ZitatOriginal geschrieben von Robert Beloe
Der Rücktritt ist unvermeidlich, jetzt, da die Staatsanwaltschaft aktiv geworden ist.
...
Was hat das eine mit dem anderen zu tun?
Die Causa Wulff hat doch wohl eindeutig bewiesen, was es zu bedeuten hat, wenn eine Staatsanwaltschaft "aktiv wird":
Nix und nix und nochmal nix.
Wenn die Staatsanwaltschaft dann später dennoch einen recht minimalen Bruchteil der Vorwürfe aufrecht erhält, dürfte der Grund solchen Mavövers wohl auf der Hand liegen.
Auch die Kostenexplosion muss nicht den Hintergrund haben, den Medienvertreter "ermittelt" haben.
Wenn eine Staatsanwaltschaft Ermittlungen aufnimmt, folgt hieraus allein das Bestehen eines (Anfangs-)Verdachts. Und einen solchen wird man im Fall den Bischofs sicher annehmen müssen. Mehr aber auch nicht - jedenfalls jetzt noch nicht.
Also: Finger weg von Vorverurteilungen durch die Medien!
Erst die Staatsanwaltschaft wird im Laufe der nächsten Wochen klären können, ob sich der (zwar auf der Hand liegende) Verdacht auch tatsächlich erhärtet. Bis dahin läuft das beliebte Spielchen, immer mal wieder eine Sau durchs Dorf treiben zu müssen.
Frankie
Ergänzung:
Und in Sachen Reichsdeputationsdingsbums ist es tatsächlich so, wie Carsten schreibt. Im Rahmen der Säkularisierung hat die Kirche dem Staat immenses Sachvermögen übertragen und als Gegenleistung eine Art Rente zugesichert bekommen - etwa im Sinne einer privaten Rentenversicherung gegen einmalige Beitragszahlung.
Da die Kirche aus dem übertragenen Sachvermögen (in erster Linie Grundbesitz) auch heute noch Nutzungen ziehen würde, sehe ich dem Grunde nach weiterhin eine Berechtigung der Zahlungen. Die Höhe sollte aber tatsächlich nachverhandelt werden.
Auch weitere Besonderheiten müssten dabei berücksichtigt werden:
Die Übernahme der Lohnkosten der Priester war m.W. in erster Linie dem Umstand geschuldet, dass Priester im Gegenzug Kaisers Interessen von der Kanzel predigten. Hier könnte wegen des kürzlichen Ablebens dieses Herrn vielleicht nachverhandelt werden. :p