Eintritt der Hausratversicherung?

  • Hallo zusammen,


    Person A hat eine Einliegerwohnung im Haus seiner Eltern. Ein kleiner Raum wird als Abstellkammer genutzt. Durch einen blöden Zufall ist beim Verstauen von Kartons, ein Karton an einen kniehohen Hahn eines Wasserzulaufs gekommen. Die Tatsache des Wasseraustritts ist erst nach einem Tag durch völlig nassen Teppichboden aufgefallen. Tritt in einem solchen Fall die Hausratversicherung ein?

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  • Ich glaube, das der User Merlin hier sehr gut helfen kann. In Versicherungsdingen ist er sehr gut..,.)


    BTW: Die Frage ist, was im Vertrag steht und wer alles überhaupt einen Vertrag hat....

    Suche: aktuell nichts


    30 positiv in der "neuen" Vertrauensliste, ??x mal positiv in der "Alten"..:-)


    Insider: Die Plaaaaaattttttttforrrrrrrrmmmmmmmmmm brennt nicht mehr, sie ist abgesoffen.....!

  • ... oder die Wohngebäudeversicherung? Oder haben A und seine Eltern Pech gehabt?

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  • Hat mich wer gerufen? ;)


    Es fehlen etliche Info´s.


    Haben die Eltern eine Hausratversicherung? Schliesst diese die Einliegerwohnung mit ein, oder nicht (wieviele QM sind versichert?).


    Hat A eine eigene HR-Versicherung? Vermutlich nicht.


    Was ist beschädigt? Alles was beweglich ist, ist Hausrat, also z.B. Möbel, Kartons, Inhalt der Kartons (der Inhalt in den meisten Fällen allerdings nur zum Zeitwert, da nicht mehr genutzt, alles "genutzte" zum Neuwert).


    Alles was nicht beweglich ist, gehört zum Gebäude, also nasses Mauerwerk, fest eingbautes Laminat, etc.
    Da muss in der Wohngebäudeversicherung "Leitungswasser" eingeschlossen sein.


    Wie hoch ist der Schaden ungefähr?

  • Hallo,


    nach Rücksprache versuche ich die offenen Fragen nun zu beantworten. Zunächst noch mal kurz zum Schadenhergang:


    Es handelt sich um einen ca. 10qm großen Raum (ohne Fenster, der aktuell durch eine Ziehharmonika-Tür vom Wohnraum abgetrennt ist. Die "Einliegerwohnung" liegt im Keller des Hauses (mit Zugang vom Keller und von außen). Der Vorbesitzer des Hauses hatte die Wohnung vermietet und der Raum diente (unerklärlicherweise) als Küche. Ein Überbleibsel ist halt ein Wasserzulauf.
    Da der Raum als Rummpelkammer genutzt wird, muss irgendetwas so unglücklich auf den Hahn, der sich zudem im hinteren Ende des Raumes befindet, gefallen sein, so dass diese aufgedreht wurde. Diese Tatsache wurde erst ca. 1,5 Tage später bemerkt.
    Gestern und heute wurde das Trockenlegen des Teppichbodens versucht, aber aufgrund der Wassermengen wird sicher auch einiges in den Beton und in/unter drei deckenhohe Regal-Schränke gezogen sein.


    Eine Schadenhöhe kann A daher absolut nicht beziffern (er hat keine eigene HR-Versicherung).


    Die HR-Versicherung schreibt in ihren VHBs:

    Zitat

    Nässeschäden
    Der Versicherer leistet Entschädigung für versicherte Sachen, die durch bestimmungswidrig austretendes Leitungswasser zerstört oder beschädigt werden oder abhanden kommen. Das Leitungswasser muss aus Rohren der Wasserversorgung (Zu- und Ableitungen) oder damit verbundenen Schläuchen, den mit
    diesem Rohrsystem verbundenen sonstigen Einrichtungen oder deren wasserführenden Teilen, aus Einrichtungen der Warmwasseroder Dampfheizung, aus Klima-Wärmepumpen oder Solarheizungsanlagen,
    aus Wasserlösch- und Berieselungsanlagen sowie aus Wasserbetten und Aquarien ausgetreten sein.
    Sole, Öle, Kühl- und Kältemittel aus Klima-, Wärmepumpen- oder Solarheizungsanlagen sowie Wasserdampf stehen Leitungswasser gleich.


    Die grobe Fahrläßigkeit ist in dem HR-Tarif explizit mit eingeschlossen.


    In der Wohngebäude-Versicherung (andere Gesellschaft) ist ebenfalls "Leitungswasser" und die "grobe Fahrlässigkeit" enthalten.


    Ich hoffe die Infos reichen für einen ersten groben Überblick und einen entsprechenden Tipp... :top:

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  • Zitat

    Original geschrieben von Metzger80


    Ich hoffe die Infos reichen für einen ersten groben Überblick und einen entsprechenden Tipp... :top:


    Der Tipp lautet, den Schaden schnell beiden Gesellschaften melden. Vielleicht kommt auch ein "Regulierer" oder Gutachter vorbei. Die Frage ist halt, ob die Hausratversicherung der Eltern die Kellerwohnung mit integriert hat, oder nicht. Wenn nicht, dann ist der Schaden an den beweglichen Sachen nicht versichert, aber der Schaden am Mauerwerk ist durch die Wohngebäudeversicherung wohl gedeckt. Die Trockenlegung kann nämlich ganz schön teuer werden.

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