Lange Krankheit - Arbeitsagentur - Beistand

  • Moin zusammen,


    Person A ist seit 1,5 Jahren AU (es besteht weiterhin ein ungekündigtes Arbeitsverhältnis) und ist Ende Mai von der Krankenkasse ausgesteuert worden. In der Zeit ist A von Arzt zu Arzt gerannt, es wurde viel bildliche Diagnostik betrieben und erfolglos eine medizinische Reha durchgeführt - ohne dass eine Ursache für die Rückenbeschwerden gefunden wurde - im Gegenteil: es wurde mit der Zeit auf die Psyche geschoben.


    Letzte Woche hatte A das Glück, dass sich ein Professor dem Fall angenommen hat und die Ursache für die Beschwerden vermutlich (anhand von MRT-Bildern Anfang 2013!) gefunden hat. Andere niederlassene Ärzte und Assistenzärzte in Krankenhäusern (auch in der gleichen Klinik in der der Prof. praktiziert) haben dies in den MRT-Bildern nicht gesehen oder sich auf die Berichte der Radiologen verlassen. In Kürze wird daher vermutlich eine OP anstehen - der Arztbericht des Professors folgt nächste Woche.


    Person A hat nun, da nach der Aussteuerung und der weiteren AU ALG beantragt wurde, in Kürze ein Gespräch über eine "abschließende Leistungsbeurteilung" bei der Arbeitsagentur. Telefonisch wurde A mitgeteilt, dass man ein medizinisches Gutachten (wohl aufgrund alter und wohl auch falscher Befunde, wie mit dem neuen Arztbericht beweisbar sein sollte und ohne persönliche Vorstellung) in Auftrag gegeben hätte, wonach A dem Arbeitsmarkt voll zur Verfügung stehen würde und dem Termin nachzukommen sei, auch wenn der Hausarzt A aktuell weiter bis Anfang Juli krank geschrieben hat.


    Zu diesem Sachverhalt ergeben sich z.T. folgende Fragen:
    1.) Muss dieser Termin in diesem Fall eigentlich - trotz bestehender AU - wahrgenommen werden? Falls ja, könnte dann der neue Arztbericht vorgelegt werden.
    2.) Muss die Arbeitsagentur nicht über das Gutachten bzw. das Ergebnis schriftlich informieren?
    3.) Ist die Arbeitsagentur in diesem Fall, damit A die monatlichen Fixkosten tragen kann, aktuell eigentlich Ansprechpartner oder eher das Sozialamt?
    4.) Nachdem ein/der Sachbearbeiter am Telefon bereits mehr als unfreundlich war, möchte A gerne einen Beistand B (Partner) mit zu dem Gespräch nehmen. Dies soll lt. §13 SGB X möglich sein. Kann B auch einfach eine "normale" Person sein oder muss dieser fachlich besonders versiert sein?


    Vielen Dank vorab für Eure Antworten!

    Vodafone Smart L+
    Fonic (GGfrei)

  • Zumindest zum Beistand kann ich Antworten. Man kann eine Person seiner Wahl mitnehmen, egal ob Jurist oder Kumpel, Freundin, Kollege. Anzuraten wäre hier aber sich einen Bestand auszuwählen der fachlich kompetent ist und auch mitbekommt, versteht und verarbeiten kann was gesprochen wird. Es gibt doch in jeder Stadt Arbeitsloseninitiativen. Dort kann man auch um Beistand bitten.


    Ein guter Rat.... Nicht fertig machen lassen... Zur Not einen Anwalt nehmen (diesen muss in jedem Fall das Jobcenter zahlen) also wenn die es so wollen..... Immer bedienen.

  • @phone-company
    Danke für deinen Beitrag! Warum muss das Jobcenter einen Anwalt "auf jeden Fall" übernehmen?


    Kleiner Nachtrag: Auf den Unterlagen der Arbeitsagentur, die A per Post erhalten hat, gibt es auch einen Punkt, dass man an den Gespräch nicht teilnehmen "kann", weil man weiter krankgeschrieben ist. Telefonisch wurde nun mitgeteilt, dass der Termin einzuhalten sei, vermutlich weil das Amt, auch aufgrund des Gutachtens, das sich auf falsche Fakten stützt, davon ausgeht, dass simuliert wird.
    Das Problem ist ja - weshalb man wohl um den Termin nicht "herum kommt" -, dass in diesem Monat Geld fließen muss, da die Krankenkasse nicht mehr bezahlt.
    Eine Rechtsschutzversicherung besteht für den Fall der Fälle zum Glück.

