Übernahme KFZ-Kennzeichen - wie Probefahrten auf altem Wagen ermöglichen?

  • Zitat

    Original geschrieben von Carsten19
    Der Hintergrund, wie bereits im 1. Post geschrieben ist, dass ich ja das alte Fahrzeug weiterhin für Probefahrten angemeldet und versichert lassen muss... Die heute noch genutzten Kennzeichen an dem Wagen werden auf das neue Fahrzeug umgemeldet, jedoch ist das alte Fahrzeug noch nicht verkauft.


    Das wird so, wie du es dir denkst nicht funktionieren, aber frage mal bei deiner Gesellschaft nach. Ich bin auch gespannt, wie und ob die das regeln ;).


    Ich versuche es dir nochmal zu erklären:


    Du kannst nicht zwei Fahrzeuge auf einen Vertrag versichern. Ist Fahrzeug A abgemeldet, dann ist Versicherungsschutz für A beendet. Bei einer vorübergehenden Stilllegung sieht das anders aus, aber da behält das Fahrzeug ja auch die Kennzeichen. Wenn du das Kennzeichen zu Fahrzeug B mit nimmst, kannst du Fahrzeug A nicht vorübergehend stilllegen. Ist halt so.


    Für Kurzzeitkennzeichen benötigst du eine neue eVB.


  • Okay, das habe ich soweit verstanden.
    Aber ich habe ja nicht vor, zwei Fahrzeuge auf einem Vertrag laufen zu lassen. Für das neue Fahrzeug schließe ich natürlich einen neuen Vertrag ab (über Haftpflicht und Kasko) und solange ich den alten Wagen noch besitze, habe ich nicht vor, den Vertrag bei der Versicherung über den alten Wagen zu kündigen. Ich habe dann halt in der Zeit, wo der alte Wagen nicht verkauft ist, zwei Verträge bei der Versicherung.


    Ich habe mir das eher so vorgestellt, dass bei der Versicherung eben das Fahrzeug an sich (zu erkennen an der Identifikationsnummer) versichert ist und nicht (!) das Kennzeichen. Daher habe ich mir gedacht, der Versicherung kann es ja egal sein, welches Kennzeichen dran ist, solange halt die Identifikationsnummer des Fahrzeugs mit der im Vertrag übereinstimmt.

  • Zitat

    Original geschrieben von Carsten19
    Ich habe mir das eher so vorgestellt, dass bei der Versicherung eben das Fahrzeug an sich (zu erkennen an der Identifikationsnummer) versichert ist und nicht (!) das Kennzeichen. Daher habe ich mir gedacht, der Versicherung kann es ja egal sein, welches Kennzeichen dran ist, solange halt die Identifikationsnummer des Fahrzeugs mit der im Vertrag übereinstimmt.


    Und genau so wird es nicht funktionieren, es sei denn du lässt dir für das alte Fahrzeug neue Kennzeichen zuteilen, während du die alten Kennzeichen für das neue Fahrzeug reservierst, aber auch dafür benötigst du eine neue eVB. ;)

  • Zitat

    Original geschrieben von Merlin
    Und genau so wird es nicht funktionieren, es sei denn du lässt dir für das alte Fahrzeug neue Kennzeichen zuteilen, während du die alten Kennzeichen für das neue Fahrzeug reservierst, aber auch dafür benötigst du eine neue eVB. ;)


    Dann glaube ich ja beinahe, das ganz neue Kennzeichen fast schon billiger sind, als Kurzzeitkennzeichen... ;)
    Gelte ich dann als weiterer, neuer Vorbesitzer, obwohl nur die Kennzeichen geändert werden? Das aktuelle Kennzeichen steht ja auch im Fahrzeugbrief.

  • Zitat

    Original geschrieben von Carsten19
    Gelte ich dann als weiterer, neuer Vorbesitzer, obwohl nur die Kennzeichen geändert werden? Das aktuelle Kennzeichen steht ja auch im Fahrzeugbrief.


    Keine Ahnung. Das musst du bei der Zulassungsstelle erfragen. Aber da eine Kennzeichenänderung ja auch bei Umzug in eine andere Stadt/Kreis vor kommt und da kein neuer Eigentümer eingetragen wird, sollte das wohl möglich sein.

  • Ich hatte kürzlich einen ähnlichen Fall, wollte für einen neuen Wagen die Nummer meines alten Autos verwenden, musste allerdings mit dem alten Auto anschließend noch eine längere Strecke zum Händler, der es aufgekauft hatte.
    Der Mitarbeiter der Versicherung hat mir erklärt, daß ich am Tag der Abmeldung noch problemlos fahren könnte. Die Mitarbeiterin bei der Zulassungsstelle war da aber anderer Ansicht. Grundsätzlich wäre die Auskunft der Versicherung zwar richtig, aber nachdem meine Autonummer schon wieder für das neue Auto vergeben wäre, könnte ich sie nicht mehr (auch abgemeldet) im Straßenverkehr mit dem alten Auto nutzen.
    Der einzige Weg war dann kurzfristig bei meiner Versicherung eine telefonische Deckungsbestätigung für ein Kurzzeitkennzeichen anzufordern.
    Und beim Schildermacher waren die Kurzzeitkennzeichen dann sogar ca. 10.- EUR billiger, als die normalen Kennzeichen - das verstehe wer will.



    cyberdude

    Nokia Lumia 920


  • Kannst du noch mitteilen, welche Versicherung das war und wie viel Geld deine Versicherung dafür haben wollte?

  • Das war die HUK (also die "Normale").
    Am Telefon hat die Dame etwas von 60.- EUR gesagt. Ich habe dann nachgefragt, ob man diese Kosten nicht mit dem Folgevertrag verrechnen könnte, aber das würde nicht gehen, weil das Kurzzeitkennzeichen ja für den alten Wagen wäre.


    Das war jetzt Anfang April, die Abrechnungen für die Versicherungsbeiträge des alten und neuen Wagens habe ich schon erhalten, aber für das Kurzzeitkennzeichen kam bisher noch nichts. Evtl. bleibt das ja so...



    Gruß


    cyberdude

    Nokia Lumia 920


  • 60 EUR für 5 Tage ist schonne Hausnummer, da werde ich das mal durchkalkukieren, ob nicht doch neue Kennzeichen für die Übergangszeit günstiger sind...


    Danke!

  • Haengt wohl davon ab ob du das Auto tatsaechlich innerhalb von 5 Tagen verkauft bekommst.


    Wenn es schlecht laeuft kann es auch sein, das erst der achte Intressent wirklich kauft und sich der Verkauft ueber sechs Wochen hinzieht. Und dann brauechtest du drei oder vier Kurzzeitkennzeichen.

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