Autoreparatur-Garantiefall?

  • Hallo :)


    Ich bräuchte mal wieder eure Hilfe.


    Meine Freundin hat sich vor ca. 6 Monaten ein neues Auto geleistet.
    Es war ein drei Jahre alter VW Polo mit Open Air Dach, u.s.w..
    Vom Autohaus bekam sie eine einjährige Garantie.



    Vor kurzem hat sich bei ihrem Auto das Seitenfenster selbständig gemacht.
    Es ist ohne Fremdeinwirkung nach unten ins Türinnere gefallen ( elektrische
    Fensterheber ).
    Diesen Schaden hat meine Freundin beim zuständigen Autohaus richten lassen.
    Dabei ist den Mechanikern auch noch ein Fehler unterlaufen. Die Mechaniker
    hatten die Seitenscheibe mit Klebestreifen an der Tür befestigt, um den
    Schaden ( irgend ein Plastikteil im Türinneren, dass das Fenster oben hält ) zu
    beheben.
    Leider haben die Mechaniker nach der Fertigstellung das Klebeband nicht gleich
    entfernt, sondern das Auto erst auf den Hof vor der Halle gestellt.
    Sonnenschein--> es war heiß-->später haben sie das Klebeband abgerissen--> nur
    leider ist nicht nur das Klebeband, sondern auch Teile des Lacks mit abgegangen. :rolleyes:


    Gut. Sie haben gesagt, dass alles später auf Kosten des Autohauses neu lackiert
    wird. Also haben wir das Auto zuerst mal wieder mitgenommen. ( Wir haben ja
    keine drei Autos ).
    Ein paar Tage später sprang das Auto nicht mehr an. Meine Freundin hat das dem
    zuständigen Autohaus mitgeteilt.
    Übers Telefon konnte ein Mechaniker den Ton des Autos beim Anlassen mithören.
    Sogar mir als absoluter Doppellinkshänder war klar, dass es nicht die Batterie
    sein kann. Wenn die Batterie kaputt ist, dann geht ja gar nichts mehr.
    Dem Fachmann war das nicht so klar.
    Nach langem Reden, wurde er überzeugt einen Abschleppwagen und ein Leihauto
    zu bringen.
    Das Auto wurde wieder repariert. Anscheinend war der Anlasser kaputt.


    Nachdem meine Freundin das Auto ( einen Tag ) wieder hatte, da stand er schon
    wieder. Nur nach mehrfachen Versuchen ließ sich das Auto noch überzeugen
    anzuspringen.
    Also natürlich wieder dem Autohaus bescheid gesagt und das Auto dorthin gebracht.


    Dort hat nun der Meister festgestellt, dass der Zündschlüssel geklemmt hat.
    ( Anscheinend springt der Schlüssel nach dem Anlassen normalerweise wieder ein kleines
    bischen zurück ).
    Dieser Fehler war also schuld, dass der Anlasser kaputt gegangen ist.
    Das hat man aber bei der vorherigen Reparatur nicht festgestellt. Hätte man das Auto
    also weiter so benutzt, dann wäre der neue Anlasser nach kurzer Zeit auch hinüber
    gewesen. :eek:


    Das Autohaus wollte zuerst den Anlasser bezahlt haben. Danach haben sie sich
    entschlossen auch den Leihwagen in Rechnung zu stellen.
    Darauf wollten sie das reparierte Fenster bezahlt haben. ( Aber nur den Material-
    Preis ohne Stundenlohn ). Wir wissen aber nicht, was denen noch alles einfällt.


    AFAIK ist es doch so, dass die Garantie für solche Dinge ( es war ja nie Selbst-
    verschulden ) aufkommen muß. Im Vertrag, den meine Freundin mit dem Auto-
    haus abgeschlossen hat, steht nichts Außergewöhnliches drin.


