Probleme mit Media Markt Service, Gewährleistung

  • Zitat

    Original geschrieben von Timba69



    Ich entnehme also deinem Posting, dass du die Texte von Dr. Kevin Grau (der du ja nun scheinbar nicht bist?!) benutzt hast, um deine anwaltschaftliche Meinung ausdrücken, die falsch ist?


    Ich habe es auf der Vorseite geändert,damit du weißt was von mir ist und somit die reine Subsumtion kennst.


    Meinen Klarnamen samt Adresse und den Arbeitgeber schreibe ich dann im nächsten Posting hier hin,natürlich mit einem Link! :rolleyes:

  • Ich verstehe dass also richtig, dass du fremde Rechtstexte zur Erklärung deiner eigenen Rechtsposition nutzt, ohne diese mit Quellenangabe zu kennzeichnen, um hier deine Meinung zu vertreten?


    Und wenn man dich darauf anspricht, dass du scheinbar nicht Dr. Kevin Grau bist, dann änderst du das Posting?


    Bekommen wir (ich) nun noch eine Antwort auf die Frage, ob du Rechtsanwalt (Volljurist) bist, so wie du es darstellst?


    Deine Kollegen machen das im TT auch so (arne oder damals booner aka Dauerposter z.B.), weil es eben ein Unterschied ist, ob Timba69 seine (private) Rechtsmeinung abgibt, oder User chickenhawk, oder andere User, oder eben der Volljurist handyman1981.


    Denn daraus ergeben sich eben u.U. andere Rechtsfolgen. Zudem wäre es als Anwalt von dir schön, wenn du die Subsumtion am Sachverhalt selber machst und eigene Worte nutzt.


    Fremde Wörter und Aussagen bei Google suchen kann Deifi selber, denke ich.


    Eine Aussage von eine Juristen wie dir hat dann eben einen höheren Stellenwert, wenn es so ist,....



    ...ich bin der letzte, der sich nicht über einen neuen Volljuristen hier im Forum freut.

    Suche: aktuell nichts


    30 positiv in der "neuen" Vertrauensliste, ??x mal positiv in der "Alten"..:-)


    Insider: Die Plaaaaaattttttttforrrrrrrrmmmmmmmmmm brennt nicht mehr, sie ist abgesoffen.....!


  • Ohhhhhh,da habe mich mit einem Buchstaben verschrieben.Welch eine Blamage!
    Ich habe den einen Buchstaben,der zuviel war entfernt!


    Ja,du verstehst es richtig:


    Man benutzt in der Rechtswissenschaft Texte von anderen Gelehrten,um seinen eigenen Standpunkt dar zustellen.Es muss nur eben zum Sachverhalt passen und das hat nichts mit google zu tun.;)
    Nur hier kann ich nach Gutenberg Manier keine Fußnoten dazu einfügen.;)

  • handyman


    Neues Handy, Akku nach 2 Monaten platt = Gewährleistung (+) wg. Beweislastumkehr
    Garantie hier (-) da idR Akkus (oder sonstige Verschleißteile) von der Garantie ausgenommen sind.


    Solange die Garantie aber zusätzlich neben der Mängelhaftung steht ist das kein Problem, da 437 ff nicht eingeschränkt sind.
    Du behauptest aber der Leistungsumfang einer Garantie dürfe nicht schlechter sein als die Mängelhaftung...


    Von daher noch mal: Kannst Du diese Aussage inhaltlich sinnvoll belegen?


  • Wie gesagt,es gibt viele Garantieversprechungen und ich spreche von der Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantie,auf die es hier ankommt.


    Es ist hier eben eine große Frechheit,dass der Händler auf die Herstellergarantie verwiesen hat.


    Ich schätze mal das passiert zu 99% bei diesem Markt.


    Es lässt sich somit streiten,ob der Kunde durch die Täuschung das Anrecht zum Rücktritt hat.


    Meiner Meinung nach ja,weil der Kunde,der konkludent beim Händler die Gewährleistung geltend macht nicht von diesem einfach auf die Garantie des Herstellers verwiesen werden kann.


    Hätte er diese gewollt,hätte er sich an den Hersteller gewendet und eben nicht an den Händler.

  • Zitat

    Original geschrieben von Timba69


    c)
    Auch falsch, da der Wasserschaden kein Sachmangel an der Sache ist (siehe BDA, in der Sache lässt sich herlich streiten, ob Wasserdichtigkeit bei einem Active-Gerät eine zugesicherte Eigenschaft ist und wenn ja, in welchen Maßen) und zudem, selbst wenn, da der erste Sachmangel, wenn es denn einer gewesen wäre, bereist auf Garantie(!) repariert worden ist.


    Aus welchen Zusammenhang ergibt sich da für dich ein Sachmangel, der bereits zwei mal repariert wurde?

    Timba lass es lieber sein. Mediamarkt hat den Mangel schon 2x akzeptiert. Beim 3. mal könne sie da nicht verweigern.
    Die Garantiebedingungen in irgendeinem Handbuch zählen nicht. Das Handy wird mit entsprechenden eigenschaften beworben und das zählt.
    Nicht was in den Garantiebedingungen steht welceh dem Käufer erst nach Kauf bekannt werden.
    Es geht um Gewährleistung. Das S4 Active ist nach IP-67 zertifiziert.

