Ukraine / Krimkrise

  • Mark Bartalmai


    Zitat

    Original geschrieben von DannyTT
    Googlen?! youtuben?!

    Gemacht, nichts gefunden, wo ihn jemand beauftragen, bezahlen oder lektorieren könnte für seine Beiträge. Dann mal die angebene Seite beim Suggestivtitel "Quer-Denken" aufgerufen. Geduldig die 19 (!) Titelwerbebanner an mir vorbeidefilieren lassen, gelacht, geschlossen. Der ist genauso Journalist wie du oder ich. Er schreibt halt was. Machen ABC-Schützen auch.

    Je suis Charlie

  • Offenbar ist das so. Ich habe ja nur das kontrollierte, gesteuerte, angewiesene, hörige und zensierte System- und Einheitsinternet. Du hingegen hast wahrscheinlich das alternative, unabhängige, kluge und freie Nonmainstreaminternet.

    Je suis Charlie

  • Zitat

    Original geschrieben von Jimmythebob am 16.10.2014 15:37
    Nur weil etwas nicht wieder rückgängig gemacht werden kann, darf man es also nicht Sanktionieren? Interessante Logik ...

    Ich wollte es auch nicht glauben, aber so ähnlich hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe im Dezember 2013 entschieden (1 BvR 3139/08).

  • Nun ja ... das ist halt ein Grundsatz, der sich durch das Zivilrecht (zu dem Der EuGH m.W. auch das Verwaltungsrecht zählt) zieht. Verleihe ich ein Buch an einen Dritten, hat der das Buch aber nicht (mehr) in Besitz, muss eine Klage auf Herausgabe gegen den Entleiher scheitern, obwohl mir als Verleiher grundsätzlich ein Herausgabeanspruch zusteht. Allerdings scheitert der Anspruch in diesem Fall an einer realistischen Möglichkeit zur Durchsetzung. Entsprechendes gilt für eine Rückangliederung der Krim an die Ukraine - auch die ist nicht realisierbar (zumindest nicht mit Sanktionen).


    Jimmythebob baut anscheinend auf eine strafrechtliche Komponente. Im Strafrecht gilt der o.g. Grundsatz natürlich nicht. Weil USA und EU aber keine Strafgewalt über Russland haben, spielt dieser Gedanke bei Beurteilung ihrer Sanktionen (die nicht von der UN beschlossen wurden) keine Rolle. Allein eine zivilrechtliche Komponente kann man ihnen zugestehen.


    So kann (wie es Russland in Erwägung gezogen hatte) tatsächlich bei der WHO gegen die Zulässigkeit solcher Sanktionen vorgegangen werden. Auch kann jeder, dessen Vermögen "eingefroren" wurde, vor der ordentlichen Gerichtsbarkeit auf dessen Herausgabe klagen. In solchen Gerichtsverfahren würde die materiell-rechtliche Berechtigung der Beschlagnahmen (oder was auch immer "einfrieren" bedeutet) geprüft werden. Hier wären die üblichen Beschlagnahmeregeln (Vermögen aus einer Straftat etc.) zugrunde zulegen.


    Solche einseitigen Sanktionen können geltendes Recht nur vorläufig nach dem mittelalterlichen Grundsatz des Rechts des Stärkeren aushebeln ("Ich bin stärker als Du, mithin bekommst Dein Buch nicht zurück!"). Nicht ohne Grund hatte Russland einen wesentlichen Teil der Gegensanktionen nicht als solche bezeichnet, sondern sie mit der Lebensmittelsicherheit begründet (wodurch die Maßnahmen materiellrechtlich abgesichert werden).


    Fazit:
    Sanktionen wie die gegenwärtigen sind bloße Maßnahmen der Exekutive, die bei Beschreitung des Rechtswegs selbstverständlich von der Judikative auf Grundlage geltenden Rechts überprüft werden müssen. Spätestens in diesem Stadium hilft die bloße Ermächtigung der Exekutive zum Erlass von Sanktionen nicht mehr weiter, wenn der Sanktionierte einen Anspruch auf Erfüllung nachweisen kann.



    Ich hoffe, dass ich ein wenig Licht ins Dunkel bringen konnte und nicht auf einem Holzweg gelandet bin. Aber der oben beschriebene Zusammenhang war Ausfluss einer (nicht den Anspruch der Vollständigkeit erhebenden) Recherche samt Diskussion im Kollegenkreis. Für mich persönlich ist das "Vakuum", welches die europäischen Regeln zu Sanktionen zunächst hervorgerufen hatten, jedenfalls in zufriedenstellendem Maße beseitigt.



    Edit


    Hier eine der spärlichen Quellen zum Charakter von EU-Sanktionen:


    Entschließung des Europäischen Parlaments vom 4. September 2008 zur Evaluierung der EU-Sanktionen als Teil der Aktionen und Maßnahmen der EU im Bereich der Menschenrechte (2008/2031(INI))


    Hier denke ich konkret an die Nrn. 53 ff. der Entschließung, wo Geltung und Beachtung der allgemeinen Menschenrechte und damit auch der Rechtsschutzgarantie im Rahmen von Sanktionen angemahnt wird. Mangels eigenständiger Rechtsbehelfe gegen die Aufnahme in "Schwarze Listen" fordert Nr. 54 die Mitgliedsstaaten auf, "alle erforderlichen Konsequenzen zu ziehen und die Urteile des Gerichts erster Instanz in Bezug auf autonome EU-Sanktionen vollständig umzusetzen".


