Eigentümerwechsel - Bankverbindung d. neuen Vermieters unbekannt

  • Guten Abend,


    wie verhält sich ein Mieter gesetzes- + pflichtentreu in folgendem Fall:


    - Eigentümer A verkauft Immobilie an neuen Eigentümer B
    - A teilt schriftlich diesen Umstand Mieter C mit
    - A teilt ebenso mit, dass die Miete ab Monat X definitiv an B zu zahlen ist
    - A teilt keine Bankverbindung mit
    - A schreibt in dem Brief an den Mieter C den Namen von B falsch (etwa "Mollert statt Müller"), was C durch Google aber nur erahnen kann
    - B ist nicht erreichbar und teilt keine neue Bankverbindung mit
    - A reagiert nicht auf Kontaktversuche
    - Es gibt keine Hausverwaltung, die man fragen könnte


    Frage: Wie nun weiter verfahren um nicht am Ende eine Kündigung wegen Nichtzahlens der Miete zu riskieren?


    P.S.: Das ist kein mathematisches Rätsel sondern ein reales Problem ;)

    Ihr wundert euch wirklich, warum Eure Eigentumswohnung 400.000 €* 650.000 €** kostet, wenn der Bauherr Ferrari F430 & 458, Porsche Carrera GT & 911 fährt?
    * 2013, ** 2015

  • B muss sich C vorstellen ( per Brief oder persönlich) und C die neue Bankverbindung miteilen. A hat damit nix zu tun.
    C darf das für die Mietzahlung bestimmte Geld natürlich bis dahin nicht verjubeln.

  • Es ist auch eine Anfrage beim Grundbuchamt der Stadt möglich.


    Berechtigtes Interesse hast du auf jeden Fall, da Du ja wissen darfst, wem
    das Grundstück, auf welchem Du (mit anderen) wohnst, gehört.
    Hier sollte man sich allerdings mit der Hausgemeinschaft zusammenschließen.
    (Nicht daß 7x dieselbe Anfrage dort eingeht). Dann hättet ihr zumindest
    schonmal den neuen Eigentümer.


    Wenn die Grundbuchumschreibung noch nicht durchgeführt wurde (das dauert manchmal),
    dann steht zu mindest eine Auflassungsvormerkung drin, an wen das Grundstück verkauft
    wird.


    Wenn die Herrschaften dort fit sind, bekommt ihr ja vielleicht sogar den Notar heraus, der
    diese Eintragung hat eintragen lassen - und schon habt ihr einen Kontakt. Der Notar wird
    sicher behilflich sein, dann zum neuen Eigentümer zu vermitteln.


    Viel Erfolg! :top:


    netmonitor



    Edit: Falls ein Anwalt/Notar im Bekanntenkreis ist - der kann (meist online) einen Grundbuch-
    auszug direkt am PC machen.

  • grundbuchamt? miete beim amtsgericht hinterlegen? hallo?


    B will was von C und wird sich schon irgendwann bei C melden. würde mir nicht im traum einfallen, dem hinterher zu rennen, damit ich meine miete bezahlen "darf".


    fazit: leg das geld beiseite, freu dich über die zinsen und warte einfach ab...
    gekündigt werden darf auch nicht so einfach. auch ganz sicher nicht, wenn sich B nie meldet und die rückständige miete nicht moniert.

  • Hab die Situation gerade genauso, hab der bisherigen Verwaltung einen Brief geschrieben unter Angabe aller notwendigen BGB Paragraphen und die Zahlungen eingestellt. Die Nebenkostenabrechnungen von 2,5 Jahren fehlen eh und der Verbleib meines Deponats ist ungeklärt. Ich seh das ganz tiefenentspannt.

    Web 2.0, Industry 3.0 / 4.0 alles Schrott ich hab jetzt Auto 5.0
    Ford Mustang feif lidähh eecht goil :D

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