    Vodafone Smart L+
    Fonic (GGfrei)

  • Ja, die liebe Arbeitsagentur.
    Das gleiche Problem hatte eine Bekannte durch ihre Krebserkrankung. Der wurde auch unterstellt zu simulieren... :eek:

  • Eines und quasi die essenz vorweg:
    zentrales problem bei allen meinungsverschiedenheiten mit stellen wie der arbeitsagentur -- im folgenden AA abgekürzt -- ist, daß die am längeren hebel sitzen und dies häufig völlig frei von anstand, scham, gewissen und skrupeln ausnutzen. Dies im ebenso überheblichen wie sadistischen bewusstsein, daß es sich kaum ein antragsteller leisten kann, irgendein noch so unzulässig erscheinendes ansinnen der AA (oder ähnlicher stellen) zu verweigern, weil dies postwendend mit leistungsverweigerung/-kürzung beantwortet würde.
    Dagegen kann der antragsteller dann zwar den rechtsweg beschreiten -- sogar mit guten erfolgsaussichten [small](was ein bezeichnendes licht auf die menschen- und rechtsverachtenden praktiken der AA u.ä. stellen wirft)[/small]. Aber bis der antragsteller ein geldwertes urteil erhält, vergehen idR jahre. Wovon soll er in der zeit bis zum urteil leben ?
    Strategie muss also, so traurig dies in einem angeblichen rechts- und sozialstaat ist, leider bei vielen AA (u.ä.) sein, den herrschaften zunächst in den allerwertesten zu kriechen, die leistungen erst einmal bewilligt zu erhalten und danach dann sein heil im widerspruchs- und ggf. klageverfahren zu suchen.


    Zu Deinen fragen :


    Zitat

    1.) Muss dieser Termin in diesem Fall eigentlich - trotz bestehender AU - wahrgenommen werden?


    Schwierige frage, weil sich die AA da gerne auf den standpunkt stellen "Wer einkaufen oder zum arzt gehen kann, der kann auch die AA aufsuchen".
    Deshalb wäre ein zusätzliches attest, das bescheinigt, daß A nicht in der verfassung ist, den termin wahrzunehmen, sicherlich hilfreich (muss nicht vom selben arzt sein).
    Es wäre aber nicht ungewöhnlich, wenn die AA beides trotzdem in zweifel zöge und dann einfach erst einmal die leistungen verweigerte.
    Das ist -- s.o. -- DAS problem bei allen begehren von AA und konsorten, daß sie finanziell am längeren hebel sitzen und bedürftige somit genötigt -- genau darum, um nötigung, handelt es sich dabei imho in vielen fällen -- sind, viele vermutlich rechtswidrige kröten (zunächst einmal) zu schlucken


    [small]Einfache behauptungen oder vermutungen der AA, die AU's/atteste in zweifel ziehen, sind zwar eigentlich noch lange kein beweis, daß diese zweifel berechtigt wären. Sie werden aber von der AA gerne wie ein solcher gehandhabt.
    Problem dabei ist schlicht und einfach, daß die AA in diesem punkt zunächst einmal sozusagen ankläger und richter in einer person sind. Im falle einer aus sicht der AA unzureichenden mitwirkung eines antragstellers wird diese unzureichende mitwirkung einfach behauptet, im selben atemzug das "urteil" gefällt und die "strafe" namens leistungsverweigerung nicht nur ausgesprochen, sondern im regelfall auch sofort "vollstreckt".
    Dies im arroganten machtdünkel vieler AA-MA, daß sie mittels drohender leistungsverweigerung zum einen über ein erhebliches, existenzbedrohendes einschüchterungspotential verfügen, zum anderen es viele jahre dauern kann, bis ein [small](von den AA häufig als rechtloser, vogelfreier bettler behandelter)[/small] antragsteller nach (erfolglosem) widerspruch und anschließendem klageverfahren vor den sozialgerichten recht erhält.
    Die AA verweigern rigoros und völlig skrupellos leistungen, ohne die geringste rücksicht auf auswirkungen dieser verweigerung. Dagegen kann man zwar im notfall zB im wege der einstweiligen anordnung vorgehen. Das dauert aber auch, je nach gericht, vier wochen oder länger, plus die frist, bis die AA endlich das geld anweist. Außerdem macht man sich bei den sowieso heillos überlasteten sozialgerichten mit anträgen auf einstweilige anordnung keine freunde.


