ZitatAlles anzeigenOriginal geschrieben von sch.micha
Eine Gewerblichkeit wird schon bei einem eBay Geschäft oder einem Webshopverkauf unterstellt.
Soviel zu deiner Interpretation.
Ich möchte mich hier nicht streiten, es muss jeder selber wissen, was er tut.
Und der Richter glaubt niemandem, wenn er sagt, er wusste es nicht, dass das Samsung S4 für 80 EUR gefälscht ist.
So dumm kann keiner sein.
Sei es so, wie du es sagst, mögen die Spiele beginnen.
Willst Du nicht verstehen was ich schreibe? Der Verkäufer kann belangt werden...NICHT ABER DER KÄUFER DER EIN GERÄT KAUFT. STEHT GENAU SO IN DEINEM LINK. WENN DU BEIM ZOLL ARBEITEST WAS ICH IMMER NOCH ANZWEIFEL DANN SOLLTEST DU DAS WISSEN