Evtl. Austausch der Duschwand in Mietswohnung?!

  • Würde ich als Vermieter auch machen, insbesondere bei niedrigen Mieten im dreistelligen Bereich. Eine gute Duschkabine samt Einbau kostet einen Batzen Geld.


    Warum sollte der Vermieter es auch nicht machen dürfen, insbesondere wenn eine Duschkabine explizit nicht versprochen ist. Ist ja seine Wohnung.


    Gruß Jörg

  • Was heisst "nicht versprochen"? Wenn eine Wohnung mit Duschwand vermietet wird, ist die Duschwand auch Vertragsbestandteil. Da kann der Vermieter nicht hingehen und später diese einfach durch einen Vorhang ersetzen. Wenn du eine Wohnung mit Parkett mietest wirst du dem Vermieter sicher auch nen Vogel zeigen, wenn er diesen plötzlich durch Beton oder Laminat ersetzt.

  • @TE
    Bist du Im Mieterschutzverein ? Wenn ja, wende dich an den MSV. Da hast du Recht auf Beratung durch einen RA. Ansonsten kannst du überlegen, ob Es dies Sinn macht beizutreten...

    Ein altes skandinavisches Sprichwort sagt:
    Gelber Schnee schmeckt nicht nach Zitrone!

  • Der TE hat trotz Nachfrage von Sebastian noch nicht mitgeteilt ob die Duschwanne überhaupt im Mietvertrag steht.


    Also bei unseren Mietverträgen werden unter den Einrichtungsständen genau die Ausstattung aufgeführt: bei einem einfachen Bad z.B. Duschwanne mit Armatur, Waschbecken mit Armatur, Spiegelschrank - hier ist also keine Duschkabine montiert, auch der Duschvorhang ist vom Mieter zu stellen.
    Ist eine normale Duschtür montiert heisst es: Duschwanne mit Armatur und Duschtür. Bei etwas gehobenerem Standard eben: Duschwanne mit Armatur und Ganzglas-Duschtür.


    Bei uns wollte auch gerade ein Mieter eine Lampe ersetzt bekommen die ihm vom Vormieter kostenlos überlassen wurde.


    Einbauküchen werden von uns auch nur ohne Elektrogeräte als Ausstattung erwähnt, geht also der vom Vormieter stehen gelassene Kühlschrank oder Herd kaputt ist das ganz klar Mietersache.


    Also kommt es sehr wohl darauf an was im Mietvertrag steht.

  • Man muss nicht alles explizit im Mietvertrag auflisten, damit es Bestandteil der Mietsache wird. Bei festverbauten Gegenständen kann der Mieter davon ausgehen, dass sie zur Mietsache gehören. Gehören manche Sachen nicht zur vermieteten Wohnung, muss der Vermieter dies beweisen, z.B. durch einen Vermerk im Mietvertrag.


    Es käme ja auch niemand auf die Idee, dass Zimmertüren nicht zum Mietgegenstand gehören, nur weil sie nicht explizit im Mietvertrag aufgeführt sind.

  • Vieles wäre einfacher, wenn Mieter und Vermieter mehr miteinander reden würden und auch Verständnis für den anderen bzw. dessen Argumentation hätten.


    Wer zum Mieterbund läuft und dessen Anwälte schreiben lässt, darf sich über eine Retourkutsche nicht beschweren...


    Selbstverständlich darf man sich auch nicht alles gefallen lassen, deshalb REDEN!


    Gruß Jörg

  • Zitat

    Original geschrieben von Jimmythebob
    Man muss nicht alles explizit im Mietvertrag auflisten, damit es Bestandteil der Mietsache wird. Bei festverbauten Gegenständen kann der Mieter davon ausgehen, dass sie zur Mietsache gehören. Gehören manche Sachen nicht zur vermieteten Wohnung, muss der Vermieter dies beweisen, z.B. durch einen Vermerk im Mietvertrag.


    Es käme ja auch niemand auf die Idee, dass Zimmertüren nicht zum Mietgegenstand gehören, nur weil sie nicht explizit im Mietvertrag aufgeführt sind.



    Zimmertüren ist aber eine andere Sache als eine Badausstattung. Der TE schreibt ja selbst dass die Duschwand nachgerüstet wurde.
    Daher empfiehlt es sich hier eben doch die genauen Ausstattungsdetails aufzulisten. Und unsere Familie macht dies nicht erst seit gestern sondern schon mehr als 90 Jahre so.

  • Ist ja schön, dass deine Familie das schon seit 90 Jahren macht, aber dadurch muss es ja nicht richtig sein. ;)


    Ich schrieb ja auch nicht, dass der von dir praktizierte Weg falsch sei, sondern möchte nur darauf hinweisen, dass man aus dem Umstand, dass bestimmte Bestandteile der Mietsache nicht explizit im Mietvertrag aufgeführt sind, nicht schließen kann, dass diese nicht mitvermietet wurden.

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