    Zieht die AA die AU's oder atteste in zweifel,
    a) muss sie dies mE (gerichtsfest) begründen. Das dürfte ihr schwer fallen, weshalb sie sich sicherlich sehr darüber freut, daß A sich auf (fern)mündliche kontakte ohne beweisbare inhalte einlässt/eingelassen hat. Ich rate meinen klienten strikt von nicht beweisbaren kontakten mit behörden und insbesondere AA/jobcenter(JC)/sonstige leistungserbringer ab. An den bürger begünstigende aussagen kann sich dann in den behörden nie jemand erinnern. Für alles, was auch nur im entferntesten als grund für eine leistungsverweigerung herangezogen werden kann, haben die herrschaften aber ein gedächtnis von christi geburt bis zu der von james t. kirk....
    b) kann sie Dich zum amtsarzt schicken. Auch das muss mW eigentlich -- siehe a) -- gerichtsfest begründet werden. Aber auch da gilt, daß einfach erst einmal die leistung verweigert wird, wenn der antragsteller nicht spurt.[/small]


    Wie sagte kürzlich ein RA, mit dem wir zusammenarbeiten, in seinem bitteren, aufgrund langjähriger berufs- und JC-erfahrung gewachsenen, trockenen, abgeklärten zynismus : "Arbeitslose haben keine Grundrechte"



    Zitat

    Falls ja, könnte dann der neue Arztbericht vorgelegt werden.


    Der würde nach meiner einschätzung aller wahrscheinlichkeit nach mit der üblichen arroganz ignoriert UND außerdem, falls überhaupt, erst NACH dem termin, zu dem A geladen ist, beantwortet.



    Zitat

    2.) Muss die Arbeitsagentur nicht über das Gutachten bzw. das Ergebnis schriftlich informieren?


    Müsste sie wohl. Ob -- und v.a.: wann -- sie es tut, ist dennoch ein glücksspiel. Laut gesetz müsste sie antragsteller umfassend (!) beraten und informieren sowie darauf hinwirken, daß der zugang zu sozialleistungen möglichst einfach UND rechtzeitig erfolgen kann. In der praxis passiert häufig das gegenteil.



    Zitat

    3.) Ist die Arbeitsagentur in diesem Fall, damit A die monatlichen Fixkosten tragen kann, aktuell eigentlich Ansprechpartner oder eher das Sozialamt?


    So einen fall eines von der krankenkasse ausgesteuerten, aber ungekündigten -- und somit ja nicht arbeitslosen -- langzeitkranken hatte ich noch nicht. Könnte deshalb nur vermutungen anstellen, mit denen Dir aber vermutlich nicht geholfen wäre.
    Nur so viel : da das arbeitsverhältnis ja ungekündigt ist, ist A demnach auch nicht arbeitssuchend. Wäre er nun zwar soweit arbeitsunfähig, daß er seinen eigentlichen arbeitsplatz nicht ausüben kann, aber evtl. andere arbeit, dann wäre er ja quasi berufs-, aber nicht erwerbsunfähig. In diesem fall könnte ich mir vorstellen (weiß es aber nicht!), daß er nach aussteuerung bei der krankenkasse dem arbeitsamt zur vermittlung in eine solche verweisungstätigkeit zur verfügung stehen muss. Das sozialamt kommt mW erst bei erwerbsunfähigkeit (weniger als 15 h wöchentlich) ins spiel.



    Zitat

    4.) Nachdem ein/der Sachbearbeiter am Telefon bereits mehr als unfreundlich war...


    Das ist der traurige normalfall.


    Zitat

    ...möchte A gerne einen Beistand B (Partner) mit zu dem Gespräch nehmen. Dies soll lt. §13 SGB X möglich sein. Kann B auch einfach eine "normale" Person sein oder muss dieser fachlich besonders versiert sein?


