ZitatOriginal geschrieben von Marko
Beträgt der Wert aber 700 EUR und hätte der Händler das Gerät dementsprechend zum realen Preis veräußert, hätte das Finanzamt auf 700 EUR die Umsatzsteuer bekommen. Diese Differenz möchte das Finanzamt (imho zu Recht, es ist und bleibt mit oder ohne Subvention nunmal der gleiche Gerätewert) haben.
Du vergisst aber,dass der Kunde die Mwst mit seiner Handyrechnung bezahlt - ohne Handy sind manche Tarife 20€ günstiger und das sind bei 24 Monaten 480€ auf die der Kunde Umsatzsteuer zahlt!
Wenn es tatsächlich so wäre,dass man ein Handy "gratis""kostenlos" etc bekommen würde,dann würden die Einwände stimmen - das ist jedoch nicht der Fall!
Mit dem überteuerten Handyvertrag wird das Gerät schlussendlich bezahlt - spätestens nach 24 Monaten inkl. der Umsatzsteuer.
Und genau hier liegt der Denkfehler......