Germanwings Maschine (A320) von BCN nach DUS abgestürtzt

  • Zitat

    Original geschrieben von Gag Halfrunt
    [...] oder die Tat z.B. im Widerspruch mit seinem Amt steht (z.B. Politiker, der Kinderpornos besitzt.

    Oder eben ein Passagierpilot, der Passagiere zu befördern hat. Könnte natürlich auch Lokführer, Busfahrer oder Schiffskapitän sein.

    Je suis Charlie

  • Zitat

    Original geschrieben von beesdo77
    Seit wann legt eine Staatsanwaltschaft die Schuld oder Unschuld einer Person fest. Ich dachte immer das dürfen nur Gerichte und keine Ermittlungsbehörden.

    Da denkst du schon richtig, ist aber für die von mir oben geschilderte Abwägung nicht relevant.


    Es gibt hier zwei Aspekte. Der eine ist die Benennung des Täters bzw. Tatverdächtigen. Die darf ab dem Moment erfolgen, wenn der Tatverdacht erheblich ist, ein besonderes öffentliches Interesse vorliegt, er sich selbst offenbart oder es sich um eine Person des öffentlichen Interesses handelt. Wichtig ist dabei stets, dass das öffentliche Interesse größer ist als der Schutz der Interessen des Betroffenen.


    Der andere Aspekt ist die Schuldzuweisung selbst. Du darfst ihn dann als Täter bezeichnen, wenn er die Tat gestanden hat, sie öffentlich begangen hat oder eben verurteilt wurde.


    Hier gibt es leider kein schwarz und weiß, sondern sehr, sehr viel grau dazwischen. Und gewisse Boulevard-Medien nehmen für sich in Anspruch, die Hürden da sehr niedrig anzusetzen, um eine möglichst fette Schlagzeile liefern zu können.


    Im aktuellen Fall hätte die große Zeitung aus Berlin (nicht Hamburg) ihn daher maximal als mutmaßlichen Amok-Piloten betiteln dürfen.

  • Zitat

    Original geschrieben von drueckerdruecker
    Oder eben ein Passagierpilot, der Passagiere zu befördern hat. Könnte natürlich auch Lokführer, Busfahrer oder Schiffskapitän sein.

    Korrekt. Das ist eben einer der vielen Faktoren die dafür sprechen, dass das öffentliche Interesse höher wiegt als die schutzwürdigen Interessen des mutmaßlichen Täters.


    Dieses Merkmal allein würde m.E. aber nicht ausreichen. So wirst du vor dem Presserat z.B. nicht durchsetzen können, den vollen Namen eines Sportlehrers veröffentlichen zu dürfen, der sich an seine Schülerinnen rangemacht hat.


    Kommen da noch ein paar andere Faktoren hinzu, dann könnte das wieder anders aussehen. Also angenommen, es wäre nicht irgendein Sportlehrer, sondern der Trainer der Bundesliga. Oder es wäre ein Missbrauchsfall in 8127 Fällen, usw.


    Es bleibt eben immer eine Abwägungssache. Das jeweilige Presseorgan tut sehr gut daran, diese Abwägung eher konservativ zu führen.

  • Zitat

    Original geschrieben von Gag Halfrunt
    Da siehste mal, wie sehr die mir achtern vorbei gehen, dass mir das völlig entgangen ist... Früher war Springer in Hamburg. ;)


    Als Hamburger ist mir das bekannt. ;)

  • Zitat

    Original geschrieben von shelter
    Als Hamburger ist mir das bekannt. ;)

    Hehe... Deshalb ist mir der Umzug von Suhrkamp eher in Erinnerung geblieben. ;)

  • Würde die ärztliche Schweigepflicht in diesen sensiblen Bereichen aufgehoben, dürfte das dazu führen, dass Piloten und andere Betroffene bei Auftreten psychischer Probleme gar keinen Arzt oder Psychotherapeuten mehr aufsuchen.


    Was bedeutete, dass sich ein Pilot, der sich mit Selbsttötungsabsichten trägt, erst gar nicht behandeln lassen würde.


    Wären unbehandelte Psychotiker im Cockpit tatsächlich die bessere Wahl für Passagiere?

  • Das Problem lässt sich nicht lösen.


    Sobald die persönliche Existenz bzw. eine bestimmte Leistungs- oder Lebensvorstellung davon bedroht ist, wenn man eine Krankheit offenbart, dann wird derjenige das möglichste unternehmen, um dies zu verhindern.


    Das gilt überall.

  • Zitat

    Original geschrieben von frank_aus_wedau
    Würde die ärztliche Schweigepflicht in diesen sensiblen Bereichen aufgehoben, dürfte das dazu führen, dass Piloten und andere Betroffene bei Auftreten psychischer Probleme gar keinen Arzt oder Psychotherapeuten mehr aufsuchen.


    Ich glaube es wäre noch schlimmer: wenn ein Pilot fürchten müsste, dass sein Arzt bei jedweden Symptomen automatisch eine Meldung machen könnte und er danach seinen Job/Status verlieren würde, würde ein Pilot ggf. nicht mal mit einer Grippe zum Arzt gehen. Vllt erkennt der Arzt ja bei der Grippeuntersuchung ein latentes Suizidrisiko?

  • Es wäre schon mal ein kleiner Schritt wenn Krankmeldungen automatisch beim Arbeitgeber landen.
    So ein System sollte doch gerade heute recht unkompliziert machbar sein.


    Dann kann man im Endeffekt dem Arbeitgeber den schwarzen Peter zuschieben und die werden es auch nicht riskieren.

    .:Gate 13:.
    Vor die Wahl gestellt zwischen Unordnung und Unrecht, entscheidet sich der Deutsche für das Unrecht.
    Johann Wolfgang von Goethe

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