Wie breit muss lt. Gesetz/Verordnung ein PKW-Stellplatz mindestens sein?
Ich habe das Problem, dass die PKW-Stellplätze bei mir im Hof maximal 2 Meter breit sind. Je nach dem, wie die Nachbarn parken, kann ich meinen Stellplatz nicht nutzen oder werde ab und zu auch zugeparkt. Mein Auto hat eine Breite von 1,75 m. Wie viel Platz da noch zum aussteigen bleibt, wenn man mittig parkt, kann sich jeder ausrechnen.
Kann ich den Vermieter dazu bewegen, die Stellplätze aufgrund irgendeiner gesetzlichen Grundlage verbreitern zu lassen?
Ich kann mir einfach nicht vorstellen, dass 2m bei den heutigen Fahrzeugbreiten ausreichend sein müssen. Das Haus wurde übrigens Ende 70er / Anfang 80er gebaut.
Stefan