Wandlung abgelehnt- ist DIES rechtens?

  • Hallo.
    Mein Endgeräte wieß nun mittlerweile das 3. Mal den gleichen Fehler auf...
    Ich gab es in eine "Wandlung" in den T-Punkt, gestern kam das Gerät zurück (also ein "geswoptes") mit dem Hinweis "Die Deutsche Telekom hat die Wandlung abgelehnt" (Ohne Weiteren Grund).


    War nicht irgendwas im BGB das die DEutsche Telekom DAZU VERPFLICHTET ist (zu einer Wandlung)?


    Danke euch.

  • Dass sie die "Wandlung" ablehnen ist rechtens, denn die gibt es seit der Schuldrechtsreform von 2002 nicht mehr ;).


    Du musst wegen fehlgeschlagener Nachbesserung den Rücktritt vom Kaufvertrag erklären. Allerdings könnten sie das immer noch ablehnen und du müsstest dein "Recht" vor Gericht durchsetzen.


    Wie üblich sind halt "Recht haben" und "Recht bekommen" zwei verschiedene Paar Stiefel. Aber es passt ins Bild.


    Nachtrag:
    Es streiten sich die Geister, ob der Rücktritt bereits nach dem 2. fehlgeschlagenen Nacherfüllungsversuch möglich ist, oder erst nach dem dritten Mal.


    In deinem Fall also, wenn das Swapgerät den gleichen Fehler aufweisen sollte.

  • Hallo Merlin-danke (mal wieder:) ).
    Also es IST ja bereits der 3. "gleiche Defekt" gewesen, daher ja der "Wandlungsversuch".
    Hmm...also eine Wandlung gibt es seit 2002 nicht mehr..
    OK, und wie sieht dann der Rücktritt vom Kauf aus?
    Was würde dies bedeuten?
    Ich bekomme das Geld wieder und die DT das Endgerät?


    Das wiederum würde bedeuten ich bekomme 1,00 Euro und die DT das Handy?
    Aber da jenes Handy ja subventioniert war, sollte ich doch eigentlich folgenden Betrag erhalten:
    1,00 EUro PLUS die Monate welche ich die Grundgebühr zahlte, denn DADURCH kostete das Handy ja nur 1,00 EUro?


    Oder soll ich dem T-Punkt etwas "Feuer machen" damit er aus Kulanz ein Gerät (von sich aus) anbietet?

  • Die Telekom Shops haben da keinen Einfluss drauf, da dies zentralseitig nur bearbeitet wird.


    Eine Wandlung wird aber eigentlich nur abgelehnt, wenn 1. der Defekt beim dritten Mal nicht nachvollziehbar war oder 2. irgendwelche Unterlagen fehlen.

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  • Zitat

    Original geschrieben von mario.wasser
    Das wiederum würde bedeuten ich bekomme 1,00 Euro und die DT das Handy?


    Ja, so sieht es aus, aber ...


    Zitat


    Aber da jenes Handy ja subventioniert war, sollte ich doch eigentlich folgenden Betrag erhalten:
    1,00 EUro PLUS die Monate welche ich die Grundgebühr zahlte, denn DADURCH kostete das Handy ja nur 1,00 EUro?


    Nicht ganz, du kannst dir aber ein neues subventioniertes Gerät aussuchen. Dummerweise bleibt der Mobilfunkvertrag davon unbehelligt, der wird also nicht rückgängig gemacht. Ein Ausgleich der Grundgebühr erfolgt nicht, denn du hattest ja das defekte Gerät für die Zeit erhalten und würdest ja wieder ein aktuelles Gerät zu *heutigen* Preisen erhalten


    Zitat


    Oder soll ich dem T-Punkt etwas "Feuer machen" damit er aus Kulanz ein Gerät (von sich aus) anbietet?


    "Feuer" hilft bei diesen Hilfsbeamten nicht wirklich, die haben es einfach nicht nötig und legen es, im Zweifelsfall, auch auf einen Rechtsstreit an. Kostet die ja nichts. Aber vielleicht schon mal genauer nachfragen, oder vielleicht gleich mit der Hotline verhandeln, kommt wahrscheinlich mehr dabei raus.

  • Zitat

    Original geschrieben von Merlin


    "Feuer" hilft bei diesen Hilfsbeamten nicht wirklich, die haben es einfach nicht nötig und legen es, im Zweifelsfall, auch auf einen Rechtsstreit an. Kostet die ja nichts. Aber vielleicht schon mal genauer nachfragen, oder vielleicht gleich mit der Hotline verhandeln, kommt wahrscheinlich mehr dabei raus.


    Super Halbwissen. :rolleyes:


    Selbst wenn wir ein Gerät auf Kulanz herausgeben wollen, dürfen wir es nicht und können es auch gar nicht.
    Die Entscheidung liegt bei den Kollegen bei der Wandlung.


    Aber eine Ablehnung der Wandlung gibt es eigentlich nicht ohne Grund. Zumindest müsste mindestens Fehler nicht feststellbar oder so ähnlich dort stehen.

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  • Zitat

    Original geschrieben von zendel25
    Super Halbwissen.


    Nein, Erfahrung.


    Arbeitest du in einem Telekom-Laden? Vielleicht gehörst du zu den wenigen, die ihren Job gewissenhaft erledigen, aber es gibt genügend Kollegen(innen), die ihre Hauptaufgabe wohl darin sehen, den Kunden möglichst wirkungsvoll vom Laden fernzuhalten.


    Bei mir haben sie auch geschafft, ich geh´ da nicht mehr hin.

  • Merlin
    Da kann ich dir ausserordentlich Recht geben- sicherlich gibt es (evtl.?) einige Ausnahmen... aber ein Telekom-Mitarbeiter zu sein das heisst...naja...ich möchte niemanden beleidigen...ich formuliere es anders:
    ich habe weder im Privaten (einer war mal ein Vermieter von mir...ohne WORTE!!!!) noch im T-Punkt oder der Hotline jemanden "normalen", "fähigen" oder "hilfsbereiten" getroffen, wie du schon richtig sagst "Hilfsbeamte -Betonung auf BEAMTE !


    P.S. Die Mitberwerber sind jedoch auch kaum besser...alle samt stur auf dem "hohen"(Monopol)-Ross....


    btt:


    @iAcer:
    es steht folgendes drauf (ich hbe gerade den Wisch nochmal geholgt und tippe es Wort für Wort ab):
    "Sehr geehrter Kunde, Sie haben uns den Antrag auf Rücktritt gesendet, damit wir ihr Mobiltelefon gegen ein neues tauschen.
    Diesen Wunsch können wir leider nicht erfüllen.Dies hat folgenden Hintergrund.
    "Die Telekom Deutschland GmbH hat die Genehmigung zum Rücktritt abgelehnt.


    Haben Sie hierzu Fragen? Dann rufen Sie einfach an ...blabla...2202...bla bla ..!



    Mehr steht hier nicht drin...

  • Hi,


    Danke fürs abtippen.


    also wie zendel schon geschrieben hat werden die Aufträge nur abgelehnt, wenn der Defekt nicht nachvollziehbar ist oder die Unterlagen unvollständig. Der Shop hat die Möglichkeit das ggf. bei dem entsprechenden Ansprechpartner zu erfragen.


    Am besten nochmal in den Shop gehen und fragen was genau das Problem war.

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