Ja, habe mir gerade die Anträge durchgelesen....auch dort ist der Hinweis bzw. die Frage:
"Haben Sie in den letzten 4 Jahren eine Reha/Kur in Anspruch genommen"
Da wird es wohl wieder schlecht aussehen....
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Ja, habe mir gerade die Anträge durchgelesen....auch dort ist der Hinweis bzw. die Frage:
"Haben Sie in den letzten 4 Jahren eine Reha/Kur in Anspruch genommen"
Da wird es wohl wieder schlecht aussehen....
ZitatOriginal geschrieben von SunnyStar
Danke, aber er ist bereits in Rente...
Ja und? Bei uns sind viele Rentner und Pensionäre noch immer in der Gewerkschaft, viele bleiben bis zu ihrem Tode Mitglied.
bei mir hat das der Arzt gemacht und eine REHA zahlt ja nie die Krankenversicherung das ist immer aufgabe der RV den die wollen ja das man weiter Rente einzahlt. Ich habe alles über meinen Hausarzt gemacht und dann Widerspruch eingelegt den es wird meist beim ersten mal abgelehnt, und die Ablehnung kommt von der RV.
Jetzt verstehe ich garnichts mehr.
Wir hatten über den Hausarzt einen Antrag auf Reha direkt bei der Krankenkasse gestellt.
Das Gleiche kann man nun auch über die Deutsche Rentenversicherung versuchen?
ZitatOriginal geschrieben von SunnyStar
Jetzt verstehe ich garnichts mehr.
Wenn Du keinen Durchblick hast, musst Du Dir professionelle Hilfe holen. Sofern eine Mitgliedschaft beim VDK tatsächlich trotz bereits eingetretenem Schadensfall sofortigen Rechtsschutz bringt, wäre das eine Möglichkeit. Ein kurzer Anruf dort bringt Gewissheit.
Ansonsten gibt es Rechtsberatung z.B. beim Rechtsanwalt oder Versicherungsberater.
ZitatOriginal geschrieben von SunnyStar
Jetzt verstehe ich garnichts mehr.
Wir hatten über den Hausarzt einen Antrag auf Reha direkt bei der Krankenkasse gestellt.
Das Gleiche kann man nun auch über die Deutsche Rentenversicherung versuchen?
Das "jetzt verstehe ich garnichts mehr" war darauf bezogen, ob man sowohl bei der Krankenkasse als auch direkt bei der Rentenversicherung einen Antrag auf eine stationäre medizinische Reha stellen kann.
ZitatOriginal geschrieben von SunnyStar
Das "jetzt verstehe ich garnichts mehr" war darauf bezogen, ob man sowohl bei der Krankenkasse als auch direkt bei der Rentenversicherung einen Antrag auf eine stationäre medizinische Reha stellen kann.
Wenn Dir dieses elementare Grundwissen fehlt, brauchst Du fachliche Unterstützung. Ob die Tipps aus einem Mobilfunkforum dazu geeignet sind, weiß ich nicht. Etwas Ahnung haben viele, aber ob hier Experten posten ist fraglich.
Mir fällt gerade ein:
Ein älterer Herr mit 74 Jahren aus unserer Familie hatte vor 2 und 1 Jahr sowohl Herzkasper als auch Prostatakrebs. Durch eine sehr schnelle Behandlung beim Spezialisten konnten 95% des Herzmuskels gerettet werden, und die verschlossenen Gefäße bekamen Stents (keine Bypässe). Die Prostata wurde von einem nur privat abrechnenden Fachmann in einer 5- stündigen OP präzise rausgeschnitten, und jetzt nach 1 Jahr ist der ältere Herr wieder komplett "wasserdicht". Die Person hat eine zusätzliche Kur in Anspruch genommen (viele Behandlungen auf Rezept, Rest Zuzahlung).
Das ganze hat insgesamt bestimmt 10000€ Zuzahlung gekostet, aber gebracht, dass der ältere Herr wieder vollständig gesund und belastbar ist. Er fäht wieder Auto und fliegt wieder in den Urlaub. Da würden wir gern mal auf das neue Auto verzichten, wenn es finanziell nötig wäre.
Das Gegenteil davon ist, dass jemand irgendeinen Arzt oder irgendeinen Behandler oder eine Kur nimmt, nur weil die Krankenkasse das bezahlt. Da kommen nicht immer optimale Ergebnisse raus, weil dann z.B. der Assistenzarzt schnell (Zeitvorgabe, sonst rechnet sich die OP für das Krankenhaus wegen fixer niedriger Bezahlung durch die Kasse nicht) unerfahren operiert.
ZitatOriginal geschrieben von SunnyStar
Das "jetzt verstehe ich garnichts mehr" war darauf bezogen, ob man sowohl bei der Krankenkasse als auch direkt bei der Rentenversicherung einen Antrag auf eine stationäre medizinische Reha stellen kann.
Nicht sowohl als auch, sondern entweder oder. Solang das Verfahren bei der KV läuft ist diese erstangegangener Träger und die Rentenversicherung unzuständig (siehe § 14 SGB IX).
Auch ist die Aussage von nokiacommi unzutreffend. Die Leistung zur Teilhabe können mehrere Träger durchführen KV, RV, BG ..., bei Fristversäumnis für die Weitergabe an den zuständigen Träger müssen sie es sogar.
ZitatOriginal geschrieben von echter-elch
Nicht sowohl als auch, sondern entweder oder. Solang das Verfahren bei der KV läuft ist diese erstangegangener Träger und die Rentenversicherung unzuständig (siehe § 14 SGB IX).
Auch ist die Aussage von nokiacommi unzutreffend. Die Leistung zur Teilhabe können mehrere Träger durchführen KV, RV, BG ..., bei Fristversäumnis für die Weitergabe an den zuständigen Träger müssen sie es sogar.
Ok, danke für die Info.
Also kann man jetzt in unserem Fall, nachdem die Krankenversicherung 2 x abgelehnt hat, einen Antrag direkt bei der Deutschen Rentenversicherung auf eine Reha stellen und es dort versuchen, richtig?
Habe morgen einen Termin mit dem Bereichsleiter unseres VDK Ortsverbandes - werde berichten was er dazu sagt.
Wenn Du schon Widerspruch bei der KV eingelegt hast, läuft das Verfahren dort noch. Außerdem besteht für die RV die Möglichkeit der Abgabe an die KV, wenn aus Sicht der RV die Reha nicht erforderlich oder nicht erfolgversprechend iS der RV ist (bezogen auf die Erwerbsfähigkeit).
Jedoch erscheint ein Neuantrag wegen der Dauer der Sozialgerichtsverfahren sinnvoller. Alles steht und geht mit der Ausführlichkeit der Befundbwerichte Deiner behandelnden Ärzte. DIe meisten haben kein Bock und schicken Zweizeiler, weil es idR nach dem ZSVG vergütet wird und das den Ärzten zu wenig ist.
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