Gewerblicher Verkäufer drückt sich um Widerrufsrecht, was tun?

  • Nein, die Mail hat keine geschäftliche Form, kein Impressum o.ä., aber auch keinerlei Hinweis auf Privatverkauf oder Ausschluß von Widerruf, Rücknahme...
    Ebay wurde nur so erwähnt: "Sobald die Ware Bezahlt worden ist wird der Artikel bei E-Bay beendet!"
    Bitte jetzt nicht lachen: Es geht um 90€ für ein ca. 30 Jahre altes Fussballtrikot, ein eigentlich sehr schickes Sammlerstück, wenn noch in vernünftigem Zustand.
    Ich hoffe, dass mir PayPal gnädig ist, wie ich den Typen nach dem Telefonat einschätze wird er in seiner Paypal-Stellungnahme natürlich ordentlich Unsinn geschrieben haben.
    Für mich ist der Fall eigentlich so, dass er das Angebot als gewerblicher Verkäufer in der Bucht gemacht hat und nur so auch mein Kaufinteresse geweckt wurde. Aber wie will man das händeln, falls PP nicht zu meinen Gunsten entscheidet?
    Schicke ich ihm das Teil incl. schriftlichem Widerruf zurück, könnte er ja die Annahme verweigern.
    Obwohl er ja zumindest mit seiner Rückemail von wegen Privatverkauf schon mal ungewollt den Erhalt des Widerufs bestätigt hat.


    shelter: "Sobald die Ware Bezahlt worden ist wird der Artikel bei E-Bay beendet!"

    5x Vertrauensliste

  • Naja was soll der auch ausschließen, wenn er privat auftritt per Mail.
    Steht ja irgendwo Wort gegen Wort, ob der sonst gewerblich verkauft oder nicht spielt meines Wissens nach keine Rolle. Auch ein Gewerbetreibender kann mal privat was verkaufen.


    So doll kann die Ersparnis doch eigentlich nicht sein, daß man absichtlich das Risiko eingeht und das "sichere" ebay umgeht. Drück Dir die Daumen für paypal!

  • Zitat

    Original geschrieben von GeizigerHund
    Für mich ist der Fall eigentlich so, dass er das Angebot als gewerblicher Verkäufer in der Bucht gemacht hat und nur so auch mein Kaufinteresse geweckt wurde.

    Dann hättest du einfach über Ebay gekauft so wie das auch vorgesehen ist.
    Dann hättest du jetzt das Problem nicht. :rolleyes:

    Zitat

    Original geschrieben von GeizigerHund
    Obwohl er ja zumindest mit seiner Rückemail von wegen Privatverkauf schon mal ungewollt den Erhalt des Widerufs bestätigt hat.

    Das nützt dir aber nichts. Privatverkäufer müssen grundsätzlich kein Widerruf anbieten. (Warum soll er etwas verweigern was dir eh nicht zusteht?)

  • Na, dann würde ich die Unterlagen sauber in Papierform zusammenstellen (Anzeige bzw. Auktion, Schriftverkehr, Zahlungsvorgang, etc.) und der örtlichen Verbraucherzentrale einen Besuch abstatten und eine Meinung einholen.


    Gruß Jörg

  • Zitat

    Original geschrieben von jof
    Na, dann würde ich die Unterlagen sauber in Papierform zusammenstellen (Anzeige bzw. Auktion, Schriftverkehr, Zahlungsvorgang, etc.) und der örtlichen Verbraucherzentrale einen Besuch abstatten und eine Meinung einholen.


    Gruß Jörg

    Was soll das bringen? Dei Autkion ist nicht Bestandteil von irgendeinem Vertrag. Alles lief per mail.
    In der Email ist keinerlei Angabe zu einem Gewerbe.
    Die VZ nimmt auch erstmal 10€ bevor die was sagen.
    Der TE wollte unbedingt sparen und hat an Ebay vorbei gehandelt nun hat er das Problem.

  • Wobei das ganze dennoch positiv für den Käufer ausgehen könnte - Paypal ist extrem verbraucher-freundlich und Händler-unfreundlich. In den allermeisten Fällen wird gegen den Händler und für den Verbraucher entschieden, auch wenn die rechtliche Lage für den Verkäufer eindeutig ist.

  • Zitat

    Original geschrieben von murmelchen
    Was soll das bringen? Dei Autkion ist nicht Bestandteil von irgendeinem Vertrag. Alles lief per mail.
    In der Email ist keinerlei Angabe zu einem Gewerbe.


    Das ist eben die Frage, ob der Verkäufer sich das so einfach machen kann. Deshalb soll ja da der "Experte" ran und den Fall anhand der Unterlagen beurteilen.


    Ich sehe eine Zeitungsanzeige von Fa. Müller, Produkt xy für 90 Euro. Anschließend fahre ich zu Herrn Müller, der bekommt von mir die 90 Euro und ich nehme das Produkt mit. Rechnnung/Quittung o.ä. gibt es nicht.


    Verkauft das Herr Müller nun "privat" oder als Geschäftsmann? Genau das soll m.E. die Verbraucherzentrale klären. Und "der Zehner" wäre es mir wert.


    Gruß Jörg

  • Zitat

    Original geschrieben von jof
    Verkauft das Herr Müller nun "privat" oder als Geschäftsmann? Genau das soll m.E. die Verbraucherzentrale klären. Und "der Zehner" wäre es mir wert.


    Gruß Jörg

    Der TE war schon zu geizig den Original Preis zu zahlen... :D

  • Besser wäre gewesen, der Verkäufer hätte speziell für den Käufer ein neues ibääh-Angebot mit dem vereinbarten Preis eingestellt. ibääh sieht einen solchen Fall ja explizit vor. Da nutzen beide die Plattform, ibääh erhält seine Provision, und Käufer und Verkäufer genießen Rechte und Pflichten der Plattform.


    Aber so sind ibääh/peypäl hier außen vor (und an deren Stelle würde ich mich auch sofort für "nicht zuständig" erklären.


    Der Käufer möchte aber einen guten Rat, weil ihn der Verkäufer offensichtlich übers Ohr hauen will. Und genau deshalb würde ich die Sache nicht auf sich beruhen lassen, sondern dem Verkäufer "etwas Dampf" machen. Auch wenn es mich noch ein paar Euro kostet.


    Gruß Jörg

  • GeizigerHund:


    Moin,


    nur mal meine unmaßgebliche Meinung dazu: Wenn die Ware nicht dem beschriebenen Zustand entspricht, dann hat das nichts mit dem Widerrufsrecht zu tun.


    Bei einem verdeckten Mangel greift die Sachmängelhaftung des Verkäufers. Ein privater Verkäufer kann diese ausschließen, muss dies jedoch ausdrücklich tun. Ein gewerblicher Verkäufer kann dies grundsätzlich nicht.


    War der Mangel dem Verkäufer bekannt und hat ihm dem Käufer nicht mitgeteilt, dann ist das ein arglistiges Verschweigen, und da hilft auch kein Ausschluss der Mängelhaftung mehr.


    Also such es dir aus. Am Ende bleibt dir da nur der Weg zum Anwalt. Oder du verbuchst es einfach als Erfahrung.


    Ansonsten wollte ich noch bemerken, dass dein Nickname in dem Zusammenhang nicht einer gewissen Ironie entbehrt. ;)

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