    Überspitzt ausgedrückt kann das auch Dein papagei sein. Im idealfall ist's ein superkompetenter UND charmanter UND überaus geduldiger mensch.
    Zu beachten ist dabei zweierlei :
    a) es sollte VORHER die rolle des/der beistandes/beistände GENAU abgesprochen sein (still oder sich einschaltend, auf jeden fall aber aufmerksamst und am besten detailliert protokollierend -- was im falle eines beistandes, der sich einschalten soll/darf, nahelegt, einen zweiten, stillen zum protokollieren dabei zu haben); diese genaue absprache ist wegen der rechtsfolgen wichtig (bitte selbst nachlesen);
    b) auf der seite der KEAS (die-keas.org) ist zu einem termin mit einem massenauflauf von beiständen amüsantes zu lesen....
    c) weiterführend sei auch die seite mitlaeufer-suche.tk erwähnt.


    Hinsichtlich RA-kosten ist es leider nicht ganz so einfach wie von einem meiner vorschreiber beschrieben. Stichworte wären hier "Beratungshilfe" bzw. "Prozesskostenhilfe". Da rechtsschutz vorhanden, macht das die sache aber schon wesentlich einfacher, falls von der police abgedeckt. Wirklich gute anwälte sind in diesem rechtsgebiet allerdings leider dünn gesät und dementsprechend überlaufen.



    Abschließend kann ich Dir bzw. A nur eindringlich raten, sich an die von phone-company erwähnten initiativen und von mir und anderen erwähnten webseiten zu halten. Es gibt da noch einige mehr, über die Du bzw. A bei entsprechenden recherchen sehr schnell stolpern wirst. Ohne fachkundige hilfe bist Du bzw. A im umgang mit leistungserbringenden behörden verraten (im wahrsten sinne des wortes) und verkauft. Dort geht es nur um eines : ausgaben vermeiden um JEDEN preis -- und wenn dieser preis die vernichtung von menschen ist, sch...egal.


    Nicht umsonst haben sämtliche JC in größeren städten mittlerweile zahlreiches sicherheitspersonal, weil viele JC die ärmsten der armen, die sowieso schon mit dem rücken zur wand stehen, bis auf's blut triezen, und es mich daher nicht im geringsten wundert, wenn da jemand ausrastet.



    PS: evtl. kommt, unabhängig von arbeitslosengeld, auch wohngeld in betracht ---> antrag bei wohngeldstelle prüfen.
    BTW: falls noch vermögen und/oder bonität vorhanden ist UND der weitere absturz richtung alg2 nicht ausgeschlossen werden kann, so würde ich dringend empfehlen, eine eigengenutzte (oder eigennutzbare) immobilie zu erwerben, weil dies A im falle von alg2 deutlich mehr zulässige wohnfläche bescheren würde als als mieter (alleinstehende als mieter max. 45 bis 50m², als eigentümer aber 80-100m², iirc). Aus diesem grund würde ich übrigens jedem, also auch jedem, der für sich völlig ausschließt, daß ihm jemals alg2 passieren könnte, sehr (!) ans herz legen, eine solche "alg2-kompatible" immobilie zu erwerben.
    PPS: Achtung, falls noch nicht bekannt: leistungen werden grds. erst ab dem monat bewilligt, in dem sie beantragt wurden, niemals rückwirkend.
    Bei allen relevanten belegen deshalb a) auf fristgerechten und b) beweisbaren zugang achten (am besten durch dritte persönlich zustellen lassen und von der behörde oder dem zustellenden dritten auf einer kopie der versandten schriftstücke bestätigen lassen, daß genau das zugestellt wurde. In vielen AA/JC gibt es anscheinend gefräßige monster, die nichts besseres zu tun haben, als eingereichte unterlagen spurlos aufzufressen....)

    vielen dank für alle hilfreichen antworten


    Der teuro ist tot, es lebe die neue alte DM. Wetten auf 10-jahres-sicht werden angenommen (gibt's da eigentlich internet-wettanbieter für?).

  • Zitat

    Original geschrieben von phone-company


    ...........................(diesen muss in jedem Fall das Jobcenter zahlen) ..........................


