Bitte um Hilfe bei Nebenkostenabrechnung

  • Zitat

    Original geschrieben von Tha Masta
    Da würden mir auf die schnelle die Reinigung des Gehweges/ der Straße einfallen. Ist auch umlagefähig nach der II BV


    Jo, das klingt sinnvoll.

    Zitat

    würd ich mal nachfragen...


    Werde ich tun.

    Zitat

    Nein, zur Not nachfragen oder den §26 Anlage 3 zur II Berechnungsverordnung nachgucken, da sind alle gültigen BK-Positionen enthalten


    Werde ich auch tun.

    Zitat

    Nein, nur wenn es sich um die Abrechnung einer WEG-Verwaltung über deine Eigentumswohnung handelt.


    Einige der Wohnungen in unserem Haus sind zwar Eigentumswohnungen, ich aber wohne zur Miete (deswegen bekomme ich ja die NK-Abr. von meinem Vermieter). Als dürften mir keine Kontogeb. in Rechnung gestellt werden? Dann werde ich das auch mal reklamieren.

    Ist das eine von den Kirchen, wo man so kleine Cracker kriegt? Ich habe Hunger!

  • Zitat

    Original geschrieben von BigBlue007
    Einige der Wohnungen in unserem Haus sind zwar Eigentumswohnungen, ich aber wohne zur Miete (deswegen bekomme ich ja die NK-Abr. von meinem Vermieter). Als dürften mir keine Kontogeb. in Rechnung gestellt werden? Dann werde ich das auch mal reklamieren.


    Da haben wir den schwarzen Peter doch gefunden :)


    Inbnerhalb der WEG Verwaltung fallen natürlich noch weitere Betriebskosten an (eben diese Bankgebühren, Wartungsarbeiten, Leuchtmittelwechsel usw usw. ) die durch die WEG-Verwaltung an die Eigentümer weitergegeben werden.


    Der Eigentümer hat dann höchstwahrscheinlich unwissend einfach die WEG Abrechnung abgeschrieben oder kopiert und an dich weitergeschickt - das geht natürlich nicht.


    Du kannst davon ausgehen, das alles bis auf die Hausmeisternebenkosten und den Müllegebühren nicht der II BV entspricht, du es also nicht zahlen musst.


    Hab ich dir eigentlich schon mein Lieblingsrechtforum recht.de empfohlen?
    ;)
    Kann zwar keine anwaltliche Beratung ersetzen, aber für solche Kleinigkeiten ist es wirklich zu gebrauchen und man lernt eine Menge :)

  • Mit "alles" meinst Du jetzt aber auch nur die letzten 4 Positionen, die auch mir schon unklar waren, oder? Die erstgenannten Posten (die auch deutlich teurer sind) sind schon rechtens, oder? Steht AFAIR auch im Mietvertrag drin, daß genau diese Dinge in den Nebenkosten enthalten sind.


    Du hast übrigens recht - der Vermieter hat mir sogar freundlicherweise eine Kopie der Abrechnung unseres Hausverwalters mit beigelegt. Dort sind alle diese Positionen aufgelistet - jeweils der Gesamtbetrag und "Ihr Anteil".


    Jetzt, wo ich mir das genauer anschaue, gehts übrigens noch weiter. Die o.g. Positionen stehen in einem ersten Abschnitt auf dem Blatt. Überschrift "Objekt allgemein" (das Ganze hier ist eine Eigentümergemeinschaft, die sich über 3 Häuser mit jeweils 6 Wohnparteien erstreckt). Darunter folgt ein Abschnitt, der mit der Adresse unseres Hauses überschrieben ist. Hierin sind folgende Positionen enthalten, welche mir ebenfalls berechnet worden:


    - Wasser / Heizung (das ist klar)
    - Stromkosten (das ist der Strom für Tiefgarage usw., also auch klar)
    - Nochmal Müllgebühren, diesmal EUR 54,- - verstehe ich nicht
    - Und nochmal sonstige Betriebskosten über immerhin 123,96 - verstehe ich auch nicht


    Dann kommen noch ein paar Posten (z.B. Reparatur der SAT-Anlage, "Zuweisung zu Rücklage - was immer das ist), die aber korrekterweise nicht auf mich umgelegt wurden.


    Wie lange kann man eine solche Abrechnung eigentlich reklamieren? Letztes Jahr sah das Ganze mit Sicherheit genauso aus, nur habe ich mich da dann nicht weiter drum gekümmert (da war der Schwabe in mir noch nicht stark genug... :D ).

    Ist das eine von den Kirchen, wo man so kleine Cracker kriegt? Ich habe Hunger!

  • Und gleich noch eine Frage zu NK ;)


    Noch eine Frage an die Fachleute zu den umlagefähigen Nebenkosten:


    wenn die Gartenanlage eines Mehrfamilienhauses (8 WE) in einem Jahr komplett saniert wird, d.h. anstelle von den üblichen 300 EUR auf einmal 1700 EUR anfallen, ist dies komplett innerhalb eines Jahres umlagefähig oder besteht die Pflicht, die Kosten der Sanierung über mehrere Jahre umzulegen?

  • Zitat

    Original geschrieben von BigBlue007
    Mit "alles" meinst Du jetzt aber auch nur die letzten 4 Positionen, die auch mir schon unklar waren, oder?


    Ja


    Zitat

    Original geschrieben von BigBlue007
    Wie lange kann man eine solche Abrechnung eigentlich reklamieren? Letztes Jahr sah das Ganze mit Sicherheit genauso aus, nur habe ich mich da dann nicht weiter drum gekümmert (da war der Schwabe in mir noch nicht stark genug... :D ).


    Da du die Abrechnung durch das einstecken der 10€ akzeptiert hast, kannst du sie nicht mehr reklamieren...
    Selbst wenn du die Zahlung unter Vorbehalt entgegenommen hättest könnte es nach einem Jahr Probleme geben.

  • Re: Und gleich noch eine Frage zu NK ;)


    Zitat

    Original geschrieben von Joe2
    Noch eine Frage an die Fachleute zu den umlagefähigen Nebenkosten:


    wenn die Gartenanlage eines Mehrfamilienhauses (8 WE) in einem Jahr komplett saniert wird, d.h. anstelle von den üblichen 300 EUR auf einmal 1700 EUR anfallen, ist dies komplett innerhalb eines Jahres umlagefähig oder besteht die Pflicht, die Kosten der Sanierung über mehrere Jahre umzulegen?


    Um es kurz zu machen: Ja, das ist okay so, solange keine neuen Beete angelegt wurden, sondern nur neue Pflanzen gesetzt wurden.


    Wenn du näheres wissen möchtest, schau in die II BV ( http://www.anwaltonline.com/gesetze/bv/anlage3.html )


    Gr.
    masta

  • Und genau weil ich von diesen extrem feinen Nebenkostenabrechnungen, die mir mein aus Süddetschland kommender Vermieter in Norddeutschland auch vorlegt, die Nase sowas von die Nase voll habe und mir für unser 4-Familienhaus nie die Zeit nehmen würde, das so haarklein aufzuschlüsseln, kauf' ich mir jetzt ein eigenes Haus.
    Ganz nach Keynesianischer Theorie: In schlechten Zeiten Schulden machen.
    Viel Günstiger gehts ja auch nicht mehr...


    Wish you Watt...
    Tom.

    Bin ein Friesenjung und wohne hinter'm Deich...

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