"Gefahr für die Gratishandys" - Urteil des BFH 2014 erwartet

  • Zitat

    Original geschrieben von Marko

    Beträgt der Wert aber 700 EUR und hätte der Händler das Gerät dementsprechend zum realen Preis veräußert, hätte das Finanzamt auf 700 EUR die Umsatzsteuer bekommen. Diese Differenz möchte das Finanzamt (imho zu Recht, es ist und bleibt mit oder ohne Subvention nunmal der gleiche Gerätewert) haben.


    Du vergisst aber,dass der Kunde die Mwst mit seiner Handyrechnung bezahlt - ohne Handy sind manche Tarife 20€ günstiger und das sind bei 24 Monaten 480€ auf die der Kunde Umsatzsteuer zahlt!


    Wenn es tatsächlich so wäre,dass man ein Handy "gratis""kostenlos" etc bekommen würde,dann würden die Einwände stimmen - das ist jedoch nicht der Fall!


    Mit dem überteuerten Handyvertrag wird das Gerät schlussendlich bezahlt - spätestens nach 24 Monaten inkl. der Umsatzsteuer.


    Und genau hier liegt der Denkfehler......


  • Aber genau DAS ist doch bei vielen hier angebotenen Verträgen nicht so! Bzw war vor allem in den letzten Jahren nicht so. Ich habe nie +5/10€ HW-Zuschlag gezahlt.


    Marko hat es sehr anschaulich dargestellt! Ich stimme absolut zu!


    Vielleicht meldet sich ja noch ein Händler zu Wort :)

  • Zitat

    Original geschrieben von DieTwelf
    Aber genau DAS ist doch bei vielen hier angebotenen Verträgen nicht so! Bzw war vor allem in den letzten Jahren nicht so. Ich habe nie +5/10€ HW-Zuschlag gezahlt.


    Marko hat es sehr anschaulich dargestellt! Ich stimme absolut zu!


    Vielleicht meldet sich ja noch ein Händler zu Wort :)


    Es geht nicht um den HW Zuschlag sondern um den gesamten Vertrag!


    Gerade dieser Zuschlag soll dem Kunden "vorgauckeln" ein richtiges Schnäppchen zu machen und der "wahre Zuschlag" ist im Tarif enthalten.


    Zeige mir doch bitte einen Vertrag z.B auf Congstar Niveau,bei dem man ein Handy völlig kostenlos bekommt!
    (Bei Congstar liegt der HW Zuschlag bei 20€ z.B für ein HTC One mit ca. 100€ Zuzahlung,weil es eben nicht durch den Tarif reingeholt werden kann!!!!).


    Mir hat noch kein Netzbetreiber ein Handy "geschenkt" - aber wenn ihr meint - immer her mit den Tarifen und den "kostenlosen Handys" dazu....... ;-)

  • Zitat

    Original geschrieben von predalien


    Ob der Vertrag 40 € kostet und das Handy 0 € oder der Vertrag nur 20 € und das Handy 480 € ist doch völlig egal (gerechnet auf 24 Monate). Die Umsatzsteuer ist doch in beiden Fällen genau die gleiche.



    Genau auf dem Punkt gebracht!


    Dem FA entgeht momentan kein Cent! ;-)


  • Das sehe ich differenzierter. Wir sprechen ja auch nicht von Congstar sondern insbesondere von hiesigen Händlern. Schau dir Markos Beispielrechnung nochmal an.
    Hier gibt es Geräte häufig als reine Dreingabe. Die werden nicht durch die GG abbezahlt.


    Im übrigen heißt es abwarten, wie die Richter entscheiden werden :)

  • Zitat

    Original geschrieben von DieTwelf


    Hier gibt es Geräte häufig als reine Dreingabe. Die werden nicht durch die GG abbezahlt.


    Wo gibt es Geräte als reine Dreingabe???

  • Weiteres aktuelles Beispiel:


    Telekom Complete S a 35€/Monat X 24 = 840€


    Momentane Auszahlung 420€.


    Effektiv somit 420€ / 24 Monate = 17,50€/Monat


    Damit ist immer noch nicht der Händler bezahlt!


    Wo ist die Umsatzsteuer versteckt????


    In der Provision an den Händler und den 840€ deines "Rechnungsbetrages" und NICHT deiner Gesamtkosten!


    Durch die aufgeblähten Tarifpreise kann doch erst recht viel mehr Umsatzsteuer eingenommen werden (genau mehr als Doppelt soviel).


    Und eben in diesen hochgepushten Preisen ist alles drin - oder meinst du die Telekom macht erst nach 24 Monaten "Gewinn" mit dir....????? ;-) (Bei einer blossen VVL gibt es 320€ Auszahlung durch die Händler hier).


    Ich hoffe es ist klarer geworden ;-)

  • Es geht doch um die Umsatzsteuer auf das Gerät. Die muss doch aber von demjenigen bezahlt werden, der das Gerät als "erster" kauft, entweder der Provider (1), der Händler (2) oder der Kunde (3).
    (1) Der Provider holt sich die USt vom Kunden über die Monatsrechnung wieder.
    (2) Der Händler verrechnet sie mit seiner Provosion, d.h. seine wirkliche Provision sinkt um den Betrag der USt auf das Handy.
    (3) Der Kunde selbst bleibt drauf sitzen. ;)
    Aber in allen Fällen hat doch der Käufer des Geräts bereits Umsatzsteuer bezahlt, oder nicht?

  • Zitat

    Original geschrieben von predalien


    Der Provider holt sich die USt vom Kunden über die Monatsrechnung wieder.


    Aber in allen Fällen hat doch der Käufer des Geräts bereits Umsatzsteuer bezahlt, oder nicht?


    Genau so ist es und der Händler zahlt ja von seiner Provision auch NOCHMAL (!!!) Umsatzsteuer!


    Deshalb ist in diesem Fall genau das FA im Vorteil (!) ggü. dem Fall,dass der Netzbetreiber/Provider die Vermarktung selbst übernehmen würde. ;-)


    Am Beispiel:


    1)Der Kunde zahlt von seinen Gesamtkosten (Beispiel oben von 840€) 19% Mwst.


    2)Der Händler/Vermittler zahlt von seiner Provision (500/600€) nochmal 19% Mwst (die ja bereits in den oberen 840€ getragen worden ist).


    Gewinner: Finanzamt

  • Wenn ich es Richtig verstanden habe, hat der BFH bereits - nach Rücksprache beim EuGH - , dass Provisionsauszahlungen die Umsatzsteuerzahllast reduziert
    (Auszug: http://www.judicialis.de/Bunde…05_Urteil_13.07.2006.html )


    Dann wird halt eine Auszahlung geleistet - das ist scheinbar "Richtig" - und diese mit einem Handykauf zum Regulären Preis verrechnet....


    Ich weiß zwar nicht, ob das so korrekt ist; aber es würde meiner Meinung nach der Rechtssprechung korrekt sein, und das Ergebnis wäre mit dem heutigen identisch.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!