Privat kauf bei Ebay, Ware ist defekt. Anspruch auf Schadensersatz?

  • Ich habe mir relativ günstig eine XBox auf Ebay gekauft, da der Verkäufer sich keine Mühe gemacht hat und die Xbox nur mit Standardbild und nur einer sehr kurzen Beschreibung verkauft hat haben nicht viele Leute geboten.


    Ich habe am Donnerstag die XBox erhalten und heute festgestellt das die XBox wohl defekt ist. Hab ich nun Anspruch auf Ersatz oder Schadensersatz wenn ich mir eine andere kaufen muss die dann allerdings wohl teuer ist.


    Vielen Dank für eure Hilfen und Tipps

  • Gut ich habe also Anspruch darauf das er die Xbox repariert oder austauscht?
    Was ist wenn er einfach verlangt das ich die XBox zurück schicken soll und er mir mein Geld zurück schickt?

  • Bei nem gewerblichen Verkäufer kannst Du das Verlangen. Bei nem privaten Verkäufer kannst Du im Zweifel froh sein die Kohle wiederzubekommen. Ich hoffe, Du hast per Paypal gezahlt.

  • Zitat

    Original geschrieben von Stromae
    Gut ich habe also Anspruch darauf das er die Xbox repariert oder austauscht?
    Was ist wenn er einfach verlangt das ich die XBox zurück schicken soll und er mir mein Geld zurück schickt?

    Ja, kann halt passieren das du dann ewig auf deine Kohle warten musst.
    War die Box denn als Gebraucht oder als defekt eingestellt?
    Lass dir vorher von ihm das Porto überweisen.

  • Ja die Box war als gebraucht aber funktionsfähig eingestellt. Es handelt sich um eine Xbox 360.
    Um mein Geld mach ich mir erst mal keine Sorgen da per PayPal bezahlt.

  • Ich würde mich gleich an eBay wenden und da einen Fall eröffnen, dann kriegt erstmal der Verkäufer die Möglichkeit, sich dazu zu äußern, aber kann sich auch nicht wirklich rausreden.


    Ist glaube ich auch Voraussetzung dafür, wenn du später den Käuferschutz benutzen willst.


    Hast du von einem privaten oder von einem gewerblichen VK gekauft? Bei einem gewerblichen hast du auf jeden Fall die besseren Karten.

    aka rootfather


    Festnetz: DTAG C&S Comfort IP + DSL 16000 [Profil 8j2a]
    Mobil: iPhone 6S (64 GB) im Magenta Mobil M Friends

  • Fall habe ich sofort eröffnet und habe dort ausgewählt das ich Ersatz wünsche.
    Ist ein "Privater Verkäufer", ich unterstelle auch keine Absicht da die XBox an sich funktioniert aber immer abstürzt wenn man Spiele downloaden möchte. Da keinerlei Updates installiert waren und das Netzwerkkabel noch in der OVP war schätze ich mal das der Verkäufer die XBox nie Online benutzt hat und daher der Fehler nie bemerkt hat.

  • Hallo Stromae,


    es ist leider vielfach Halbwissen, was auf ebay zum Thema private und gewerbliche Verkäufe und die Haftung bei Mängeln angeht, geäußert wird.
    Ich gehe jetzt mal davon aus, du hast bei einem privaten Verkäufer gekauft:
    Zunächst: Garantie nach § 443 BGB ist freiwillig, auch bei Privaten, die muss man also gar nicht ausschließen, wie viele das bei ebay machen.
    ABER: GEWÄHRLEISTUNG bei Privaten: Private können diese mit Hinweis ausschließen. Ohne Ausschluss dieser, beträgt sie aber 12 Monate.
    Diese Gewährleistung tritt bei Sachmängeln ein (in deinem Fall, weil das Teil kaputt ist).
    Nach § 434 BGB ist eine Sache frei von Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrenübergang die vereinbarte Beschaffenheit hat. Bis 6 Monate liegt die Beweislast beim Verkäufer, es wird also angenommen bis 6 Monate nach Kauf, dass bei einem Gerät dieser Defekt dann schon von Beginn an bestand.


    So, jetzt brauchst du nu zu schauen, was dein privater Verkäufer unter seinen Text gesetzt hat.
    Hat er wie bei gefühlten 90% geschrieben: Keine Garantie und Rücknahme, hat er Pech gehabt.
    Hat er aber geschrieben "Verkauf unter Ausschluss der Gewährleistung", dann ist es Pech für dich.


    Einzige Ausnahme dann, du könntest nachweisen, dass er dich arglistig über den Defekt getäuscht hat, dann wäre der Kauf nichtig.


    Allerdings sind die meisten Verkäufer doch sehr einsichtig und bieten gleich von sich aus an, das Teil zurückzunehmen oder aber vom Preis runterzugehen.


    Wünsche dir viel Erfolg...

  • Zitat

    Original geschrieben von HochImNorden
    ... Bis 6 Monate liegt die Beweislast beim Verkäufer, es wird also angenommen bis 6 Monate nach Kauf, dass bei einem Gerät dieser Defekt dann schon von Beginn an bestand. ...


    Und das ist jetzt keine Halbwissen? ;)


    Es handelt sich um einen privaten Verkäufer. Da greift § 476 BGB nicht.

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