Mindestbreite PKW-Stellplatz

  • Wie breit muss lt. Gesetz/Verordnung ein PKW-Stellplatz mindestens sein?


    Ich habe das Problem, dass die PKW-Stellplätze bei mir im Hof maximal 2 Meter breit sind. Je nach dem, wie die Nachbarn parken, kann ich meinen Stellplatz nicht nutzen oder werde ab und zu auch zugeparkt. Mein Auto hat eine Breite von 1,75 m. Wie viel Platz da noch zum aussteigen bleibt, wenn man mittig parkt, kann sich jeder ausrechnen.


    Kann ich den Vermieter dazu bewegen, die Stellplätze aufgrund irgendeiner gesetzlichen Grundlage verbreitern zu lassen?


    Ich kann mir einfach nicht vorstellen, dass 2m bei den heutigen Fahrzeugbreiten ausreichend sein müssen. Das Haus wurde übrigens Ende 70er / Anfang 80er gebaut.



    Stefan

  • Hallo !


    Ich habe hier einige Maße für dich, die aber nur als Empfehlung dienen. Ob man ein "Anrecht" darauf hat, kann ich leider nicht sagen.



    Parken senkrecht (90°) zur Strasse: 2,50m beengt 2,30
    Parken schräg zur Strasse : 2,50 m beengt 2,30
    Parken längs zur Strasse : 2,00 m beengt 1,80



    In Deinem Fall handelt es sich aber wohl nicht um längs zur Strasse Parken, da man Dich ja auch schon mal zugeparkt hat.


    Somit entspricht der Parkplatz nicht den Empfehlungen und dürfte bei Neuplanung so nicht ausgeführt werden.



    Go-zilla

  • Die gute Nachricht:
    Es gibt Vorschriften, die die Mindestbreite regeln.


    Die schlechte:
    Ich kann dir nicht sagen, welche Mindestbreite vorliegen muß, weil ich nicht weiß in welchem Bundesland du wohnst.


    Zu den Folgen der Unterschreitung gibt es wenigstens bei geringfügiger Unterschreitung ein Urteil.
    klick


    Ein Thüringisches Landesgesetz schreibt z.B. 2,30m vor (GarVO).
    Das ist vermutlich in anderen Bundesländern ähnlich. Genaueres kann ich dazu aber nicht sagen, weil ich keine Landesgesetze hier habe.


    Gruß
    Chris

    Murphy´s Gesetzgeber bei TT


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  • Zitat

    Original geschrieben von DaFunk
    Ein Thüringisches Landesgesetz schreibt z.B. 2,30m vor (GarVO).
    Das ist vermutlich in anderen Bundesländern ähnlich. Genaueres kann ich dazu aber nicht sagen, weil ich keine Landesgesetze hier habe.


    Meines Wissens gilt diese Verordnung jedoch nur für öffentliche Garagen... Der Parkplatz im Hof eines Mietshauses ist jedoch gewöhnlicherweise eben keine öffentliche Garage :(

  • nur mal so eine dumme Frage:


    Warum parkst du nicht einfach auf der rechten Außenseite, dann hast du mindestens 30 Zemntimeter Platz zum Aussteigen.


    Dürfte doch wesentlich einfacher sein, als Knis mit dem Vermieter, oder?

  • das ist, wie schon geschrieben wurde, unterschiedlich


    wir (Kreis Neuss) haben imho die Vorschrift das der Stellplatz genauso gross wie eine normale Garage sein muss (3x6 Meter)



    Liegt der Stellplatz "frei" könntest Du durch anderes stellen den Platz für Dich besser nutzen ?

    Gruss toyboy/Michael
    toyboy@ericsson-info.de


    Nein, ausprobiert, getestet,oder Verpackung für`s Foto geöffnet ist nicht neu!

  • Zitat

    Original geschrieben von Tha Masta
    nur mal so eine dumme Frage:


    Warum parkst du nicht einfach auf der rechten Außenseite, dann hast du mindestens 30 Zemntimeter Platz zum Aussteigen.


    Dürfte doch wesentlich einfacher sein, als Knis mit dem Vermieter, oder?


    Wenn das so einfach wäre, hätte ich nicht gefragt...


    Es sind neun nebeneinanderliegende Parkplätze. Je nach dem wie meine Parkplatznachbarn parken, kann ich nur zur einen oder anderen Seite ausweichen, oder wie gestern abend erst wieder, garnicht parken.


    Jeder will schliesslich bequem ein- und aussteigen können, die Nachbarn, die nicht in einem Kleinwagen unterwegs sind und ein paar Zentimeter mehr Platz brauchen, sind da herzlich egal. :rolleyes:


    Nur mal zur Veranschaulichung:
    Wenn ich mit meinen direkten Parkplatznachbarn die Parkplätze korrekt befahre, sprich genau zentriert parke, ist zwischen den Rückspiegeln links (Peugeot 206 CC) und rechts (Golf III) noch ein Zwischenraum von ca. 3-4 cm. Vernünftiges Aussteigen, ohne das Nachbarfahrzeug zu berühren/beschädigen ist da nicht mehr möglich.



    Stefan

  • @ stefan



    das ist übel...


    gibt es eine Möglichkeit, einen externen Stellplatz zu schaffen, so dass nur noch 8 Fahrzeuge dann (vernünftig) parken können ? (parkt der Vermieter auch da? schmeisst ihn raus :D )

    Gruss toyboy/Michael
    toyboy@ericsson-info.de


    Nein, ausprobiert, getestet,oder Verpackung für`s Foto geöffnet ist nicht neu!


  • Nee, leider nicht. Am einen Ende der Parkplätze steht so ein Steinhaufen (Das Haus) und am anderen Ende Garagen. Eigentlich wollte ich deswegen schon eine Garage mieten, aber da das Doppelparker sind, ist mein Auto mit einer Höhe von 1,47 m zu hoch. Maximal zugelassen sind 1,45 m :rolleyes:


    Naja - der Parkplatzkampf geht weiter!



    Stefan

  • Kleines Sportfahrwerk? ;) (dann sollten die 2 cm kein Prob mehr sein)


    Nee im Ernst, sind da massive Streben, die bei den 2 cm Ärger machen können ? (ist eventuell eine Sonderregelung für Deinen Wagen möglich ?)

    Gruss toyboy/Michael
    toyboy@ericsson-info.de


    Nein, ausprobiert, getestet,oder Verpackung für`s Foto geöffnet ist nicht neu!

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