Bundestagswahl 2013

  • Der Vergleich zieht nicht. Denn Umfragen sind aber nun mal keine Abstimmungen, nicht zuletzt, weil Umfragen oft sehr ungenau sind oder sogar völlig daneben liegen.


    Und genau deshalb sind ja Umfragen okay, nicht jedoch formell nicht bindende Volksbefragungen.

  • Volksbefragungen sind noch viel ungenauer, weil die Beteiligung gering ist und eben kein statistischer Korrekturfaktor existiert, der bei repräsentativen Umfragen genutzt wird.


    Wenn nur 10% mitmachen und von diesen fast alle für die Große Koalition sind, heißt das eben nicht, dass die Mehrheit der Wähler tatsächlich dafür ist.

    Meine Beiträge können Spuren von Zynismus und Sarkasmus enthalten.

  • Die Abstimmung hat aber eben dennoch einen ganz anderen Charakter als eine Meinungsumfrage. Da wird in einem öffentlichen Verfahren in einer Wahlkabine abgestimmt und ausgezählt, die Abstimmenden dokumentieren damit den Abschluss ihres Meinungsbildungsprozesses in einer bestimmten Frage. Es ist in seiner Wirkung eben fast mit einer bindenden Volksbefragung vergleichbar - und daher anders als das bloße Stimmungsbild einer Meinungsumfrage nicht zulässig.

  • Zitat

    Original geschrieben von Robert Beloe
    und daher anders als das bloße Stimmungsbild einer Meinungsumfrage nicht zulässig.

    Inwiefern "nicht zulässig", welcher Regelung soll die Abstimmung denn widersprechen? Die Verfassungskonformität hast du ja oben schon eingeräumt, und eine "Volksbefragung" wie von dir zitiert ist es auch nicht.

  • Ich wollte damit nur deutlich machen, dass formell nicht bindende Basisabstimmungen nach Auffassung von Staatsrechtlern durchaus eine imperative Wirkung haben können auf diejenigen, die eigentlich mit der repräsentativen Wahrnehmung der Staatsgewalt durch das Volk beauftragt sind. Und hier liegt eine gewisse Analogie zu der Mitgliederbefragung. Oder glaubst Du, die freien SPD-Abgeordneten werden sich entscheiden, die Koalition einzugehen, wenn die SPD-Mitglieder diese mit einer Mehrheit von einer Stimme ablehnen - und das, obwohl sie nicht die SPD-Mitglieder repräsentieren, sondern die mehreren Millionen-SPD-Wähler, die keine Chance zu einer Abstimmung haben?


    Das macht das Verfahren vermutlich nicht verfassungswidrig, aber doch problematisch - zumal sie die Wahlentscheidung effektiv unter den Vorbehalt einer zweiten Abstimmung durch Parteimitglieder stellt. Dies mag formal nicht der Fall sein - die Wirkung könnte es aber durchaus sein. Und genau das ist der Punkt, den Herr Degenhart kritisiert hat und den Frau Slomka angesprochen hat. Darum dass bei anderen Parteien numerisch weniger abstimmen, ging es dabei also nicht in erster Linie - oder eben gerade doch, aber ganz anders, als es Herr Gabriel meinte.

  • Und wenn nun einer der Parteivorstände aus der GrKO-Verhandlergruppe nun keine GrKO mehr will, weil sich jemand anders entschieden hat?


    Verhandlungen stehen immer unter Vorbehalt, sonst wären es keine Verhandlungen, sondern Bestimmung oder Schicksal.


    Es ist halt eine "Demokratiesimulation", die die anderen Parteien (noch) nicht bieten. Noch nicht.

    Suche: aktuell nichts


    30 positiv in der "neuen" Vertrauensliste, ??x mal positiv in der "Alten"..:-)


    Insider: Die Plaaaaaattttttttforrrrrrrrmmmmmmmmmm brennt nicht mehr, sie ist abgesoffen.....!

  • Es ist aber eine ziemlich missglückte Demokratiesimulation, weil hier bekanntlich das Volk gar nicht abstimmt.


    Dass ein Parteivorstand so einen Vertrag ablehnen wird, ist jenseits der Lebenswirklichkeit - auch angesichts der Tatsache, dass alle Mitglieder an dessen Aushandlung in der einen oder anderen Weise beteiligt waren. Die Abstimmung in den Parteigremien war bisher und mit Recht immer eher eine Formalie - anders als die Abstimmung in der Fraktion.

  • Zitat

    Original geschrieben von Robert Beloe
    ...weil hier bekanntlich das Volk gar nicht abstimmt.


    Das hat es schon.
    Bei zwingendem Handlungsbedarf kannst du den Roten beitreten und entsprechend wählen.

    Dieser Account ist nicht mehr aktiv.

  • Zitat

    Original geschrieben von Robert Beloe
    Es ist aber eine ziemlich missglückte Demokratiesimulation, weil hier bekanntlich das Volk gar nicht abstimmt.
    ...


    Noch einmal:
    Eine Mitgliederbefragung als Grundlage der Entscheidungsfindung eines Partei- oder Vereinsvorstands hat mit der Staatsform der Demokratie überhaupt nichts zu tun. Ebenso wenig wie Entscheidungen in einem Familienunternehmen, bei dem nicht einmal jedes Familienmitglied ein (gleichwertiges) Stimmrecht haben muss.


    Die Mitgliederbefragung innerhalb der SPD ist zudem etwas, das sich m.E. jeder verfassungsrechtlichen Betrachtung entzieht, weil eine solche Befragung keine staatliche Maßnahme, sondern eine partei-/vereinsinterne Angelegenheit ist, die sich in erster Linie nach den Regeln der Partei-/Vereinssatzung richtet. Lediglich wenn in diesem Rahmen Unzulänglichkeiten moniert werden, gelten hilfsweise allgemeine Rechtsvorschriften.

  • Zitat

    Original geschrieben von bochumer-22
    Das hat es schon.
    Bei zwingendem Handlungsbedarf kannst du den Roten beitreten und entsprechend wählen.

    Ja, mit der grossen Koalition wird aber nicht dem Wählerwunsch entsprochen.
    Die Grundlage eine Partei zu wählen ist für mich deren Wahlprogramm und Wahlversprechen.
    Wenn diese das dann um an die Macht zukommen/bleiben verwirft handelt Sie nicht mehr im Wählerauftrag und damit in meinen Augen undemokratisch.

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