Hi Leute,
ich weiß, für sowas gibt es bestimmt eigene Foren, aber ich hoffe einfach mal, dass sich hier vielleicht ein paar Studis rumtreiben, die mit dem Thema schon Erfahrungen gesammelt haben. ![]()
Ich studiere Vollzeit und habe nebenher einen Minijob bei Firma A.
Nun habe ich eine Beschäftigung als studentische Aushilfskraft bei Einrichtung B angeboten bekommen. Bei der darf man ja grundsätzlich 20 Stunden die Woche arbeiten, ohne SV-pflichtig zu werden. Allerdings wäre die Beschäftigung hauptsächlich am Wochenende, sodass die Regelung hier ja eigentlich nicht greifen dürfte.
In der Woche würde ich bei A und B zusammen also niemals über 20 Stunden kommen.
Ist das grundsätzlich möglich, oder müsste ich den Minijob kündigen?
Und wie verhält es sich dabei mit Steuern und SV?