  • Zitat

    Original geschrieben von ChickenHawk
    Ok Du kannst es also nicht belegen, danke mehr wollte ich nicht wissen.


    Ich denke mal bei dir liegt einfach ein Verständnisfehler vor.


    Dann belege mir dich bitte,wie ein Händler sich um seine Gewährleistung drücken kann,außer es ist der explizite Kundenwunsch.
    Sowie ich das im Kontext verstanden habe und davon ging auch Delfie von aus (falls nicht bitte berichtigen),er habe vom Händler ein Garantieversprechen erhalten,dass er jetzt einfordern kann.
    Erst mit dem Reperaturbericht konnte er ersehen,dass er die Herstellergarantie in Anspruch genommen hat.Dazu ist aber der Händler nicht sein Ansprechpartner,er hat es einfach so angekreuzt.

  • Wundert dich das? -> Das war schon zwei Seiten vorher abzusehen..:-)


    handyman1981:


    Ich frage dich nochmal:


    Bekommen wir (ich) nun noch eine Antwort auf die Frage, ob du Rechtsanwalt (Volljurist) bist, so wie du es darstellst?



    Zitat

    Meinen Klarnamen samt Adresse und den Arbeitgeber schreibe ich dann im nächsten Posting hier hin,natürlich mit einem Link!


    Wo denn?



    Zitat

    Meiner Meinung nach ja,weil der Kunde,der konkludent beim Händler die Gewährleistung geltend macht nicht von diesem einfach auf die Garantie des Herstellers verwiesen werden kann.


    Wo hat das Deifi gemacht? Er wollte eine Reparatur, die kann über die Gewährleistung und eben auch die Garantie erfolgen.


    Zitat

    Hätte er diese gewollt,hätte er sich an den Hersteller gewendet und eben nicht an den Händler.


    Ah, das ist deine Schlussfolgerung, aus der du ableitest, dass es keine Garantie war? Aha.


    Scheinbar übersiehst du aber immer noch, das nicht unbedingt ein Sachmangel beim dritten Fall vorgelegen haben muss, selbst wenn Samsung auf Garantie zweimal repariert hat. Sie hätten auch 34545 mal auf Garantie reparieren können...




    murmel:


    Zitat

    Timba lass es lieber sein. Mediamarkt hat den Mangel schon 2x akzeptiert.
    .


    Falsch. Sie haben zweimal das Gerät zur Rapartur zwecks der Garantie eingeschickt, ein himmelweiter Unterschied. hast du die letzten 4 Seiten gelesen?


    Zitat


    Beim 3. mal könne sie da nicht verweigern.


    klar können sie, da keine Geährleistung in Anspruch genommen wurde.


    Zitat

    Die Garantiebedingungen in irgendeinem Handbuch zählen nicht.


    .


    Oh doch, genau die zählen für die Garantie. un im Zweifel auch für einen Sachmangel, wenn es um das Thema "Standard Handhabung und Gebrauch eines Samrtphones" geht. Das wird dann nämlich analog zur Prüfung herangezogen.


    Zitat

    Das Handy wird mit entsprechenden eigenschaften beworben und das zählt.


    Falsch. Darüber kann man sich sehr wohl streiten, siehe §434, Abs 1 Nr.2, mit was da Samsung genau wirbt.


    Ich lese da auf der Homepage z.B.:
    "..Tests mit dem Gerät in einer kontrollierten Umgebung haben ergeben, dass es unter bestimmten Umständen gegen Staub und Wasser resistent ist (...). Trotz dieser Klassifizierung ist das Gerät nicht in allen Situationen wasserdicht...."


    Man(n) kann sich also über die Ist-Beschaffenheit streiten:


    Ein Sachmangel liegt vor, wenn das IST vom SOLL-so-Sein zum Nachteil des Käufers abweicht. Man erwartet man von einem Smartphone nicht, dass es wasserdicht ist, trotz Aktive-Bezeichnung und IP67.


    Das SOLL ist also bei Smartphones, dass das Gerät vielleicht ein paar Tropfen Wasser verträgt, mehr nicht. Bestimmt nicht, das Wasser in das Innere eindringt.


    Aber wie gesagt, darüber kann man sich tatäschlich streiten, inbesondere, wenn man sich dann die Werbeaussagen ansieht.



    Zitat

    Nicht was in den Garantiebedingungen steht welche dem Käufer erst nach Kauf bekannt werden.
    ..


    Äh? Die Garantie kann gestaltet werden, wie sie will. Das ist rechtlich für (vor) den Kauf nicht von belang.


    Zitat


    Es geht um Gewährleistung. .
    .


    Aktuell nicht. Da Deifi keine Gewährleistung angenommen hat.


    Zitat

    Das S4 Active ist nach IP-67 zertifiziert


    Und?

    Suche: aktuell nichts


    30 positiv in der "neuen" Vertrauensliste, ??x mal positiv in der "Alten"..:-)


    Insider: Die Plaaaaaattttttttforrrrrrrrmmmmmmmmmm brennt nicht mehr, sie ist abgesoffen.....!

  • So so konkludentes Handeln wenn es mehrfache unterschrieben Aufträge gibt bei denen auf die entweder oder Frage eindeutig auf die Garantie abgestellt wird - interessant.


    Ist das Vorgehen von MM 100% sauber? Nö, aber ganz so einfach wie mancher hier kann man es sich dann auch nicht machen...

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