Widerruf: Zustellung per Gerichtsvollzieher?

  • Zitat

    Original geschrieben von handyman1981
    Edit:
    Ich habs eben nachgeschaut:
    Die Kosten für meinen Vorschlag sind nur ein paar Euro günstiger bei deutlich höheren Aufwand und somit ist der Gerichtsvollzieher die bessere Alternative.


    Hatte das auch überlegt, und war am Rätseln, ob die PZU einfach ein "unbekanntes" Produkt ist - oder eines, das wirklich nur Behörden zusteht. Schlussendlich war's mir den Aufwand nicht wert.

  • So, kurzes Update:


    Die Rückantwort des Gerichtsvollziehers (oder der Post?) liess etwas länger (bis heute) auf sich warten. Dies ist aber nicht schlimm, schliesslich läuft meine der Firma gesetzte Frist zur Rückzahlung erst heute ab. Und die Hauptsache ist ohnehin: Die Zustellung war speditiv und fristwahrend. 27. April habe ich mein Schreiben an die Gerichtsvollzieher-Versteilerstelle des zuständigen Amtsgerichts gesendet (glaube, ich hätte in diesem Falle auch ein anderes nehmen können?). Am 2. Mai wurde das Schreiben gemäss Postzustellungsurkunde zugestellt.


    Meine Kontaktaufnahmen vom


    - 9. April (E-Mail an im Widerrufsformular angegebene Adresse)
    - 20. April (Einschreiben gegen Unterschrift konnte mangels Abholung nicht zugestellt werden)
    - 27. April (per Gerichtsvollzieher/PZU am 2. Mai zugestellt)
    - 5. Mai (Einwurfeinschreiben zugestellt am 7. Mai)


    sind offenbar spurlos an dieser Firma vorbeigegangen.
    Kein Geld, kein Kontakt.


    Dafür erhielt ich nach Rückgang des Pakets letzten Freitag (8. Mai) und Mittwoch 13. Mai) per Email zweimal die Nachfrage, warum ich für das Paket die Annahme verweigert hätte.


    Dies bestätigt mich in meiner Annahme, dass die Einschaltung des Gerichtsvollziehers nicht so verkehrt war. Die Zustellungszeit von total 4 Werktagen "von Briefkasten zu Briefkasten" (ich zur Post, Post zum Gericht, Gericht zum Gerichtsvollzieher, Gerichtsvollzieher zur Post, Post zum Empfänger) und die Kosten in Höhe von rund 10 EUR (Standardbrief zum Gericht zzgl. 9,45 EUR für die Dienste des Gerichtsvollziehers) halten sich für meine Begriffe im Rahmen.


    Ich werde diese Dienstleistung - oder muss ich es vielmehr "Amtshandeln" nennen? - zukünftig sicher nicht regelmässig, sondern nur im Notfall in Anspruch nehmen müssen... hoffe ich. Für hartnäckigere bzw. schwierigere Fälle, scheint es mir allerdings eine rechtssichere Lösung zu sein. Sicherlich besser, als "zig" Mails zu schreiben bzw. herumzutelefonieren.

  • Zitat

    Original geschrieben von Applied
    Dies bestätigt mich in meiner Annahme, dass die Einschaltung des Gerichtsvollziehers nicht so verkehrt war.


    BTW:


    Warum bestellst Du Dinge, und widerrufst, ohne den bestellten Artikel gesehen zu haben? Normal ist das nicht.

  • Zitat

    Original geschrieben von Goyale
    Warum bestellst Du Dinge, und widerrufst, ohne den bestellten Artikel gesehen zu haben? Normal ist das nicht.


    Ist es auch nicht. ;)


    Ein "Standardprodukt" war zwar als "nicht lagernd" im Webshop gekennzeichnet. Ich gehe dann allerdings davon aus, dass dieses für den Kunden beim Lieferanten bestellt und wird. Das kann auch schon mal ein paar Tage bis Wochen dauern. Da ich allerdings später aufgrund eines Defekts dringend ein solches Produkte bei mir austauschen musste und nicht länger warten konnte, habe ich nach 7 Wochen (ohne Lieferung oder Information) dann allerdings widerrufen.


    Ich bestelle sicher im Schnitt mehrmals im Monat was online. Das war jetzt mein erster und einziger Widerruf in den letzten 15 Jahren (mal abgesehen von unpassenden Schuhen/Kleidern und zwei Fällen defekt erhaltener Hardware). In diesem Falle habe ich den Händler auch umgehend in Kenntnis gesetzt, er hätte das Paket ja nicht versenden müssen.



    PS: Ich hab auch Verständnis dafür, dass das für Händler unangenehm ist. Bin auch nicht unbedingt "Fan" des Widerrufsrechts. Ich denke, "informierte" Besteller wie ich bezahlen da letztendlich das Zurückschicken der anderen "fauleren und dümmeren" mit. Damit will ich nun sicher nicht sagen, dass ich auf jedem Gebiet der grosser "Checker" sei, der super informiert st. Aber Dinge, bei denen ich nicht genau genug weiss, was ich will, bzw. mich nicht gut genug auskenne, bestelle ich grundsätzlich nicht im Internet.

  • Du brauchst dich nicht zu rechtfertigen, dafür ist der Widerruf bei Onlinegeschäften ja da.
    ;)

    Suche: aktuell nichts


    30 positiv in der "neuen" Vertrauensliste, ??x mal positiv in der "Alten"..:-)


    Insider: Die Plaaaaaattttttttforrrrrrrrmmmmmmmmmm brennt nicht mehr, sie ist abgesoffen.....!

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