Blockiert Samsung Handys aus anderen Ländern

  • Durchaus kontrovers hier.
    Bei mir kommt noch hinzu, dass ich das Handy als Weiterverkauf in eBay erworben habe, also stellt sich der Händler wiederum quer, da ich eine Abtrittserklärung brauche. achte immer mit Rechnung geht das auch so.


    aber eigentlich kann der Händler gar nix dafür. ich hab von O2 noch keine Rückmeldung, kann mir aber schwer vorstellen, dass die für bestimmte Handys einfach so Updates machen.
    Also wäre doch wieder Samsung der Ansprechpartner. Es kann ja nicht sein, dass Handys während dem Betrieb einfach so deaktiviert werden. Dass Geräte von Anfang an nur in bestimmten Regionen funktionieren, weil eben die physikalischen Gegebenheiten z.B. Frequenzen so sind ist ja okay und vorher bekannt, aber einfach hinterher nach dem Kauf Handys sperren??? sei es durch regional Lock oder wie auch immer das heißt...
    Man stelle sich mal das Szenario vor: Jemand hackt sich bei Samsung ein und nutzt die Funktion aus, um weltweit alle Handys der Firma zu deaktivieren.... oder man braucht mal wieder ein neues Geschäft, also macht man einfach die alten S2 tot (Garantie ist ja rum, ein Sim-Slot Defekt kommt nunmal vor, etc. Bla bla), schon werden wieder neue S5 verkauft... schon allein die Möglichkeit macht irgendwie Angst...

  • Zitat

    Original geschrieben von Timba69
    Nö, so ist es leider nicht. Da es nicht in der Verantwortung des Händlers liegt, das Updates aufgespielt werden.


    Doch, liegt es in diesem Fall. Es ist ja nicht so, als hätte der Threadersteller hier irgendwie bewusst "gebastelt".
    Wenn es wirklich an einem Update liegt, so wurde (wie hier zumindest dargestellt) "automatisch", oder zumindest ohne Erkennbarkeit des Problems für den Nutzer eingespielt.


    Zitat

    Original geschrieben von Timba69
    Maßgeblich für einen Sachmangel ist der Zeitpunkt der Übergabe. Wenn zu diesen Zeitpunkt der Sachmangel (Beschaffenheit) nicht bestanden hat, (was unstrittig ist!), dann kann der Sachmangel eben kein Sachmangel im Rahmen es Mangelrechts sein.


    D.h., jedermann kann einfach Handys verkaufen, die nach einem Monat den Geist aufgeben, und sich dann auf daraus berufen, es habe ja "bei Gefahrübergang" funktioniert?


    Nein. Es "können auch später auftretende Defekte Sachmängel sein, wenn sie schon bei Gefahrübergang im Keim angelegt waren (so genannte Keimtheorie)".


    Dies dürfte hier der Fall sein: das Gerät offensichtlich nicht für den deutschen Markt bestimmt. Und gemäss "Samsung hat mir das so erklärt" (s.o.) kann dies (egal ob nun der Netzbetreiber selbst Updates macht, oder es sich um normale, standardmässig eingestellte Netzbetreiberupdates von Samsung handelt) dazu führen, dass das Gerät unbrauchbar wird. Damit eignet es sich nicht für die vertragsgemässe bzw. übliche Verwendung.


    Der Händler verkauft etwas was nicht für Deutschland bestimmt ist, und bei normalem Gebrauch in Deutschland deswegen innerhalb eines Monats unbrauchbar wird - im Gegensatz zu für Deutschland bestimmten Geräten.
    Wenn die kein im Keim angelegter Sachmangel sein soll, dann weiss ich auch nicht?!


    Zitat

    Original geschrieben von Timba69
    Nö, so ist es leider nicht. Da es nicht in der Verantwortung des Händlers liegt, das Updates aufgespielt werden.


    Auch das ist fraglich. Erstens sind Software-Updates oft standardmässig eingestellt. Es kann nicht vom Käufer (ohne deutlichen Hinweis) verlangt werden, dass er diese abschalten muss, um die Funktionsfähigkeit zu gewährleisten. Bei der Software-Updatefunktion (des Herstellers!) handelt es sich ja um eine ganz normale übliche Funktion, welche vergleichbare Artikel auch aufweisen.

