Evtl. Austausch der Duschwand in Mietswohnung?!

  • Servus Leute,


    folgendes Problem:


    Wir wohnen in einer Mietswohnung (900€ Warmmiete für 79 m²), bei der die Dichtungen der Duschwand das Wasser nicht mehr abhält und somit über den Badewannenrand hinaus läuft.


    Diese Duschwand wurde nachträglich auf die vorhandene Badewanne gesetzt.
    Also bei Einzug im Jahre 2009 war diese schon vorhanden, aber in einem bereits sehr schlechten, "abgewohnten" Zustand (Schimmel an den Silikonfugen, etc., gesplitterte Plastikscheibe an 2 Stellen).


    Ist der Vermieter dazu verpflichtet, diese Duschwand, bei geschilderter Problematik, zu ersetzen und uns eine neue Duschwand zu installieren? Wenn ja, muss er die Kosten hierfür übernehmen, oder kann er uns als Mieter beteiligen?


    Vielleicht habt ihr diesbezüglich schon ähnliche Erfahrungen gemacht. Es ist mittlerweile einfach wirklich sehr nervig, in regelmässigen Abständen, den Schimmel an den Silikonfugen zu entfernen und das Silikon neu zu spritzen, und das Wasser läuft aufgrund der defekten Gummidichtungen trotzdem raus.


    Und ja, wir lüften regelmässig und heizen auch immer gut - falls die Frage aufkommt, warum überhaupt Schimmel entsteht. Und ja, wir wischen nach jedem Duschen, die Duschwand und die Badewanne auch trocken. ;)


    Ich hoffe auf eure Mithilfe.


    Vielen Dank.

    Liebe Grüße Andreas

  • Klar, die Duschwand ist mit vermietet und gehört somit zur Mietsache, die der Vermieter im vertragsgemäßen Zustand erhalten muss.


    Ob ihr euch daran beteiligen müsst kommt darauf an, was zum Thema "Kleinreparaturen" dazu im Mietvertrag steht.

  • Wurde das 2009 schon bemängelt?
    Ist das mit im Übernahmeprotokoll festgehalten worden?


    Da die Duschwand bei Einzug schon vorhanden war, ist es von euch mit gemietet worden und der Vermieter muss sich darum kümmern.

    Ich habe zwar keine Lösung, aber ich bewundere das Problem.

  • Wenn der Vermieter besagte Duschwand selber hat 'nachrüsten' lassen, dann ist er selbstverständlich auch für die Instandhaltung selbiger verantwortlich (weil 'sie' Bestandteil der vermieteten Sache ist!).

  • Steht die Duschwand als mitvermietet im Mietvertrag?

    Hätte der Mensch nur halb so viel Vernunft wie Verstand, dann wäre alles viel einfacher in der Welt. Linus Pauling

  • Also im Mietvertrag meine ich, steht sie nicht explizit drin.


    Ich gehe davon aus, das sie vom Vermieter nachgerüstet wurde, weil keine separate Dusche vorhanden ist, wissen tue ich es nicht - diese Frage hat sich mir nie gestellt.


    Im Übernahmeprotokoll wurde nichts festgehalten.

    Liebe Grüße Andreas

  • Re: Evtl. Austausch der Duschwand in Mietswohnung?!


    Zitat

    Original geschrieben von Hummer7884
    ...Es ist mittlerweile einfach wirklich sehr nervig, in regelmässigen Abständen, den Schimmel an den Silikonfugen zu entfernen...


    Abgesehen davon, das der Vermieter für derartige Instandhaltung verantwortlich ist, aber du hast für diese Reparatur dann doch schon Sanitär-Silikon verwendet (und nicht das billigste was du bekommen konntest)?


    -> http://www.oekotest.de/cgi/index.cgi?artnr=98770&bernr=01

  • Hm... Dann hilft gegen erneute Schimmelbildung imo nur den Duschbereich UNMITTELBAR NACH dem Duschen (mit z.B. einem Abzieher (Wasserschieber) und/oder einem Handtuch (resp. 'Putzlappen') zu trocknen um der dann mehr oder weniger erneuten (schnellen) Schimmelbildung vorzubeugen...


    Z.B. -> http://www.amazon.de/Leifheit-…0&keywords=wasserschieber


    (Und vor erneuter Fugenreparatur mit Silikon das alte Silikon RESTLOS entfernen (so gut wie nur möglich)! Da a) Silikon auf Silikon verbindet nicht (hält nicht) und b) bereits mit Schimmel befallenes Silikon 'drunter' um so schneller schimmelt dann auch das neue Silikon 'drüber'!)

  • Lustig. Ich habe aktuell exakt den gleichen Fall in meinem Bad. Mein Vermieter wurde bereits kontaktiert, der schon signalisierte, nur mit einem neuen Duschvorhang die Dusche erneuern zu wollen. :mad:

    Mit freundlichen Grüßen aus Frankfurt

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