WLAN einrichten trotz Verbot

  • Zitat

    Original geschrieben von skybird1980
    Die Klausel ist aber mit den Grundrechten nicht vereinbar und somit unwirksam. (ungerechtfertige Benachteiligung des Vertragspartners wäre auch ein Ansatz)


    wenn alle gleich mit Regeln und Gesetzen ankommen dann werden sich irgendwann mal die Vermieter die aus Gutmütigkeit ihre kleine Einliegerwohnung etc. vermietet haben es sich irgendwann 2* überlegen ob diese irgendwann mal einfach zu einem Hobbyraum etc umgebaut wird.


    Und dann wird es nur noch Wohnbaugenossenschaften und Miethaie mit größeren Objekten geben ...


    Wenn ich persönlich mal ein Haus habe werde ich schön die Finger vom Vermieten lassen, den Feind im eigenen Haus braucht man sich nicht antun - als Kapitalanlage gibts WEG-Eigentum mit Verwalter der sich rumärgert :top:

  • Zitat

    Original geschrieben von hottek
    wenn alle gleich mit Regeln und Gesetzen ankommen dann werden sich irgendwann mal die Vermieter die aus Gutmütigkeit ihre kleine Einliegerwohnung etc. vermietet haben es sich irgendwann 2* überlegen ob diese irgendwann mal einfach zu einem Hobbyraum etc umgebaut wird.


    Und dann wird es nur noch Wohnbaugenossenschaften und Miethaie mit größeren Objekten geben ...


    Wenn ich persönlich mal ein Haus habe werde ich schön die Finger vom Vermieten lassen, den Feind im eigenen Haus braucht man sich nicht antun - als Kapitalanlage gibts WEG-Eigentum mit Verwalter der sich rumärgert :top:


    Die Argumentation hat das Loch das man nicht auf Gesetze pochen müsste wenn man nicht eingeschränkt wird zu Unrecht. Es kann ja nicht der Schuld sein der sich über Ungerechtigkeit beklagt.


    Ich gebe Dir aber in soweit recht das man dies vor Vertragsunterschrift hätte erörtern sollen und ggf ein anderes Objekt bewohnen sollte.


    Ich habe übrigens ein Haus und vermiete aus Vorsicht nicht unter weil es sehr viele Probleme mit z.B. Sozialbewohnern gibt die man nicht mehr loswird. Oder Mietnomaden die nicht zahlen und sich sobald es zu heiß wird verpieseln und man dann auf der Entmüllung sitzen bleibt....
    Bleibt das Haus eben halb leer solange ich keinen weiblichen Deckel finde der auf meinen Dickkopf passt.

  • Zitat

    Original geschrieben von SynTom
    Seit wann darf ein Vermieter mir das WLAN verbieten?


    Auch nicht, wenn der Vermieter wie in diesem Fall den Internetanschluss komplett bezahlt? (Keine Ahnung ...)


    Den Link zum anderen Forum finde ich völlig ok, da stehen ja noch ein paar weitere Infos drin:
    WLAN einrichten trotz Verbot im Router Forum WLAN Technik


    Es war noch nie ein Problem hier bei TT, ein Link zu einem guten anderen Forum zu posten ;).

    Mit Grüßen ...

  • Ich sachma, ob ich mich am PC mit Kabel an den Schreibtisch setze oder mit dem Laptop ohne Kabel auf´s Sofa, kann doch dem Vermieter egal sein. Erst wenn ich das WLAN sperrangelweit offen stehen lasse und auf der Straße die WLAN-Parties über meinen (mitgemieteten) Anschluß steigen, kann es ihn stören.

    meine Einschätzungen zu VIP-SIM-Nummern und vielen anderen TK-Themen (mit dem Schwerpunkt Beschaffung von TK-Anlagen) gab es seit November 2012 auch auf http://www.telthies.de - wegen Implementierung der DSGVO pausiert dieses Angebot

  • Und selbst dann geht es ihn nichts an wenn man einen _eigenen_ Internetanschluss hat.

  • Zitat

    Original geschrieben von telthies
    Erst wenn ich das WLAN sperrangelweit offen stehen lasse und auf der Straße die WLAN-Parties über meinen (mitgemieteten) Anschluß steigen, kann es ihn stören.


    Genau darum wird es dem Vermieter als Inhaber und Zahler des Internetanschlusses ja wohl auch gehen, worum sonst?

    Mit Grüßen ...

  • Zitat

    Original geschrieben von rajenske
    Genau darum wird es dem Vermieter als Inhaber und Zahler des Internetanschlusses ja wohl auch gehen, worum sonst?

    eben, da könnte ich mir auch nix anderes denken - also trifft der Sinn des Verbotes doch eigentlich die Fahrlässigkeit im Umgang (die man ja unterlassen kann) und nicht die eigene Nutzung an sich.

    meine Einschätzungen zu VIP-SIM-Nummern und vielen anderen TK-Themen (mit dem Schwerpunkt Beschaffung von TK-Anlagen) gab es seit November 2012 auch auf http://www.telthies.de - wegen Implementierung der DSGVO pausiert dieses Angebot

  • Vielen Dank für Eure Hilfe!


    WLAN läuft jetzt...


    Wenn der Vermieter mal auf Besuch vorbei kommen sollte, wird die FritzBox abgeklemmt. In die Wohnung ohne meine Erlaubnis darf er nicht und dann hätte er ein ganz anderes Problem ;)

  • Ok, die SSID, die beim Besuch des Vermieters dann plötzlich verschwunden ist, ist dann also die des WLAN deiner Freundin... ;)

    Mit Grüßen ...

  • Ich habe da jetzt noch so viel Ahnung von, aber SSID ist doch die Bezeichnung des WLANs oder?


    Wenn das WLAN aber Fritzbox 6789 heißt kann er aber ja nicht wissen wem das WLAN gehört oder?


    Würde mich über eine Antwort von Dir sehr freuen!

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