  • Applied:


    Zitat

    Doch, liegt es in diesem Fall. Es ist ja nicht so, als hätte der Threadersteller hier irgendwie bewusst "gebastelt".
    Wenn es wirklich an einem Update liegt, so wurde (wie hier zumindest dargestellt) "automatisch", oder zumindest ohne Erkennbarkeit des Problems für den Nutzer eingespielt.


    zum letzten Mal, dann wird es mir zu langweilig: Was hat der Händler damit zu tun, das Samsung OTA Updates einspielt? (Das ist unzweifelhaft, denn so funktioniert der Lock, wenn er es ist, der das Problem hervorruft, denn nur auf diesen Lock und diesen Fall beziehe ich mich hier!).


    Ein Sachmangel muss zum Zeitpunkt der Übergabe beim Händler in der Beschaffenheit vorliegen, und das tat er nicht. Bei Übergabe war das Handy Mängelfrei. Und nur der Übergabezeitpunkt zählt.


    Zitat

    D.h., jedermann kann einfach Handys verkaufen, die nach einem Monat den Geist aufgeben, und sich dann auf daraus berufen, es habe ja "bei Gefahrübergang" funktioniert?


    Genau. Wenn durch ein Update, welches NACH der Übergabe eingespielt wird, sich die Beschaffenheit ändert. Das ist kein Sachmängel im Sinne des Mangelrechts. Was meinst du denn, warum es so ein Aufschrei gab und warum Samsung sagt: Kein Problem, kein Problem. Kontakt mit dem Kundenservice aufnehmen….. die wissen genau, dass sie den Händler eine Reingewürgt haben. Aus diesem Grund bieten viele die DualSim-Handys von Samsung gar nicht mehr an.


    Zitat

    Dies dürfte hier der Fall sein: das Gerät offensichtlich nicht für den deutschen Markt bestimmt.


    Richtig. Ab hier brauchen wir eigentlich bzw. des Updates nicht weiter zu diskutieren. Maßgeblich ist die Beschaffenheit bei Übergabe. Dazu zählen keine späteren Updates.


    Zitat

    Und gemäss "Samsung hat mir das so erklärt" (s.o.) kann dies (egal ob nun der Netzbetreiber selbst Updates macht, oder es sich um normale, standardmässig eingestellte Netzbetreiberupdates von Samsung handelt) dazu führen, dass das Gerät unbrauchbar wird. Damit eignet es sich nicht für die vertragsgemässe bzw. übliche Verwendung.


    Doch. Nur eben nicht in Deutschland. Der Händler hatte zwar ein Gerät verkauft, was in Deutschland funktioniert. Einwandfrei. Ohne Sachmangel. Nun nimmt der Nutzer ein Update vor und plötzlich geht es nicht mehr. Warum ist der Händler nach der Übergabe verantwortlich? Genau das gleiche beim Chiptuning am Auto: Kein Händler (=Verkäufer des Autos) muss "Gewährleistung" für einen kaputten Motor nach 4 Wochen geben, wenn ein Chiptuning am Steuergerät des Motors vorgenommen wurde.



    Zitat

    Auch das ist fraglich. Erstens sind Software-Updates oft standardmässig eingestellt. Es kann nicht vom Käufer (ohne deutlichen Hinweis) verlangt werden, dass er diese abschalten muss, um die Funktionsfähigkeit zu gewährleisten. Bei der Software-Updatefunktion (des Herstellers!) handelt es sich ja um eine ganz normale übliche Funktion, welche vergleichbare Artikel auch aufweisen.


    Das ist eh schon länger umstritten, siehe TVs oder BluRay-Player, denen Funktionen nach Updates genommen wurden. Da zeigen die Entscheidungen der Gericht aktuell in Richtung der Hersteller.


    Ein Sachmangel wird nicht zwangsläufig durch ein Update ausgelöst. Aber leider ist ein Update tatsächlich eine Sache, die die Beschaffenheit nachträglich ändert.

    Suche: aktuell nichts


    30 positiv in der "neuen" Vertrauensliste, ??x mal positiv in der "Alten"..:-)


    Insider: Die Plaaaaaattttttttforrrrrrrrmmmmmmmmmm brennt nicht mehr, sie ist abgesoffen.....!

