ZitatOriginal geschrieben von Tha Masta
Da würden mir auf die schnelle die Reinigung des Gehweges/ der Straße einfallen. Ist auch umlagefähig nach der II BV
Jo, das klingt sinnvoll.
Zitatwürd ich mal nachfragen...
Werde ich tun.
ZitatNein, zur Not nachfragen oder den §26 Anlage 3 zur II Berechnungsverordnung nachgucken, da sind alle gültigen BK-Positionen enthalten
Werde ich auch tun.
ZitatNein, nur wenn es sich um die Abrechnung einer WEG-Verwaltung über deine Eigentumswohnung handelt.
Einige der Wohnungen in unserem Haus sind zwar Eigentumswohnungen, ich aber wohne zur Miete (deswegen bekomme ich ja die NK-Abr. von meinem Vermieter). Als dürften mir keine Kontogeb. in Rechnung gestellt werden? Dann werde ich das auch mal reklamieren.