    Ich habe auch schon mal von einem Freund gehört, dass die Autowerkstätten
    manchmal die Ersatzteile beim Kunden in Zahlung stellen, sich diese Teile aber
    beim Fabrikanten ( z.B.VW ) wegen der Garantie auch wieder ausbezahlen
    lassen.
    Tut mir leid, wenn ich zuviel geschrieben hab. Ich bin nur etwas aufgebracht. Die
    Garantie sollte doch für solche Schäden aufkommen. Nach Aussage des Autohauses
    seien das aber Verschleißteile und die würden nicht unter Garantie laufen. :confused:


    Ich hoffe mir kann jemand sagen, ob es Garantiefälle sind. Oder wenigstens
    ob der Anlasser oder Fensterheber Verschleißteile sind.


    Schönen Tag noch.


    CU Hul

    Alt ist man dann, wenn man an der Vergangenheit
    mehr Freude hat als an der Zukunft.
    (John Knittel)

  • Hallo,
    das Recht ist ganz klar auf deiner Seite, wenn der Garantievertrag, bzw. in dem Fall der Gewährleistungsvertrag das nicht irgendwie ausschließt. Außerdem hat sich mit dem neuen Schaden/Garantie/Gewährleistungsrecht die Beweispflich umgedreht. Das heißt nicht du sonder das Autohaus muß dir Nachweisen das der Fehler durch Fremdeinwirkung, etc. entstanden ist, bzw. bei Kauf schon vorhanden war. Aber das kann die ein Jurist sicherlich besser erklären. Ich würde dir empfehlen mal auf diesen beiden Seiten dannach zu schauen:


    http://www.adac.de
    http://www.bvsk.de


    Dort wirst du diesbezüglich auf jeden fall fündig und beide Vereine haben auch gute Hotlines, dir dir da schnell weiterhelfen können.


    Aber eines ist sicher, das Autohaus muß eigentlich zahlen. Verschleißteile sind Kupplung, Bremsbeläge, Bremsscheiben, etc.! Ein Zündschloß gehört da genausowenig zu wie ein Anlasser oder Fensterheber. Ansonsten könnte man ja auch Motor, Sitze, Türen, bzw das ganze Auto zum Verschleißteil erklären! Verschleißteile sind so definiert das man sagt das diese nach einer Zeit X ausgetauscht werden müssen um die Verkehrssicherheit, bzw. den Fahrzeugbetrieb zu gewährleisten. Die Firmen versuchen das ganz gerne, ist hat weniger Arbeit für die abzublocken. Denn die müssen trotz Versicherung prozentual mitbezahlen. Wenn es gar nicht geht, droh mit Anwalt. Auf den Seiten des ADAC und BVSK werden einige Gute aus deiner Gegend genannt.


    Für den Schaden den das Autohaus an dem Wagen verursacht hat, hat disese auf jeden Fall zu haften! Da gibt es kein vertun! Ich weiß jetzt nicht wie hoch der Schaden ist, aber wenn er 500 Euro übersteigt, erkundige dich ob du nicht ein Gutachten erstellen lassen kannst, denn es steht dir ja auch die Wertminderung zu die durch ein Lackkierung entsteht. wird nicht viel sein, ca 50-100 Euro. Aber haben oder nicht haben... :)
    Gruß
    L.

    Microfaser ist eine Weiterentwicklung der Baumwolle... (Zitat QVC)

  • Re: Autoreparatur-Garantiefall?


    Zitat

    Nach Aussage des Autohauses
    seien das aber Verschleißteile und die würden nicht unter Garantie laufen. :confused:


    Also die zwei genannten Dinge sind IMHO keine Verschleißteile und müssten auf Garantie umsonst repariert werden.
    Was genau Verschleißteile sind, wird aber glaube ich von den Autohäusern unterschiedlich ausgelegt. Ich würde auf jeden Fall erstmal nichts zahlen !

