ZitatOriginal geschrieben von Carsten19
Der Hintergrund, wie bereits im 1. Post geschrieben ist, dass ich ja das alte Fahrzeug weiterhin für Probefahrten angemeldet und versichert lassen muss... Die heute noch genutzten Kennzeichen an dem Wagen werden auf das neue Fahrzeug umgemeldet, jedoch ist das alte Fahrzeug noch nicht verkauft.
Das wird so, wie du es dir denkst nicht funktionieren, aber frage mal bei deiner Gesellschaft nach. Ich bin auch gespannt, wie und ob die das regeln ;).
Ich versuche es dir nochmal zu erklären:
Du kannst nicht zwei Fahrzeuge auf einen Vertrag versichern. Ist Fahrzeug A abgemeldet, dann ist Versicherungsschutz für A beendet. Bei einer vorübergehenden Stilllegung sieht das anders aus, aber da behält das Fahrzeug ja auch die Kennzeichen. Wenn du das Kennzeichen zu Fahrzeug B mit nimmst, kannst du Fahrzeug A nicht vorübergehend stilllegen. Ist halt so.
Für Kurzzeitkennzeichen benötigst du eine neue eVB.