  • Mal sehen, ob der Ausfall noch einmal auftritt.
    Ansonsten bekommt Samsung doch mal noch etwas Ärger.
    Der deutsche Online-Shop kann da gar nichts dafür.
    Bei einem Handy, das gemäß Datenblatt den deutschen Anforderungen entspricht, kann man davon ausgehen, dass es auch hier funktioniert.


    Beim Re-Import-Auto stellt doch auch nicht der Hersteller einfach das Auto ab, nur weil man über die Grenze fährt.
    Das Handy ist doch ein Arbeitsgerät, das auch über Ländergrenzen hinweg genutzt wird.
    Ich hab kein Problem, mich auf Englisch mit dem Samsung Support meinetwegen in Südkorea auseinander zu setzen. Ja, ich habe kein Deutsches Handy erworben und kann dann auch nicht erwarten deutschen Support zu erhalten.
    Was ich aber erwarten kann ist dass irgendjemand von der Firma Samsung mir beim Problem mit dem Produkt von Samsung hilft. Es handelt sich doch nicht um ein Plagiat? Da steht überall Samsung drauf!


    Bin echt gespannt. Ich finde aktuell keinen Onlineshop mehr, der das Handy im Angebot hat.

  • Zitat

    Original geschrieben von Timba69
    Ein Sachmangel muss zum Zeitpunkt der Übergabe beim Händler in der Beschaffenheit vorliegen, und das tat er nicht. Bei Übergabe war das Handy Mängelfrei. Und nur der Übergabezeitpunkt zählt.
    (…)
    Warum ist der Händler nach der Übergabe verantwortlich?


    Was genau zum Thema “Keimtheorie” hast du nicht verstanden?
    Ich zitier es nochmal: Es “können auch später auftretende Defekte Sachmängel sein, wenn sie schon bei Gefahrübergang im Keim angelegt waren”


    Hier: Das Handy bekommt automatisch Updates, die es unbrauchbar machen.
    Wieso bzw. welche Geräte sind das denn?
    Es ist ja nicht so, als stellten “viele” oder “alle” Samsung-Handys so Ihren Dienst ein.
    Nein, das Gerät des Threaderstellers tat es, im Gegensatz zu anderen, “normalen” Geräten im Handel.
    Und Warum?
    Nun, spezifisch aus dem Grunde, dass es ein US-Gerät ist, welches nicht für den europäischen Markt bestimmt ist.
    Damit unterscheidet es sich bzgl. der Update-Verträglichkeit offensichtlich von europäischen Geräten.


    Gerade die Tatsache, dass es ein nicht für den deutschen Markt bestimmtes Importgerät ist, führt dazu, dass automatische Updates das Telefon unbrauchbar machen.
    Das ist ein (im Keim angelegter) Sachmangel.


    Zitat

    Original geschrieben von Timba69
    Genau das gleiche beim Chiptuning am Auto: Kein Händler (=Verkäufer des Autos) muss "Gewährleistung" für einen kaputten Motor nach 4 Wochen geben, wenn ein Chiptuning am Steuergerät des Motors vorgenommen wurde.


    Der Vergleich hinkt:
    Das Chiptuning ist eine nicht autorisierte Modifikation, bei der dem vernünftigen Autofahrer das Risiko bewusst sein muss.
    Anders ‘rum dürfte man vom vernünftigen Handybesitzer wohl kaum erwarten (zumindest nicht ohne expliziten Hinweis), wie und welche “Tricks” er anwenden muss, damit das nicht Telefon nicht durch irgendein Update unerkennbar für ihn untauglich gemacht wird.


    Im übrigen, um es ganz genau zu nehmen: Natürlich muss der Händler grundsätzlich auch für ein chipgetuntes Auto die Gewährleistung für den Motor übernehmen - nur dann nicht, wenn das Chiptuning auch ursächlich den Motor beschädigt hat (was freilich nicht unwahrscheinlich ist).


    Zitat

    Original geschrieben von Timba69
    Das ist eh schon länger umstritten, siehe TVs oder BluRay-Player, denen Funktionen nach Updates genommen wurden. Da zeigen die Entscheidungen der Gericht aktuell in Richtung der Hersteller.


    Hast du dazu vielleicht ein paar Links oder Informationen?
    Ich habe danach gesucht, aber nicht wirklich eindeutige Urteile gefunden.

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