  • Hallo,


    nun hab ich zum Thema Reparatur und Garantie auch mal ne frage.
    Im März war ich mit meinem Wagen in der Inspektion und beim TÜV. Nach ner Mordsrechnung war soweit alles ok.
    Gestern dann das tolle.
    Ich fuhr auf der Bahn hatte gemütliche 120 okken drauf. Will überholen, und der Wagen geht aus.
    Die Servolenkung lässt nach, Motor aus, alle Anzeigen leuchten(Als wenn nur die zundung angemacht worden wäre). Ich mit meinen wenig mit Muskeln bepakten Armen bei 120 versucht den Wagen nach rechts auf den Stand streifen zu ziehen. Was einigermaßen klappte. Hab gebremst und zum stehen gekommen.
    Nun frag ich mich was das gewesen war???? Der Wagen sprang sofort wieder an. Konnte normal weiter fahren.
    WEnn ein fehler in elektrik ist oder so, muss das Autohaus das Kostenlos reparieren??? Hätten die doch bei der Insprektion mit überprüfen müssen oder???? Werde mittwoch mal zum Händler fahren.


    Wäre für eure hilfe dankbar.


    Gruß Nicole


  • Ich habe einen Golf IV, Baujahr 2000 und vor ca. 2 Wochen ist mir der Fensterheber auf der Fahrerseite auch kaputt gegangen. Das Fenster war unten und kam nicht mehr hoch, der Motor des Hebers hat allerdings noch hörbar gearbeitet. Ich habe das Auto dann zu einem VW-Autohaus gebracht (habe das Auto aber nicht dort gekauft) um es reparieren zu lassen.
    Als ich es einen Tag später abgeholt habe, wurde mir mitgeteilt, daß die Reparatur kostenlos aus Kulanzgründen von VW durchgeführt wurde. Generell ist dies zumindest bei meinem Modell ein häufiges Problem, deshalb wohl auch die Kulanz von VW. Bei einem Freund ist das ganze schon 3 mal passiert, und bei meinem Auto auch schon einmal, allerdings auf der Beifahrerseite, daß hat mir mein Kumpel, von dem ich das Auto gekauft habe erzählt.

  • Zitat

    Original geschrieben von kl02
    @Tiggra999:
    Um was für ein Auto handelt es sich - reines Interesse ;)


    Ich würde mal vermuten ein Tigra999 !


    Gruß,
    Martin


  • Das kann natürlich auch irgendein Fehler in der Elekronik oderd er Software gewesen sein. Ich hatte das auch mal bei einem Auto. Der Fehler lies sich nicht reproduzieren und deshalb bringt es wohl auch nichts in die Werkstatt zu fahren.
    Die hängen da höchstens ihr Diagnosegerät an. Wobei man dazu sagen muss, dass ich da immer sehr skeptisch bin, denn schnell ist mal ganz "plötzlich" ein elektronisches Bauteil defekt und muss gewechselt werden...:rolleyes: ;)
    Also wenn es nicht nochmal passiert, würde ich nichts machen.


    Zu den Fensterhebern: Das scheit wohl ein VW/Audi Probelm zu sein. Ich habe das jetzt schon von vielen Leuten gehört.


    Grüße SpeedTriple

  • Es gab bei der Golf IV Baureihe Probleme mit den Fensterhebern. Da befindet sich ein Kunstoffteil an der Hebermechanik. Dieses bricht auf Grund von Alterschwäche schon mal ab und dann fällt das Fenster in die Tür hinunter. Ist keine große Geschichte das zu reparieren. Bei den neueren Golf Modellen sind diese Teile aus Metall gefertigt. Da kann das nicht mehr passieren.


    Gruß herold

    Neulich im Baumarkt: "Guten Tag, ich brauche eine Laubsäge." "In der Gartenabteilung..."

  • Hallöchen,


    @ Nutellatoast: Es ist (ich hör euch schon lachen) ein Tigra. :p



    Speed Triple: Danke für den Tip. War schon erschreckend das ganze. Frage mich auch wirklich ob es sich lohnt damit in wie Werkstatt zu fahren. Aber fragen kost ja nix. Wenn doch mal sein sollte, kann ich wenigstens sagen das ich da gewesen bin.
    Danke
    Gruß
    Nicole


Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!