWG sei "ein weiterer Schritt hin zu mehr Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft". Kern des Gesetzes ist das Aus für den Schlussverkauf in seiner bisherigen Form. Für die Sommer- und Winterschlussverkäufe gelten bisher strenge Vorschriften: Sie dürfen höchstens zwölf Werktage dauern, müssen am letzten Montag im Januar und am letzten Montag im Juli beginnen und dürfen nur Textilien, Schuhe, Lederwaren und Sportartikel umfassen. Diese Reglementierungen fallen nun weg.
Der Handel dagegen will zwar Rabattaktionen ausweiten, kritisierte aber das Aus für den Schlussverkauf. Es müsse eine "Auffangregelung" gefunden werden, erklärte der Hauptverband des Deutschen Einzelhandels (HDE). Wichtig seien bundesweit einheitliche Zeiträume für Sommer- und Winterschlussverkäufe.
Verboten werden soll nach dem Willen der Bundesregierung auch Werbung mit so genannten Mondpreisen. Damit werden scheinbar sensationelle Rabatte auf Preise bezeichnet, die es nie gab. Mit dem Slogan "Vorher 100 Euro, jetzt nur noch die Hälfte", darf künftig nur noch werben, wer vorher auch tatsächlich 100 Euro für den Artikel verlangt hat.
Neuland betritt die Justizministerin mit ihrem Vorschlag zur Abschöpfung unrechtmäßig erzielter Gewinne. Sie sollen - allerdings unter engen Voraussetzungen - eingezogen werden können. So soll der Anreiz für derartige Aktionen entfallen. Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) kritisierte insbesondere diesen Aspekt. Das neue UWG muss von Bundestag und Bundesrat verabschiedet werden.
Quelle: AFP / Yahoo.de
Was haltet ihr davon?
Ich finde besonders interessant, dass nun die Händler verpflichtet werden ausreichend Vorrat bei Sonderangeboten auf Lager zu haben.
Also ist es wohl vorbei mit den Lockangeboten und dann sind nur 3 oder 4 Teile auf Lager.
Wie will das nun z.B. Aldi regeln? Da sind doch eigentlich nir genügend Computer (oder auch Babywäsche) auf Lager.
Grüße SpeedTriple