    Anders als bei UN-Sanktionen scheint die materiell-rechtliche Berechtigung von autonomen EU-Sanktionen vor einem Gericht überprüfbar zu sein, was natürlich dazu führt, dass die EU grundsätzlich beweispflichtig für die Berechtigung wäre, die Erfüllung eines nachgewiesen Anspruchs verweigern zu dürfen.


    Alles andere wäre für mich auch schwerlich vorstellbar. Auf den Ausschluss von den Menschenrechten lautende EU-Sanktionen hielte ich für ein nicht lösbares Paradoxon, weil sie gerade der Wahrung von Rechten dienen sollen.



    Allerdings erfasst diese Quelle nur eine Teilmenge der von Sanktionen möglicherweise Betroffenen. Leider habe ich nicht die Muße, mich wirklich intensiv mit dem Thema auseinanderzusetzen - um die Berechtigung der EU zum Erlass allgemeinverbindlicher Sanktionen "nach Gutsherrenart" zu widerlegen, reicht sie aus meiner Sicht aber.

  • Ja, im Schaffen und Erhalten von Frieden ist Russland ganz groß, ganz in Tradition der Sowjetunion. Und, ja, klar, Afghanistan wird er vergessen haben, nicht etwa unterschlagen angesichts der eigenen, ruhmreichen und den Extremismus und Terrorismus im Islam erst begründendhabenden Besetzung Afghanistans. Und erst nach seinen heutigen Tiraden kann man ihn verstehen? Vorher nicht? Aber jetzt schon?


    Eigentlich hat er heute genau das gemacht, was er schon seit Jahr und Tag praktiziert. Paktiert selbst mit Rechtsextremen und Faschisten, aber wirft seinen Gegner sowohl das vor, als auch, daß sie selber dahin tendieren. Spricht von Angriffen auf gefühltes Russland und gefühlte Russen, greift aber selbst als erster und einziger tatsächlich und militärisch an. Spricht von Respekt, Souveranitätsgewährung, Interessen, Frieden, Abrüstung und Bescheidenheit, verhält sich aber selbst jeweils genau gegenteilig.


    Sowieso, hier geht's doch um die Ukraine. Was hat denn Putin damit zu tun? Was seine Tiraden? Er ist doch offiziell überhaupt nullkommagarnicht involviert in der Ukraine und die Krim ist ihm ja fast gegen seinen Willen als Geschenk übergeben worden. Gibt's nichts neues zum Thema oder reicht es schon aus, daß der Prohpeht spricht und seine Jünger beten's in der Öffentlichkeit nach?


    Das ausgewählte Leit-, System- und Einheitsmedium spricht aber auch Bände über's Niveau. Die aktuelle Titelwolke dort lautet folgendermaßen:


    2.Liga: Leipzig jetzt Dritter / Putin attackiert USA scharf / 13 Jahre Haft für 19-Jährigen / Agent zeugt Baby: Entschädigung / Tiefschnee: 34 Alpenpässe dicht / Fünf Verletzte bei McDonald's / Frau (24) stirbt bei Schönheits-OP / Mit bodymass purzeln die Pfunde / Frauen-Codes entschlüsselt / Syrische Luftwaffe tötet 10 Kinder / Mark Medlock verliert vor Gericht / Premier versteckte sich in Schrank / Mieter-Abzocke bei den Nebenkosten?


    Das könnte man ja glatt für die Bildzeitung oder RTL2-Actionnews halten. (-:=

    Je suis Charlie

  • Betrachtet man den "arabischen Frühling" insgesamt, wird das Desaster der westlichen Unterstützung solcher "Befreiung unterdrückter Völker" offenbar:


    Mit Ausnahme Tunesiens, in dem diese Entwicklung ihren originären Ursprung fand, sind alle westlich unterstützten/angestachelten Nachahmer (Libyen, Ägypten, Syrien etc.) im Chaos versunken. Geht solcher "Frühling" nicht vom Inneren der Volkesseele aus, sondern wird (zusätzlich) von außen angeheizt, muss das Ganze zwangsläufig in die Hose gehen.


    Die Ukraine ist nur ein Beispiel dieses Mechanismus - wenn auch in diesem Fall auf europäischem Boden. Aus Vergangenem zu Lernen wäre zwar klug, verführte aber zu besonnenen Handeln, welches vom Wähler als Untätigkeit interpretiert werden könnte. Da macht man dann schon lieber auf Gutmensch ... koste es, was es wolle ... :rolleyes:




    Edit - ein Beispiel aus dem wahren Leben:


    Hilft der gutmütige Nachbar einer geprügelten Ehefrau, ist er im Regelfall der einzige, der mit blau geschlagenen Augen aus seiner Hilfsaktion hervorgeht ... und dann möglicherweise noch mit einer Anzeige am Hals ... bevor es der "geholfenen" Ehefrau daraufhin erst richtig an den Kragen geht. Aber er hat halt alles "richtig" gemacht.


    Oder doch nicht? Darüber lässt sich trefflich diskutieren. Fakt ist aber, dass solches Verhalten meist für alle Beteiligten (insbesondere für die Frau) von Nachteil ist ... wie es entsprechend auch für viele "hilfreiche" Aktionen außenstehender Staaten gilt.


    Gutmenschentum ist keinesfalls ein Allheilmittel - besonnenes Verhalten mag zwar feige (oder ähnlich) daherkommen, ist letztlich aber oft die im Ergebnis humanere Lösung.

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