Wenn ich Hoeneß' Strafmaß mit dem anderer Fälle in erheblicher Größenordnung vergleiche, sehe ich die "Selbstanzeige" als Geständnis in merklichem Umfang gewürdigt.
In streitigen Fällen wurden schon für niedrigere Beträge deutlich höhere Strafen ausgeurteilt. Die angeblich unbeantwortete Frage, wie eine missglückte Selbstanzeige zu werten ist, ist daher sehr wohl beantwortet. Nun geht es darum, ob die Revisionsinstanz diesen Ansatz teilt. Ein aus meiner Sicht wahrscheinliches Szenario.