Vodafone ausserodentlich kündigen?

  • Hallo Zusammen,


    ich habe vor mehreren Monaten meinen Vertrag bei Vodafone über einen Anbieter aus diesem Forum abgeschlossen.


    Von Anfang an gab es Probleme mit dem mobilen Internet in meiner Wohngegend. Es soll LTE verfügbar sein, da ich aber ein iPhone 5 habe funktioniert auch nur 3G. Dieses sollte ebenfalls verfügbar sein, klappt aber nicht. Ich bekomme nur GPRS rein. GPRS ist aber tot. Die Leitung lässt nichts rein und gibt auch nichts raus. Im Vodafone-Forum haben mehrere Leute aus dem gleichen Postleitzahl-Bereich das Problem, jedoch ändert sich nichts. Ich habe vor 3 Monaten eine 50 Euro Gutschrift als Entschädigung erhalten, aber mittlerweile geht das Internet immer noch nicht. Im VF-Forum wird die Schuld auf einen Defekt, welcher schon lange behoben werden sollte geschoben. Es hat sich aber immer noch nichts geändert. Das Netz ist nicht nutzbar. In anderen Bereichen der Statt funktioniert mobiles Internet einwandfrei.


    Nun meine Frage: Kann ich Vodafone eine ausserordentliche Kündigung zukommen lassen bzw. seht ihr da Erfolgschancen. Würde gerne sofort zur Telekom wechseln, da ich es nicht einsehe für etwas zu bezahlen, was ich permanent nicht nutzen kann! Wären es nur 2-3 Tage wäre alles kein Problem, aber wir reden hier von Wochen/Monaten ohne Besserung!

  • Mit einer Prepaid-Karte hätte er die LTE-Versorgung nicht testen können. Er hat den Fehler gemacht, länger als 2 Wochen auf eine Lösung zu Warten (Widerruf).


    Da Vodafone eine Gutschrift (Kulanz, keine Präjudiz) gezahlt hat, wird eine gewisse Einsicht vorhanden sein. Ich würde es freundlich versuchen ...

    Gruß Corrado aus HH

  • Keine Leistung = keine Knete


    Diese Überlegung mit der außerordentlichen Kündigung ist zwar bequem, ist aber so radikal, das VF das blockieren wird. Ersatzweise kann man versuchen die Zahlungen auszusetzen bis das Problem behoben (Zurückbehaltung). Dann liegt es einzig an VF.


    Vorher VF "in Verzug setzen", d.h. formell, schriftlich per Einschreiben, aber höflich eine Frist von 14 Tagen setzen und um eine Stellungnahme und ggf. Lösungsvorschlag bitten.

  • Das wird nichts mit der außerordentlichen Kündigung. Nur weil am Wohnort nicht alles funktioniert, wird kein Vertrag gekündigt. Es ist schließlich ein MOBILfunkvertrag. Schlicht und ergreifend...

  • Zitat

    Original geschrieben von Linea
    Das wird nichts mit der außerordentlichen Kündigung. Nur weil am Wohnort nicht alles funktioniert, wird kein Vertrag gekündigt. Es ist schließlich ein MOBILfunkvertrag. Schlicht und ergreifend...


    Schwachsinn!


    Ich habe das Gleiche mit o2 erfolgreich vollzogen.


    Wie bereits geschrieben wurde, dem Netzanbieter eine Frist zur Störungsbehebung setzen. Nett und freundliche per Protokoll auflisten was nicht funktioniert und denen zusenden.
    Nach dieser Frist, sollte sich keiner melden, außerordentlich kündigen. Simkarte in die Schublade legen und fertig.
    Eine außerordentliche Kündigung ist ein einseitiges Rechtsgeschäft. Wenn du VodaFÖN die die Kündigung aussprichst, dann ist es so! VodaFön muss dich dann eben auf Zahlung verklagen, wenn sie meinen, sie sind im Recht.


    Ich kann nur aus eigenen Erfahrungen sprechen und habe diese genauso mit o2 duchgeführt. o2 hatte diese Kündigung auch nicht akzeptiert, was mich allerdings nicht störte. Ein befreundeter Anwalt hat dann o2 noch ein Schreiben zugeschickt, welchem meinem ähnelte, nur eben mit "Anwalts Briefkopf".
    o2 löste den Vertrag danach umgehend auf. Ein Urteil wollte o2 ganz sicher nicht!


    Viel Erfolg!

    Grüße vom WebTalk


    MOBIL: iPhone 13 pro Max * Telekom Business Flex M * o2 unlimited Max

  • Zitat

    Original geschrieben von Linea
    Nö. Erfahrung. Ich arbeite da.


    Korrekt :)


    Der einzige Grund sofort aus einem Vertrag heraus zu kommen, ist das plötzliche Ableben, und das wünsche ich keinem.

    "Wenn du weißt, dass das Kerzenlicht feuer ist, wurde das Mahl schon vor sehr langer zeit bereitet."
    Zitat: Omar De Sala / Stargate SG1

  • Zitat

    Original geschrieben von Linea
    Nö. Erfahrung. Ich arbeite da.


    Spielt gar keine Rolle, ob du da arbeitest oder nicht! Als was denn überhaupt? CallAgent im Service-Center?
    Fakt ist:
    Wenn die Leistung für die man zahlt nicht erbracht wird, kann man auf Nachbesserung pochen. Wird dies nicht erledigt, kann man den Vertrag außerdordentlich kündigen.
    Ein ordentliches und lückenloses Protokoll hilft da gut weiter. Am Ende eben der Gang zum Anwalt, wenn man es alleine nicht hinbekommt. Ich habe es bei o2 Germany genauso gemacht. Und die Verbraucherzentrale Hamburg hat zu diesem Thema bereits einmal ausführlich berichtet und Stellung bezogen, wie in so einem Fall vorzugehen ist. Damals ging es um das Thema "Wir sind Einzelfall"


    Menschen sind und bleiben eben nach wie vor wie Schafe - man muss sie eben führen!

    Grüße vom WebTalk


    MOBIL: iPhone 13 pro Max * Telekom Business Flex M * o2 unlimited Max

  • Man kann ja auch durch Deutschland fahren, sich dabei ein Funkloch suchen, und dann eine Frist zum Nachbessern geben :mad:


    Wo wird denn bitte vereinbart, dass ausgerechnet am Wohnort kein Funkloch sein darf?
    Auf welcher Grundlage soll die Forderung basieren?
    Warum sind Funklöcher Leistungsmängel?

  • webtalk: Du vergisst, das Vodafone hartleibiger und kundenunfreundlicher ist als O2.
    O2 hat freiwillig vielen Kunden die Möglichkeit der Sonderkündigung gegeben. Würde Vodafone das machen hätten die bald keine Kunden mehr.


    Ihr habt im Grunde beide Recht! Ein wenig hängt es von den Umständen ab. Es kommt auf die Verfügbarkeitsangaben des Anbieters an (TKG!!!) uvm. Solche Verträge sind insbesondere dann leicht kündbar, wenn eine Leistung an einem Ort plötzlich nicht mehr erbracht wird und das für den Kunden unabsehbar ist (Abschaltung einer Basisstation o.a.). Oder die Home-Verträge u.a.m.


    Wer eine Sonderkündigung will, nur weil er gerade bei seiner Oma keinen Empfang hat, dem ist auch vor Gericht nicht mehr zu helfen.

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