Bundestagswahl 2013

  • Frank, es ist eben keine reine interne Sache der SPD. Hier geht es ja nicht um die Wahl eines Vorstandes oder um die Bestimmung eines Spitzenkandidaten, sondern um die Bildung einer neuen Regierung. Das Mandat dazu hat die Fraktion, aber es haben nicht die Parteimitglieder, die nicht nur numerisch keinesfalls deckungsgleich mit den SPD-Wählern sind. Da bringt auch der Hinweis nichts, andernorts würden nur Vorstände über so etwas entscheiden. In so einer Konstellation bleibt das Gewicht der Fraktion nämlich nach wie vor sehr groß. Wenn es aber um das Verhältnis zwischen Mitgliederentscheid und Fraktion geht, sieht die Sache ganz anders aus. Frau Nahles hat es gerade ja wieder bestätigt: Der Mitgliederentscheid ist absolut bindend (etwas anderes wäre auch nicht denkbar) - dann doch wohl auch für die Fraktion, oder sehe ich da etwas falsch, und es ist doch denkbar, dass die Fraktion (die ja die Koalitionsverhandlungen begleitet hat) am Ende für die Koalition stimmt?


    Ich gehe davon aus, dass die SPD-Mitglieder den Koalitionsvertrag gnädigerweise durchwinken werden. Aber ich fände es schon interessant zu sehen, was passiert, wenn diese den Vertrag ablehnen. Gerade ist eine Forsa-Umfrage erschienen, nach der in der SPD-Wählerschaft eine überragende Mehrheit für den Vertrag ist und die Große Koalition. Was passiert, wenn die SPD-Mitglieder anders entscheiden, als die Wählerschaft es gerne hätte?


    Frau Slomkas Fragen waren wirklich alles andere als 'Quatsch'.

  • Zitat

    Original geschrieben von Robert Beloe
    Frau Nahles hat es gerade ja wieder bestätigt: Der Mitgliederentscheid ist absolut bindend (etwas anderes wäre auch nicht denkbar) - dann doch wohl auch für die Fraktion, oder sehe ich da etwas falsch?

    Ja, siehst du falsch. Kein SPD-Abgeordneter ist an Weisungen von Frau Nahles und auch nicht an Abstimmungen von Parteimitgliedern gebunden. Wenn er sich nicht dran hält, dann wird er evtl. nicht nochmal als Kandidat aufgestellt, aber das ist bei anderen Parteien genauso.

  • rmol, wenn es anders wäre, dann wäre es ja auch ein klarer Verfassungsbruch. Bei der imperativen Wirkung geht es um die indirekte Bindung an so eine Abstimmung, und die lässt sich wohl nicht ernsthaft bezweifeln.

  • Soll der Degenhart doch versuchen, einen Berechtigten zu finden, der für ihn Verfassungsklage einreicht - da wird sich doch bestimmt jemand finden, der sich dafür einspannen lässt - z.B. von der Linken, der die GroKo sowieso ein Dorn im Auge ist .


    Manch ein Gelehrter möchte vielleicht mit seinen skurillen Thesen auch etwas mehr ins Rampenlicht, haben wir doch alles schon erlebt.


  • Degenhart hat Recht, der Rest nicht? ;)

    Zitat

    Der Rektor der Deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer, Joachim Wieland, sagte dem "Handelsblatt" schon vor Tagen, verfassungsrechtlich gehe alles mit rechten Dingen zu: "Die Mitgliederbefragung der SPD ist rechtlich nämlich ebenso unverbindlich wie Entscheidungen von Parteigremien über Regierungskoalitionen." Eine Einschränkung des freien Mandats gebe es daher nicht.


    Der Staats- und Verwaltungsrechtler Christian Pestalozza von der Freien Universität Berlin sagte: "In welchem Verfahren eine Partei sich verbindlich festlegt, bleibt im Rahmen insbesondere des Parteiengesetzes ihr überlassen." Der Mitgliederentscheid der SPD sei daher nicht problematischer als zum Beispiel der Vorstands-Entscheid einer Partei.

    http://www.n-tv.de/politik/Wer…echt-article11824381.html


    Und die kannst Du mindestens auf Augenhöhe mit Degenhart einordnen.



    Nachtrag: http://www.spiegel.de/politik/…etta-slomka-a-936383.html


    Zitat


    Dabei hat Gabriel recht - und nicht einmal Degenhart bestreitet es ernsthaft. Denn im zweiten Satz seines Gesprächs mit dem "Handelsblatt" räumt der Rechtsgelehrte selbst ein, dass "das Ergebnis der Mitgliederbefragung für die Abgeordneten bei der Stimmabgabe nicht formell verbindlich ist". Das Votum der Mitglieder komme jedoch einer Handlungsanweisung für die Abgeordneten gleich.


    Die rechtliche Bewertung von Degenhart steht gleich in mehrfacher Hinsicht auf schwachen Füßen. Zunächst sind es gar nicht die Abgeordneten, die durch den Mitgliederentscheid das Mandat für die Unterschrift unter den Koalitionsvertrag erhalten sollen, sondern vielmehr der Parteivorstand. Bei Lichte besehen ist dieser Vertrag ohnehin nicht mehr als die schriftlich fixierte Absicht der beteiligten Parteivorstände, in ihren Fraktionen im Bundestag die entsprechenden Mehrheiten für das verabredete Programm zu organisieren.

  • Ob Deine beiden Gewährsmänner auf Augenhöhe mit Degenhart agieren, dürfte umstritten sein. Und genau so umstritten ist die Frage, über die wir hier diskutieren. Mir geht es vor allem darum, dass Gabriels Anwurf, das alles sei Quatsch, und Frau Slomka habe gar keine Gewährsleute (was er auch auf ihren Hinweis auf Degenhart wiederholt hat), nicht zutrifft und seinerseits Quatsch ist.


