RedTube-Abmahnwelle: Betroffen ?

  • Zitat

    Original geschrieben von Lipfit2000
    Gegenstandswert 1080,50 € Woher kommt dieser Wert überhaupt? :confused:


    1000 Euro Streitwert.


    Das ist die maximal ansetzbare Summe nach der Gebührenordnung, wenn ich die entsprechenden Presseberichte richtig gelesen habe.


    (siehe auch die Links weiter oben!)

  • Zitat

    Original geschrieben von frank_aus_wedau
    Bei U+C bin ich mir momentan noch nicht sicher, was ich von dem Laden halten soll. Schließlich war ihr Kenntnisstand bei Auftragsübernahme nicht der jetzige.


    Woher beziehst Du dieses Wissen? Ich hoffe, nicht aus Interviews von RA Urmann o.ä.....

  • Eins ist so sicher wie das Amen in der Kirche:


    U+C (vormals KUW) sind das böse in Firmierung! Die wissen genau auf was für Glatteis sie sich bewegen und man kann bei U+C sowie manch anderen dubiosen Kanzleien stark davon ausgehen, das sie auch sämtliche Hintergründe kennen. Diesen ****** Leuten gehört die Zulassung entzogen und ein Aufenthalt im Kittchen gibt es on top!

  • Die Versicherungen haben diesbezüglich alle Hände voll zu tun. Es wird aber keine Deckungszusage erteilt. Man prozessiert also auf eigenes Risiko.

    Wenn die Kuh schon im Brunnen liegt, ist es unsinnig noch einen Deckel draufzumachen.


    Öffne Dein Herz und Du wirst die Welt sehen,

    öffne Deinen Geist und Du wirst sie verstehen.

  • Die Rechtsschutzversicherungen übernehmen nie die Prozesskosten gegen Verstöße gegen das UrhG,weil auch der Verstoß unmittelbar "Vorsatz" voraussetzt.


    Nicht nur deswegen begeben sich die Abmahnanwälte auf dünnes Eis.

  • Zitat

    Original geschrieben von handyman1981
    [...] übernehmen nie die Prozesskosten gegen Verstöße gegen das UrhG [...]


    So pauschal gilt das nicht. Das gilt vielleicht für FileSharing & Co. Aber das UrhG gilt ja nicht nur bei "Raubkopien".

    Wenn die Kuh schon im Brunnen liegt, ist es unsinnig noch einen Deckel draufzumachen.


    Öffne Dein Herz und Du wirst die Welt sehen,

    öffne Deinen Geist und Du wirst sie verstehen.

  • Und genau das ist es:


    Es wird ja nicht gegen das "Streaming" vorgegangen,sondern gegen das "Pseudo-Streaming-Verfahren" (erkennbar am grauen Balken beim Abspielen).
    Das Argument ist,dass sich selbst diese Datei nach dem Abspielen noch im temporären Ordner des Arbeitsspeichers für eine gewisse Zeit befindet und somit der User zumindest für eine übersehbare Zeitspanne im Besitz eines Downloads war.
    Hinzu kommt,dass in dieser Zeitspanne der geübte User davon noch Raubkopien erstellen könnte.


    Und genau das ist juristisches Neuland.....

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