Hallo,
kurz folgender Sachverhalt:
Verursacher V (ein Briefzusteller) verursacht mit dem Dienstwagen einen Schaden auf dem Grundstück des Geschädigten G.
G sieht zufällig den Schadenshergang, V muss den Schaden bemerkt haben, entfernt sich aber unerlaubt vom Unfallort.
Polizei wird gerufen und nimmt den Schaden auf.
Der Arbeitgeber von V rechnet direkt mit der Versicherung ab. Dieser meldet sich nach 2 Monaten (!) konstruktiv mit den lapidaren Worten "Wir benötigen noch Bilder".
G ist inzwischen mächtig sickig und spielt mit dem Gedanken, doch einen Anwalt einzuschalten. Muss G Bilder zur Verfügung stellen oder ist das das Problem des Gegners?
Dank vorab!