    Dass die Abstimmung keine formelle Bindungskraft erlangen kann, ist richtig und banal. Es geht um die de facto-Wirkung solcher Verfahren. Degenhart selbst sagt, dass dieses Verfahren nicht verfassungswidrig ist, jedoch eine problematische Wirkung hat - und so sehe ich das eben auch. Wenn Du das nicht so siehst: Dein gutes Recht.

  • Zitat

    Original geschrieben von Robert Beloe
    Ob Deine beiden Gewährsmänner auf Augenhöhe mit Degenhart agieren, dürfte umstritten sein.


    Stimmt. Die Vita der beiden bietet natürlich nichts, was man mit derer Degenharts vergleichen kann. :rolleyes:


    Zitat


    Und genau so umstritten ist die Frage, über die wir hier diskutieren. Mir geht es vor allem darum, dass Gabriels Anwurf, das alles sei Quatsch, und Frau Slomka habe gar keine Gewährsleute (was er auch auf Hinweis auf Degenhart wiederholt hat), nicht zutrifft und seinerseits Quatsch ist.


    Du sagst doch selbst, ...

    Zitat


    dass die Abstimmung keine formelle Bindungskraft erlangen kann, ist richtig und banal.
    Es geht um die de facto-Wirkung solcher Verfahren. Degenhart selbst sagt, dass dieses Verfahren nicht verfassungswidrig ist, jedoch eine problematische Wirkung hat - und so sehe ich das eben auch.


    Demnach ist der von Frau Slomka vorgebrachte Vorwurf, dass es verfassungsrechtlich fragwürdig ist, doch sehr wohl Quatsch. Es ist einzig ein theoretisches Konstrukt aus Sichtweise Degenharts, der sich auf die Wirkung bezieht.


    Zitat


    Wenn Du das nicht so siehst: Dein gutes Recht.


    Gleiches gilt auch für deine Sichtweise. Weil Ansonsten können wir auch wieder über die 5-Prozent-Sperrklausel diskutieren, deren Wirkung in dem aktuellen Falle ja einen überraschend hohen "Wegfall von Stimmen" bedeutet hat. De-facto-Wirkung mit Verfassungsrechtlicher Beurteilung gleichzusetzten empfinde ich sehr wohl als fragwürdig. Und da kann ich auch einen Gabriel verstehen, der das als Quatsch betitelt. Auch wenn die Formulierung an sich sicherlich nicht deeskalierend gewesen ist.


    Wenn Degenhart als Vorzeige-Verfassungsrechtler tatsächlich der Meinung ist, dass das Vorgehen der SPD verfassungsrechtlich strittig ist, dann soll er bitte mehr tun, als nur medial Stellung zu beziehen, sondern in seiner Sonderstellung als elitäre Spitzenkraft im Staats- und Verfassungsrecht das bestmögliche für den Staat anstreben und sich rechtlich(!) bemühen. Aber, wie du ja selbst sagst, scheint selbst ihm bewusst zu sein, dass es rein rechtlich an dem Vorgehen nichts zu beanstanden gibt...

  • Zitat

    Original geschrieben von Robert Beloe
    Hier hat sich Degenhart noch einmal nach dem Slomka-Interview geäußert:


    http://www.n-tv.de/politik/Ich…ffen-article11819641.html

    Danke für den Link. Dort liest man folgende Äußerungen Degenharts

    Zitat

    Und natürlich sind die Abgeordneten nicht rechtlich gebunden durch diese Mitgliederbefragung. Was ich als Problem sehe: Mir geht diese Mitgliederbefragung verdammt in Richtung imperatives Mandat und das ist im Grundgesetz nicht vorgesehen.

    In diesem Sinne geht jede Äußerung eines Fraktions- oder Parteivorsitzenden bezüglich des erwarteten Abstimmungsverhaltens "seiner" Fraktion "verdammt in Richtung imperatives Mandat".


    Du - von Degenhart habe ich das noch nicht gelesen! - scheinst zu glauben, die Mitgliederbefragung geht mehr in Richtung imperatives Mandat als Anweisungen des Parteivorstands, offensichtlich weil "mehr Auftraggeber" hinter dem "Mandat" stehen.
    Das sehe ich anders. Der Unionsvorstand wird auch für sich in Anspruch nehmen, die Partei zu vertreten, also Hunderttausende Mitglieder - ob und wie das nun demokratisch legitimiert ist sei mal dahingestellt.
    Auf Abgeordnete gibt es eine Vielzahl von Einflussnahmen - die Parteimitglieder, die Fraktionsführung, das Volk im eigenen Wahlkreis, und - nicht zu vergessen - die Lobbyisten zahlreicher Interessensverbände.
    Wie willst du messen, welche der Einflussnahmen stärker ist als die anderen, welche zu einem "imperativen Mandat" führt und welche nicht?


    Weiter sagt Degenhart:

    Zitat

    Die Entscheidung noch einmal weiterzureichen, halte ich für problematisch. Wohlgemerkt, ich sage nicht: Das Ganze ist verfassungswidrig oder die Kanzlerwahl wird ungültig sein. Aber es widerspricht der Intention der Verfassung.

    Schade, dann wird wohl nichts aus meiner Kiste Bier, da er es auch als nicht verfassungswidrig ansieht. Aber hält es für problematisch...
    Andere Experten halten es scheinbar nicht für problematisch. Also lassen wir die Kirche im Dorf - es ist eine Einzelmeinung, wie auch deine Position hier im TT-Umfeld.

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