Vom Handwerker beschissen worden? Was kann ich noch tun?

  • Einen 600 km entfernten Handwerker zu beauftragen, ist einfach nicht schön...
    Der hat massig Fahrkosten, die im Preis einkalkuliert sind...


    Jetzt kannst Du nur noch auf Erfüllung oder Geldrückzahlung klagen. Vorher muss geprüft werden, ob überhaupt was zu holen ist.

  • Zitat

    Original geschrieben von bernbayer
    Bei Auftragserteilung einen Anzahlung machen, darauf würde ich mich schon überhaupt nicht einlassen. Da hast du leider schon einen großen Fehler gemacht, zumal wenn es sich um keine ortsansässige und bekannte Firma handelt. Kann man nur hoffen, das das Ganze sich doch noch zum Guten wendet.


    Das sehe ich auch so. Wenn ein Handwerker Vorkasse verlangt, weil er angeblich Material kaufen muß, kann es sein, dass er bereits mit dem Rücken zur Wand steht und dann müssen die Alarmglocken klingeln. :mad:
    Die Verbraucherzentralen raten auch von Vorkasse und Anzahlungen ab. Naja, so lernt der TE fürs Leben. :rolleyes:

    Herbert

  • So es kommt Bewegung in die Sache.
    Der Handwerker hat sich gemeldet - Angeblich gleichzeitig Umzug+Urlaub.


    Ich hatte ja bereits eine Frist zur Lieferung gesetzt - jetzt wurde mir schriftlich bestätigt, dass die Montage bis Ende August durchgeführt wird.


    Wenn das nicht der Fall ist - wie kann ich Schadensersatz geltend machen?

  • auftrag anderweitig vergeben und die mehrkosten + anzahlung dann einklagen.
    wenn er dir die frist aber schriftlich bestätigt hat, würde ich jetzt mal davon ausgehen, dass er das auch bis dahin macht.

  • Zitat

    Original geschrieben von randyh
    So es kommt Bewegung in die Sache.
    Der Handwerker hat sich gemeldet - Angeblich gleichzeitig Umzug+Urlaub.



    Aha, wie vermutet: Handwerkerfamilie vom Dorf, die sich mit den neuen Möglichkeiten der europaweiten Auftragsvergabe völlig übernommen haben *ggg*


    Die müssen halt alle erst gross werden...

  • Zitat

    Original geschrieben von herbert1960
    Das sehe ich auch so. Wenn ein Handwerker Vorkasse verlangt, weil er angeblich Material kaufen muß, kann es sein, dass er bereits mit dem Rücken zur Wand steht und dann müssen die Alarmglocken klingeln. :mad:
    Die Verbraucherzentralen raten auch von Vorkasse und Anzahlungen ab. Naja, so lernt der TE fürs Leben. :rolleyes:



    Quatsch. Kommt aufs Material an. Wenn es Sonderanfertigungen sind, die der Betrieb sich dann in die Haare schmieren kann, macht eine Anzahlung im Wert dieser Sonderanfertigung schon Sinn. Schliesslich sind es zu 99% die Kunden, die nicht zahlen.

    Ich erhoffe nichts. Ich fürchte nichts. Ich bin frei.

  • Also das hatte ich mir auch gedacht. Das Material kann er glaube ich nicht mehr für andere Kunden verwenden, wenn ich nicht gezahlt hätte. Das ist ja ganz genau ausgemessen + gebogen worden.


    stefan3
    Also genau so schaut es aus. Laut der Info am Telefon wollen sie auch künftig keine so weit entfernten Aufträge mehr annehmen...

  • Gerade bei kleinen Firmen reicht es ja schon, daß der Meister kündigt, der Lehrling die Ausbildung abbricht und schon sind bei einem 3-4 Mann Betrieb keinerlei Kapazitäten mehr frei.


    Dann noch die 600 km Entfernung, bei Auftragsannahme nicht dran gedacht, daß da ein MA nicht mal eben hinfahren kann, sondern ein Tag Anreise - ein Tag Arbeit - ein Tag Rückfahrt anfallen.


    Und am Ende gemerkt, daß man ein zu günstiges Angebot gemacht hat.


    Offenbar hat der Handwerker daß jetzt auch gelernt ...


    Ist ja nochmal gut gegangen.


    Und ja, meistens sind es die Kunden, die "vergessen" die Rechnung zu bezahlen.


    Gerade bei Maß,- und Sonderanfertigungen würde ich an Stelle des Handwerkers auch auf einer Anzahlung bestehen.

  • Zitat

    Original geschrieben von mostwanted
    Quatsch. Kommt aufs Material an. Wenn es Sonderanfertigungen sind, die der Betrieb sich dann in die Haare schmieren kann, macht eine Anzahlung im Wert dieser Sonderanfertigung schon Sinn. Schliesslich sind es zu 99% die Kunden, die nicht zahlen.


    Hmm, ich denke, dass es nur ein kleiner Teil der Kunden ist, die nicht bezahlen. :rolleyes:
    Die VZ Hamburg hat gegen Möbelhäuser rechtskräftige Urteil erstritten, nach denen Anzahlungen eine "unangemessene Benachteiligung" des Kunden und damit rechtswidrig sind, besonders bei Reklamationen und Konkurs des Lieferanten. Gerade das Konkursrisiko sollte man in der heutigen Zeit nicht unterschätzen, besonders bei Handwerkern und Möbelhäusern. Ich kenne die Spielchen, die Konkursverwalter mit dem Kunden dann spielen, das grenzt für mich z. T. an Betrug und Nötigung, ist aber durch diesem sogenannten Rechtsstaat gedeckt. :(
    Auch bei einem Hauskauf sollte man nicht mehr bezahlen, als bereits verbaut ist.
    Als Kunde braucht man immer ein Druckmittel, sonst läuft man seinen Forderungen lange hinterher.
    Wenn man dem Handwerker Lastschrift anbietet, hat man min. 6 Wochen die Möglichkeit, der Lastschrift zu widersprechen, wenn er Probleme macht. Alerdings werden nur wenige Handwerker Lastschrift akzeptieren bzw. durchführen können. :rolleyes:

    Herbert

  • Zitat

    Als Kunde braucht man immer ein Druckmittel, sonst läuft man seinen Forderungen lange hinterher.


    Naja, den Spieß kann man genauso gut umdrehen. Was macht der Handwerker, wenn individuelle Arbeiten gefordert werden und er im Fall der Fälle darauf dann sitzen bleibt?
    Hier in meinem Ort mussten erst kürzlich zwei alteingesessene Handwerksbetriebe schließen, weil sie auf ihren Forderungen sitzengeblieben sind.

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