    Das würde ich aber bezweifeln


    Metzger80
    hinsichtlich "Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung"" Einladung zur ARGE trotz Krankenschein"
    hier weiter lesen http://www.elo-forum.org/alg-ii/ in die suche "Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung "
    eingeben


    weiteres Stichwort ist "Bettlägerigkeitsbescheinigung"


    Zitat

    Original geschrieben von malinfo

    Ohne fachkundige hilfe bist Du bzw. A im umgang mit leistungserbringenden behörden verraten (im wahrsten sinne des wortes) und verkauft. Dort geht es nur um eines : ausgaben vermeiden um JEDEN preis --- und wenn dieser preis die vernichtung von menschen ist, sch...egal.


    [/QUOTE][B]


    Dieses ist die wichtigste Information hier!!!!!

  • malinfo & klaushei


    Vielen Dank für die ausführliche Rückmeldung.
    Also auf dem Antwortschreiben zur Leistungsbeurteilung ankreuzen, dass man weiterhin erkrankt ist, eine Bestätigung darüber beilegen und nicht hingehen?
    Wäre es bereits jetzt ratsam sich rechtlichen Rat von der RSV einzuholen?


    Hier eine Antwort auf das Anliegen aus einem anderen Forum:


    Vodafone Smart L+
    Fonic (GGfrei)

  • "nicht hingehen"
    brauch Person A kein Geld zum Lebensunterhalt?


    Das "nicht hingehen" wird die Arge nützen um die Zahlungen
    der Leistungen zu verzögern


    falls Person A keinen Hunger und keine anderen Verpflichtungen vorhanden
    sind und er auf Krawall gebürstet ist bitteschön Krawall machen
    Bitte mal Gedanken über "Widerspruchsverfahren""Sozialgericht" machen
    kann schon etwas dauern bis Geld fließt.


    oder doch besser am Anfang mit den Wölfen heulen
    und sobald die Leistungen laufen kann Person A ja noch
    bissig werden
    ;)

  • Wie wäre es denn, wenn man zur Abwechslung mal der Einladung folgt und den Sachverhalt abseits der Akten darlegt?
    Von mir aus auch mit Beistand.


    Mich wundert nicht, dass die Sachbearbeiter unfreundlich sind, wenn man schon so anfängt.
    Die pünktliche Geldzahlung sollte genau so selbstverständlich sein, wie das Einhalten von Einladungen.
    Arbeitsunfähig bedeutet nicht, dass man generell nicht Termine wahrnehmen kann. Ist krankheitsabhängig.

    Beste Grüße
    W.

  • Aus dem Eröffnungspost gehen leider einige Informationen nicht hervor:


    Wie alt ist die Person A?
    Will und kann sie noch weiter arbeiten?
    Hat sie spätestens am letzten (!) Tag des Krankengeldbezugs bei der Arbeitsagentur (!), wenn sie in den letzten 5 Jahre sozialversicherungspflichtig beschäftigt war (nicht ARGE), nachweislich einen Antrag auf Leistungsbezug gestellt?
    Wenn nicht direkt, dann entsteht eine Leistungsbezugslücke ..
    Was für einen Leistungsbezug? Alg I (s.u.)?


    Ist die Person A nämlich schon älter und kann nicht mehr arbeiten, hätte sie einen Antrag auf Alg I (hier die sogenannte Nahtlosigkeit) gem. § 145 SGB III bis zur Festellung der Erwerbsminderung durch den Rententräger (!!!) stellen können und müssen.


    Knackpunkt: unter 3 Stunden = volle EMR, über 3 Stunden = halbe EMR, etc. pp.


    Diesen Antrag auf Nahtlosigkeit lieben die Arbeitsagenturen besonders :D , da sie bis zur Feststellung der Erwerbsminderung resp. der Erwerbsminderungsrente Leistungen nach Alg I erbringen müssen.


    Auf der Arbeitsagentur i.d. Regel nichts unterschreiben und schon gar keine Vereinbarungen (z.B. Eingliederungsvereinbarung) irgendwelcher Art!!!


    Gruss


    P.S.:


    Noch ein Tipp zur Güte:


    Person A sollte sich schnellstens überlegen für einen Jahresbeitrag von 60,00 Euro Mitglied beim VdK zu werden; dort wird sie auch direkt mit Beginn der Mitgliedschaft juristisch gegenüber der DRV, dem Versorgungsamt etc. vertreten - auch vor Gericht.

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