Moin zusammen,
Person A ist seit 1,5 Jahren AU (es besteht weiterhin ein ungekündigtes Arbeitsverhältnis) und ist Ende Mai von der Krankenkasse ausgesteuert worden. In der Zeit ist A von Arzt zu Arzt gerannt, es wurde viel bildliche Diagnostik betrieben und erfolglos eine medizinische Reha durchgeführt - ohne dass eine Ursache für die Rückenbeschwerden gefunden wurde - im Gegenteil: es wurde mit der Zeit auf die Psyche geschoben.
Letzte Woche hatte A das Glück, dass sich ein Professor dem Fall angenommen hat und die Ursache für die Beschwerden vermutlich (anhand von MRT-Bildern Anfang 2013!) gefunden hat. Andere niederlassene Ärzte und Assistenzärzte in Krankenhäusern (auch in der gleichen Klinik in der der Prof. praktiziert) haben dies in den MRT-Bildern nicht gesehen oder sich auf die Berichte der Radiologen verlassen. In Kürze wird daher vermutlich eine OP anstehen - der Arztbericht des Professors folgt nächste Woche.
Person A hat nun, da nach der Aussteuerung und der weiteren AU ALG beantragt wurde, in Kürze ein Gespräch über eine "abschließende Leistungsbeurteilung" bei der Arbeitsagentur. Telefonisch wurde A mitgeteilt, dass man ein medizinisches Gutachten (wohl aufgrund alter und wohl auch falscher Befunde, wie mit dem neuen Arztbericht beweisbar sein sollte und ohne persönliche Vorstellung) in Auftrag gegeben hätte, wonach A dem Arbeitsmarkt voll zur Verfügung stehen würde und dem Termin nachzukommen sei, auch wenn der Hausarzt A aktuell weiter bis Anfang Juli krank geschrieben hat.
Zu diesem Sachverhalt ergeben sich z.T. folgende Fragen:
1.) Muss dieser Termin in diesem Fall eigentlich - trotz bestehender AU - wahrgenommen werden? Falls ja, könnte dann der neue Arztbericht vorgelegt werden.
2.) Muss die Arbeitsagentur nicht über das Gutachten bzw. das Ergebnis schriftlich informieren?
3.) Ist die Arbeitsagentur in diesem Fall, damit A die monatlichen Fixkosten tragen kann, aktuell eigentlich Ansprechpartner oder eher das Sozialamt?
4.) Nachdem ein/der Sachbearbeiter am Telefon bereits mehr als unfreundlich war, möchte A gerne einen Beistand B (Partner) mit zu dem Gespräch nehmen. Dies soll lt. §13 SGB X möglich sein. Kann B auch einfach eine "normale" Person sein oder muss dieser fachlich besonders versiert sein?
Vielen Dank vorab für Eure Antworten!