Geschädigtes Eigentum durch KFZ - Unfallflucht - gegnerische Versicherung

  • Hallo,


    kurz folgender Sachverhalt:
    Verursacher V (ein Briefzusteller) verursacht mit dem Dienstwagen einen Schaden auf dem Grundstück des Geschädigten G.
    G sieht zufällig den Schadenshergang, V muss den Schaden bemerkt haben, entfernt sich aber unerlaubt vom Unfallort.
    Polizei wird gerufen und nimmt den Schaden auf.
    Der Arbeitgeber von V rechnet direkt mit der Versicherung ab. Dieser meldet sich nach 2 Monaten (!) konstruktiv mit den lapidaren Worten "Wir benötigen noch Bilder".
    G ist inzwischen mächtig sickig und spielt mit dem Gedanken, doch einen Anwalt einzuschalten. Muss G Bilder zur Verfügung stellen oder ist das das Problem des Gegners?


    Dank vorab!

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  • was spricht denn dagegen, bilder anzufertigen? wenn bislang kein gutachter oder jemand von der versicherung vor ort war, ist das auch legitim. Die Auslagen hierfür kannst du auch geltend machen.


    natürlich kannst du bockig sein und die Versicherung kommen lassen, aber dann dauert das ganze hald noch länger. ob dir damit geholfen ist?

  • Geholfen ist G mit einer gewissen Sturheit nicht, aber es nervt, dass sich die ganze Klamotte seit 2 Monaten zieht und die gegnerischen Ermittlungen immer noch nicht abgeschlossen sind und jetzt erst Bilder angefordert werden.
    Könnte auch jetzt noch ein Anwalt eingeschaltet werden, der von der gegnerischen Versicherung zu tragen wäre?

    Vodafone Smart L+
    Fonic (GGfrei)

  • Bei klarer Rechtslage UND Bagatellschaden UND angemessener Schadensabwicklung haben Versicherungen gegnerische Anwaltskosten nicht übernommen.
    Also einfach mal so beim 100€- Schaden gleich den RA einschalten ist "a touch to much".


    Um welche Schadenshöhe geht es denn?


    Abgesehen davon sind 2 Monate viel Zeit.


    Ich hätte viel eher eine Frist gesetzt, und danach den Anwalt eingeschaltet.


  • Die Kosten liegen lt. Kostenvoranschlag bei >500€.
    Werde G vorschlagen noch eine Frist von 14 Tagen zu setzen und sonst einen Anwalt zu konsultieren. Sollte okay sein, oder?

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    Fonic (GGfrei)

  • Den Schaden muss G schon nachweisen können. Deswegen die Frage nach den Bilder.


    Zwei Monate ist für manche Versicherung geradezu blitzschnell ...

  • Re: Geschädigtes Eigentum durch KFZ - Unfallflucht - gegnerische Versicherung


    Zitat

    Original geschrieben von Metzger80
    Der Arbeitgeber von V rechnet direkt mit der Versicherung ab. Dieser meldet sich nach 2 Monaten (!) konstruktiv mit den lapidaren Worten "Wir benötigen noch Bilder".
    G ist inzwischen mächtig sickig und spielt mit dem Gedanken, doch einen Anwalt einzuschalten. Muss G Bilder zur Verfügung stellen oder ist das das Problem des Gegners?


    der Halter rechnet mit der Versicherung ab ? Normalerweise die Schadennummer geben lassen und den Schaden an ne Werkstatt abtreten, dann ist Ruhe, die sollen sich um die Abwicklung kümmern und du hörst im Normalfall nie wieder etwas davon. Vorher noch kurz die Versicherung anrufen, Schadensnummer durchgeben und fragen in welcher Kategorie der Leihwagen sein darf sonst stellen die sich evtl blöd an...


    Überhaupt ist der Leihwagen über die Reparaturzeit eh die beste Möglichkeit das zu beschleunigen, denn jeder Tag in der Werkstatt der mit einem Gutachten verschwendet wird kostet viel Geld ;)



    edit: man, habe ich geschlafen, geht ja um einen Grundstücksschaden :o Aber trotzdem würde ich mit der Versicherung direkt abrechnen

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