Studentische Aushilfskraft + Minijob?

  • Hi Leute,


    ich weiß, für sowas gibt es bestimmt eigene Foren, aber ich hoffe einfach mal, dass sich hier vielleicht ein paar Studis rumtreiben, die mit dem Thema schon Erfahrungen gesammelt haben. :)


    Ich studiere Vollzeit und habe nebenher einen Minijob bei Firma A.


    Nun habe ich eine Beschäftigung als studentische Aushilfskraft bei Einrichtung B angeboten bekommen. Bei der darf man ja grundsätzlich 20 Stunden die Woche arbeiten, ohne SV-pflichtig zu werden. Allerdings wäre die Beschäftigung hauptsächlich am Wochenende, sodass die Regelung hier ja eigentlich nicht greifen dürfte.
    In der Woche würde ich bei A und B zusammen also niemals über 20 Stunden kommen.


    Ist das grundsätzlich möglich, oder müsste ich den Minijob kündigen?
    Und wie verhält es sich dabei mit Steuern und SV?

  • Re: Studentische Aushilfskraft + Minijob?


    Zitat

    Original geschrieben von gandalf_himself


    Nun habe ich eine Beschäftigung als studentische Aushilfskraft bei Einrichtung B angeboten bekommen. Bei der darf man ja grundsätzlich 20 Stunden die Woche arbeiten, ohne SV-pflichtig zu werden. Allerdings wäre die Beschäftigung hauptsächlich am Wochenende, sodass die Regelung hier ja eigentlich nicht greifen dürfte.
    In der Woche würde ich bei A und B zusammen also niemals über 20 Stunden kommen.


    Ist das grundsätzlich möglich, oder müsste ich den Minijob kündigen?
    Und wie verhält es sich dabei mit Steuern und SV?


    Bei Steuern hast du ja nur den Freibetrag zu beachten.


    Die 20 Stunden (40 Stunden in den Semesterferien) in der Woche gelten hier aber grundsätzlich und dürfen nur als Ausnahme für eine gewisse Zeitspanne überschritten werden (die genauen Vorgaben weiß ich nicht mehr,da schon zu lange aus der Uni raus).


    Um den Studentenstatus nicht zu verlieren muss eben das Studium als Hauptbeschäftigung stehen sonst wird es auch bei Krankenkasse und der Rentenversicherung und Co. ziemlich schnell eng.


    In diesem Jobforum ist eigentlich alles kurz und bündig erklärt:


    https://www.jobber.de/_1_myjobber/start.php?show=jobforum

  • Kannst beide Jobs machen, wegen <20h in der Vorlesungszeit. Sehr wahrscheinlich wird dich das Finanzamt aber irgendwann um eine Steuererklärung bitten.

    "Der Funkmast steht zu nah an Wohngebieten und außerdem befindet sich ein Ponyhof auf der gegenüberliegenden Straßenseite."

  • Was meinst du eigentlich mit "in der Woche"? Eine Woche geht immer von Montag bis einschließlich Sonntag.

  • Zitat

    Original geschrieben von sailing2capeside
    Kannst beide Jobs machen, wegen <20h in der Vorlesungszeit. Sehr wahrscheinlich wird dich das Finanzamt aber irgendwann um eine Steuererklärung bitten.


    Wie kommst du auf die Idee?
    Die max. Wochenarbeitszeit gilt von Montag bis Sonntag.

  • Zitat

    Original geschrieben von mic30
    Was meinst du eigentlich mit "in der Woche"? Eine Woche geht immer von Montag bis einschließlich Sonntag.


    Vielen Dank für eure Antworten!


    Ich habe eigentlich auch nicht vor, mehr als 20 Stunden zu arbeiten, hatte in einem anderen Forum aber gelesen, dass es eine Ausnahmeregelung gibt, wenn die Arbeitszeit am Wochenende ist. Ist das also Schwachsinn?


    Grundsätzlich wollte ich eigentlich wissen, ob mir ein finanzieller Nachteil dadurch entsteht (was Steuern und Sozialversicherung angeht), dass ich eben 2 Jobs habe, anstatt die gleiche Anzahl an Stunden bei einem Arbeitgeber zu machen.

  • Zitat

    Original geschrieben von gandalf_himself
    Vielen Dank für eure Antworten!


    Ich habe eigentlich auch nicht vor, mehr als 20 Stunden zu arbeiten, hatte in einem anderen Forum aber gelesen, dass es eine Ausnahmeregelung gibt, wenn die Arbeitszeit am Wochenende ist. Ist das also Schwachsinn?


    Du hast Recht,die 26 Wochenregel wurde geändert,aber nur wenn man das durch Nachweise belegen kann:


    http://www.studis-online.de/St…ierung/jobben.php?seite=4

  • Nur eine Arbeitszeit von Mo bis Fr 8-18 Uhr wird auf die 20h angerechnet. Wenn Du unter der Woche von 18-8 Uhr in der Nacht Platten oder Burger wendest und dafür tagsüber in der Uni pennst, haste 0h verbraucht und bist immer noch "ordentlicher Student". Deutsche Gesetze halt ;)


    Wenn Du >20h arbeitest, wirst Du aus der studentischen GKV oder Familienversicherung gekickt. Die freiwillige GKV war zu meiner Zeit doppelt so teuer wie die studentische... Lohnt sich also nur in der offiziell vorlesungsfreien Zeit.


    Steuern ist tricky, eventuell wird beim Zweitjob ein großer Batzen einbehalten, den Du nach der Steuererklärung (Freigrenze etc. wie oben bereits erwähnt) nicht ganz zurück bekommst.

    "Der Funkmast steht zu nah an Wohngebieten und außerdem befindet sich ein Ponyhof auf der gegenüberliegenden Straßenseite."

  • Zitat

    Original geschrieben von sailing2capeside
    Wenn Du unter der Woche von 18-8 Uhr in der Nacht Platten oder Burger wendest...


    Wunderbar :)

    Johnny
    just enjoy it! - meet Johnny B. & friends at the DJFactory
    ----------------------------------


    Ich mag keine Brummschlümpfe...

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!