webtalk:
Nur weil es bei dir so geklappt hat, gilt das noch lange nicht für andere auch.
Ein Mobilfunkvertrag garantiert keine 100% Leistung an einem bestimmten Ort. Es kann durchaus sein, dass man an Ort A draußen keinen Empfang hat, während man in Ort B im Keller noch Netz hat.
Wenn das so einfach wäre, dass jeder außerordentlich kündigen könnte, dann könnte man die MVLZ komplett streichen und somit auch die damit verbundenen Subventionen. Wozu dann noch eine MVLZ, wenn jeder Hans und Kunz kündigt, nur weil er in der Tiefgarage keinen Empfang hat???